Hallo,
eins vorweg: Ich möchte hier keine Rechtsberatung, viel mehr bin ich an Erfahrungswerten interessiert, wie das bei euch gehandhabt wird/wurde oder ob jemand schon selbiges erlebt hat.
Zum Sachverhalt: Anfang Juli habe ich meinen Hausarzt telefonisch kontaktiert und in diesem kurzen Telefonat um die Ausstellung eines Attests über eine zurückliegende Erkrankung gebeten. Ein paar Tage später war es fertig und ich konnte es abholen. Da dies eine Privatleistung ist, musste ich die entsprechende Gebühr (10 Euro) entrichten. Nun, 2 Monate später, erhielt ich einen Brief meiner Hausarztpraxis mit der Bitte innerhalb der nächstens 14 Tage in der Praxis vorbei zu kommen um meine Versichertenkarte vorzulegen und die 10 Euro Praxisgebühr für das Quartal zu bezahlen. Etwas verwundert über diese Aufforderung rief ich in der Praxis an und wurde belehrt: Dadurch, dass ich dem Arzt mein Anliegen mitgeteilt habe bzw. das Attest „in Auftrag gegeben“ habe, habe ich seine Zeit in Anspruch genommen. Diese in Anspruch genommene Zeit wird als Beratungszeit gewertet und ist dementsprechend eine Kassenleistung. Mein Einwand, es habe gar keine Beratung stattgefunden, auch kein Gespräch über die Erkrankung sondern lediglich eine Bitte, das entsprechende Attest auszustellen, wurde kategorisch abgelehnt. Ich hätte seine Zeit in Anspruch genommen und wäre somit verpflichtet die entsprechende Praxisgebühr zu entrichten. Wir sind jetzt so verblieben, dass der Arzt nach seiner Rückkehr aus seinem Urlaub sich bei mir meldet und die Angelegenheit klärt.
Ich wollte aber nicht untätig bleiben und habe deshalb meine Krankenkasse telefonisch kontaktiert, mit der Bitte um Auskunft über den Sachverhalt. Auch dort wurde mir bestätigt, dass die bloße in Auftraggabe einer Privatleistung eine entsprechende Beratungszeit darstellt und dementsprechend entweder die Praxisgebühr gezahlt werden muss, sofern es als Kassenleistung abgerechnet wird, oder eine zusätzliche Beratungsgebühr bezahlt werden muss, wenn es komplett als Privatleistung berechnet wird. Selbiges wurde mir auch schon von der Dame am Telefon meiner Hausarztpraxis mitgeteilt. Letzten Endes kommt es aufs gleiche raus, da die Privatgebühr für die „Beratung“ 10 Euro beträgt, ebenso wie die Praxisgebühr.
Die Dame der Krankenkasse hat mir dann, auf mein Erwidern hin, dass gar keine Beratung stattgefunden hätte, noch mitgeteilt, dass der Arzt sich ja in meinen „Fall“ einarbeiten müsse und somit die Beratungszeit stattgefunden hätte. Ich bin jedoch der Ansicht, dass doch keine doppelte Gebühr für eine Leistung verlangt werden kann ?
10 Euro für das Ausstellen des Attests (schriftlich erbrachte Leistung)
- 10 Euro für das einarbeiten in den Fall (gedanklich erbrachte Leistung)
Also ich muss wirklich sagen, dass ich so etwas noch nie erlebt habe. Bislang war ich mit meinen Hausärzten immer zufrieden aber so eine Handhabe grenzt für mich an pure Abzocke. Selbst wenn es, grundlegend rechtlich betrachtet, diese Möglichkeit geben sollte einer solchen Abrechnung, dann obliegt es doch noch immer dem einzelnen Mediziner ob er diese Forderung auch wirklich stellt ? Solche Beispiele sind es für mich, die am Berufsethos der Mediziner inzwischen stark zweifeln lassen, wenn man versucht jeden möglichen Euro aus dem Patienten raus zu ziehen.
Und nur um die wirtschaftliche Komponente auszuschließen: Die Praxis befindet sich in einer kleinen Gemeinde (ca. 10.000 Einwohner) in Baden-Württemberg, in der es lediglich 2 Allgemeinmediziner gibt. Den Arzt gibt es seit längerer Zeit, hat sich inzwischen hier im Ort etabliert und die Praxis läuft mehr als gut. Also ein Argument wie „Vielleicht braucht er das Geld“ kann hier wahrlich nicht zählen. Das grenzt für mich an pure, gesetzlich legitimierte, Abzocke.
Was mich an der gesamten Sache stört: Es ist gar nicht möglich, einem Arzt eine Privatleistung in Auftrag zu geben ohne diese Bitte ihm mitzuteilen (ob verbal oder non-verbal). Sprich eine Privatleistung ist zusätzlich immer an eine entsprechende Beratung gekoppelt, ob man diese nun im eigentlichen Sinne tatsächlich erhält oder nicht. Sprich jedes mal schaut die Arztrechnung dann folgendermaßen aus:
Gebühr für die Privatleistung
- Gebühr für die Inauftragnahme der Privatleistung
Ich möchte betonen, dass ich, sofern eine tatsächliche Beratung stattfindet, es in Ordnung finde, dass eine entsprechende Leistung in Rechnung gestellt wird. Aber lediglich dafür, dass ich dem Arzt mitteile „Ich brauche ein Attest über die Erkrankung vom…“ eine Beratung in Rechnung zu stellen - da endet mein Verständnis vollends…
Meine Frage nun an die Forengemeinde: Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie habt ihr euch anschließend verhalten ?
Kennt ihr Praxen in denen ähnlich vorgegangen wird oder im Gegensatz zu meiner Schilderung komplett anders verfahren wird ?
Nur um klar zu stellen: Die 10 Euro sind Peanuts, die kratzen mich nicht wirklich. Mir geht es lediglich ums Prinzip, auf eine solch dreiste Art und Weise noch mehr Kohle einsacken zu wollen…
Würde mich über Antworten sehr freuen!
Gruß Sascha
P.s.: Ich war in diesem Quartal nicht 1x beim Arzt. Lediglich die telefonische Inauftraggabe des Attests und die kurz darauf folgende Abholung hat stattgefunden. Deshalb habe ich mich auch so gewundert…