Praxisgebühr auch bei Rezeptausstellung?

Hallo,

ich hatte eben eine Diskussion…
Jemand meint, dass man für die Ausstellung eines Pillenrezeptes
(Privatrezept) keine Praxisgebühr entrichten muss. Es erfolgt keine Beratung und keine Untersuchung.

Stimmt das? Angeblich wird die zahlreich praktiziert.

Wie lässt sich - wenn es so wäre - eine Praxis davon überzeugen?

Gruß
Tato

Hallo,

ich hatte eben eine Diskussion…
Jemand meint, dass man für die Ausstellung eines
Pillenrezeptes
(Privatrezept) keine Praxisgebühr entrichten muss. Es erfolgt
keine Beratung und keine Untersuchung.

Ich denke mal, dass dies der Knackpunkt ist. Es gibt Medikamente, welche die GKV´n nicht zahlen. U.a. die Pille ab 18, aber auch viele andere Medikamente. Das bedeutet jedoch nicht, dass die dazugehörende Untersuchung nicht bezahlt würde.
Nun ist also die Frage, ob das Ausstellen eines Rezeptes eine Untersuchung/Beratung voraussetzen würde.
Meine Vermutung: Verschreibungspflichtige Medikamente bekommt man eben nur über ein Rezept vom Arzt. Sonst könnte man sie wie Aspirin oder ähnliches auch so in der Apotheke kaufen.
Dessen Dienste muss man also in Anspruch nehmen. Wenn der Arzt also ein Rezept austellt, hat er auch beraten und/oder untersucht. Ansonsten dürfte der das doch gar nicht :wink:
In der Realität bekommt man jedoch meistens das Rezept am Tresen bei einer Schwester. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, der Arzt hätte nichts gemacht. Tatsächlich muss er sich jedoch wenigstens überlegt haben, wem er hier was verschreibt.

Stimmt das? Angeblich wird die zahlreich praktiziert.

Die sind dann sicher sehr kulant.

Wie lässt sich - wenn es so wäre - eine Praxis davon
überzeugen?

Also wenn es so wäre, würde ein Verweis auf die gesetzliche Regelung reichen.

Gruß
Tato

MfG

Hallo,

Danke für deine Antwort.

In der Realität bekommt man jedoch meistens das Rezept am
Tresen bei einer Schwester.

Ja, sogar beim Hausarzt, der noch nicht mal die entsprechenden Untersuchungen durchführen kann.

Dadurch entsteht leicht der Eindruck, der Arzt hätte nichts gemacht.

Hat er auch nicht.

Tatsächlich muss er sich jedoch wenigstens überlegt haben, wem er hier :was verschreibt.

Nein, das ist Patientenwunsch. „Ich brauche ein Rezept für xy…“ Was xy ist, hat mal ein Frauenarzt gesagt.
Ganz offiziell hat der verschreibende Hausarzt sich natürlich ganz intensiv Gedanken gemacht. *hust*

Gruß
Tato

Jemand meint, dass man für die Ausstellung eines
Pillenrezeptes
(Privatrezept) keine Praxisgebühr entrichten muss. Es erfolgt
keine Beratung und keine Untersuchung.

Hi Tato!

Ich habe schon seit Ewigkeiten keine Rezepte mehr abgeholt. Insofern hier einfach nur eine Einschätzung:
Die Ärztin unterschreibt das Rezept - und hat sich dabei dann auch (hoffentlich) überlegt, ob die Patientin in diesem Fall nochmal beraten oder untersucht werden muss.
Immerhin wurde ihr eine fachliche Entscheidung abgefordert - die sie wohl auch der Kasse in Rechnung stellen wird.
Für die Kasse war die Patientin beim Arzt - zu anderen Zwecken als der reinen Vorsorge. Ich gehe davon aus, dass die Kasse damit auch die Praxisgebühr einfordern wird.

Für die „Pille“ sind regelmässige Untersuchungen erforderlich. Im Grunde kann man sich dann auch bei jeder Untersuchung das Rezept gleich bis zur nächsten Untersuchung ausstellen lassen. (i.d.R. für sechs statt drei Monate)

LG Ulli

Wenn der Arzt
also ein Rezept austellt, hat er auch beraten und/oder
untersucht.

Nein, hat er nicht. Es gibt in der GOÄ den Punkt „Wiederholungsrezept“ (€5,xx bei einem Faktor von 2,3). Diesen Punkt kennen nur wenige Ärzte, bringt es doch nur etwa die Hälfte des Geldes ein, die eine „Beratung, auch telefonisch“ kosten würde.

Ist wirklich nur ein Wiederholungsrezept ausgestellt worden, müßte der Arzt rein rechtlich nach dem ersten Punkt abrechnen und hätte keine Beratungsleistung erbracht.

Benni