Praxisgebühr bei Privatleistung

Hallo,

eins vorweg: Ich möchte hier keine Rechtsberatung, viel mehr bin ich an Erfahrungswerten interessiert, wie das bei euch gehandhabt wird/wurde oder ob jemand schon selbiges erlebt hat.

Zum Sachverhalt: Anfang Juli habe ich meinen Hausarzt telefonisch kontaktiert und in diesem kurzen Telefonat um die Ausstellung eines Attests über eine zurückliegende Erkrankung gebeten. Ein paar Tage später war es fertig und ich konnte es abholen. Da dies eine Privatleistung ist, musste ich die entsprechende Gebühr (10 Euro) entrichten. Nun, 2 Monate später, erhielt ich einen Brief meiner Hausarztpraxis mit der Bitte innerhalb der nächstens 14 Tage in der Praxis vorbei zu kommen um meine Versichertenkarte vorzulegen und die 10 Euro Praxisgebühr für das Quartal zu bezahlen. Etwas verwundert über diese Aufforderung rief ich in der Praxis an und wurde belehrt: Dadurch, dass ich dem Arzt mein Anliegen mitgeteilt habe bzw. das Attest „in Auftrag gegeben“ habe, habe ich seine Zeit in Anspruch genommen. Diese in Anspruch genommene Zeit wird als Beratungszeit gewertet und ist dementsprechend eine Kassenleistung. Mein Einwand, es habe gar keine Beratung stattgefunden, auch kein Gespräch über die Erkrankung sondern lediglich eine Bitte, das entsprechende Attest auszustellen, wurde kategorisch abgelehnt. Ich hätte seine Zeit in Anspruch genommen und wäre somit verpflichtet die entsprechende Praxisgebühr zu entrichten. Wir sind jetzt so verblieben, dass der Arzt nach seiner Rückkehr aus seinem Urlaub sich bei mir meldet und die Angelegenheit klärt.

Ich wollte aber nicht untätig bleiben und habe deshalb meine Krankenkasse telefonisch kontaktiert, mit der Bitte um Auskunft über den Sachverhalt. Auch dort wurde mir bestätigt, dass die bloße in Auftraggabe einer Privatleistung eine entsprechende Beratungszeit darstellt und dementsprechend entweder die Praxisgebühr gezahlt werden muss, sofern es als Kassenleistung abgerechnet wird, oder eine zusätzliche Beratungsgebühr bezahlt werden muss, wenn es komplett als Privatleistung berechnet wird. Selbiges wurde mir auch schon von der Dame am Telefon meiner Hausarztpraxis mitgeteilt. Letzten Endes kommt es aufs gleiche raus, da die Privatgebühr für die „Beratung“ 10 Euro beträgt, ebenso wie die Praxisgebühr.

Die Dame der Krankenkasse hat mir dann, auf mein Erwidern hin, dass gar keine Beratung stattgefunden hätte, noch mitgeteilt, dass der Arzt sich ja in meinen „Fall“ einarbeiten müsse und somit die Beratungszeit stattgefunden hätte. Ich bin jedoch der Ansicht, dass doch keine doppelte Gebühr für eine Leistung verlangt werden kann ?

10 Euro für das Ausstellen des Attests (schriftlich erbrachte Leistung)

  • 10 Euro für das einarbeiten in den Fall (gedanklich erbrachte Leistung)

Also ich muss wirklich sagen, dass ich so etwas noch nie erlebt habe. Bislang war ich mit meinen Hausärzten immer zufrieden aber so eine Handhabe grenzt für mich an pure Abzocke. Selbst wenn es, grundlegend rechtlich betrachtet, diese Möglichkeit geben sollte einer solchen Abrechnung, dann obliegt es doch noch immer dem einzelnen Mediziner ob er diese Forderung auch wirklich stellt ? Solche Beispiele sind es für mich, die am Berufsethos der Mediziner inzwischen stark zweifeln lassen, wenn man versucht jeden möglichen Euro aus dem Patienten raus zu ziehen.

Und nur um die wirtschaftliche Komponente auszuschließen: Die Praxis befindet sich in einer kleinen Gemeinde (ca. 10.000 Einwohner) in Baden-Württemberg, in der es lediglich 2 Allgemeinmediziner gibt. Den Arzt gibt es seit längerer Zeit, hat sich inzwischen hier im Ort etabliert und die Praxis läuft mehr als gut. Also ein Argument wie „Vielleicht braucht er das Geld“ kann hier wahrlich nicht zählen. Das grenzt für mich an pure, gesetzlich legitimierte, Abzocke.

Was mich an der gesamten Sache stört: Es ist gar nicht möglich, einem Arzt eine Privatleistung in Auftrag zu geben ohne diese Bitte ihm mitzuteilen (ob verbal oder non-verbal). Sprich eine Privatleistung ist zusätzlich immer an eine entsprechende Beratung gekoppelt, ob man diese nun im eigentlichen Sinne tatsächlich erhält oder nicht. Sprich jedes mal schaut die Arztrechnung dann folgendermaßen aus:

Gebühr für die Privatleistung

  • Gebühr für die Inauftragnahme der Privatleistung

Ich möchte betonen, dass ich, sofern eine tatsächliche Beratung stattfindet, es in Ordnung finde, dass eine entsprechende Leistung in Rechnung gestellt wird. Aber lediglich dafür, dass ich dem Arzt mitteile „Ich brauche ein Attest über die Erkrankung vom…“ eine Beratung in Rechnung zu stellen - da endet mein Verständnis vollends…

Meine Frage nun an die Forengemeinde: Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie habt ihr euch anschließend verhalten ?
Kennt ihr Praxen in denen ähnlich vorgegangen wird oder im Gegensatz zu meiner Schilderung komplett anders verfahren wird ?

Nur um klar zu stellen: Die 10 Euro sind Peanuts, die kratzen mich nicht wirklich. Mir geht es lediglich ums Prinzip, auf eine solch dreiste Art und Weise noch mehr Kohle einsacken zu wollen…

Würde mich über Antworten sehr freuen!

Gruß Sascha
P.s.: Ich war in diesem Quartal nicht 1x beim Arzt. Lediglich die telefonische Inauftraggabe des Attests und die kurz darauf folgende Abholung hat stattgefunden. Deshalb habe ich mich auch so gewundert…

Hallo,

da muss man zwischen dem ärztlichen Honorar und der Praxisgebühr unterscheiden.

Denn diese 10,- Euro verbleiben nicht in der Praxis, sondern werden vom Arzt an die KK weitergeleitet. Deswegen kriegt man von da auch nicht die Antwort, dass die Gebühr nicht zu erheben war, schließlich liegen die 10,- Euro inzwischen bei denen.

Der Arzt berechnet die in der Ärztlichen Verordnung (oder wie das heisst) aufgeführten Gebühren für eine „Beratung, auch telefonisch“, so nennt sich das meiner Erinnerung nach. Das sind dann irgendwas um 2, 3 Euro.

In deinem Fall wird also der Arzt diese Gebühr der Kasse in Rechnung gestellt haben und die hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass da noch die 10 Euro zu bezahlen sind.

Solltest du die Leistung als Privatpatient in Anspruch nehmen und 10, - Euro zahlen, behält sie der Arzt komplett, erhält also für das Attest insgesamt 20,- Euro.

Wie kostendeckend der Arzt arbeiten kann, wirst du wohl nicht beurteilen können, es sei denn, du selbst hast einen gleichwertigen Betrieb. Dann hab ich nix gesagt.

Soweit ich weiss, gibt es von den Kassen dieser Tage nur einen bestimmten Satz pro Monat für die Ärzte. Ob also die Praxis brummt ist unerheblich, viele Ärzte arbeiten ab einem bestimmten Tag X „umsonst“.

Manche machen deswegen ihre Praxis häufig mal zu, oder nehmen sogar keine Kassenpatienten mehr (z.B. ein früherer Hautarzt von mir).

Inwieweit das gerechtfertigt ist möchte ich jedenfalls nicht beurteilen. Mein Schwager ist auch Arzt. Sieht nicht aus, als ginge es ihm schlecht, aber die goldene Nase von früher verdient er mit Sicherheit auch nicht mehr.

Gruß
Nita

Zum Sachverhalt: Anfang Juli habe ich meinen Hausarzt
telefonisch kontaktiert und in diesem kurzen Telefonat um die
Ausstellung eines Attests über eine zurückliegende Erkrankung
gebeten.

Antwort: eine telefonische Beratung fand statt, diese wurde über die Krankenkasse abgerechnet als Ä1, somit sind die 10 Euro Kassengebühr zu entrichten.

Hätte dein Arzt dich abzocken wollen, hätte er die Möglichkeit dieses Attest komplett privat + das Telefonat zu berechnen.
Jeh nach Dauer des Telefonats, hätte dich das sogar bis zu 16,31 Euro kosten können, zusätzlich versteht sich.

Dein Arzt kann nichts für die Gesundheitsreform. Diese 10 Euro Kassengebühr (fälschlicherweise Praxisgebühr genannt) bleiben dem Arzt nicht. Diese werden an die Krankenkasse weitergeleitet.
Zahlst du diese nicht, kommt die Kasse auf dich zu.

Und genau da liegt der Hund begraben: Es fand keine Beratung statt. In diesem Telefonat wurde der Arzt von mir lediglich beauftrag, ein Attest auszustellen. Diese Auftragannahme als Beratungsgespräch zu werten und abzuführen ist meiner Ansicht nach sehr wohl eine Abzocke.

Es geht mir hier speziell nicht um die 10 Euro Praxisgebühr und deren Hintergrund, dass sie an die Krankenkasse abgeführt werden müssen. Es geht mir darum, dass ein Arzt die Auftragsannahme als Beratung abrechnet und ich hierdurch als Patient der gelackmeierte bin und nun eine Kassenleistung in Anspruch genommen haben soll. Das finde ich schlichtweg eine Unverschämtheit.

Man stelle sich mal vor, ich würde als privater Dienstleister jede Auftragsannahme pauschal berechnen - die Kunden würden mir aufs Dach steigen. Der nächste Klepmner knallt mir erst mal 20 Euro „Beratungsgebühr“ drauf, weil seine Zeit zur Auftragsannahme „in Anspruch genommen wurde“.

Oder um es nach der Variante der Krankenkasse zu formulieren, der Arzt hätte sich erst in meinen Fall hineinarbeiten / hineindenken müssen: Als Handwerker komme ich zum Kunden, stelle mich erst mal 1 Stunde hin und überlege, was ich alles tun kann. Anschließend beginne ich zu arbeiten. Die „Vorarbeit“ mit der Denkphase berechne ich gesondert und rechne die Rechnungssumme entsprechend auf. Das macht kein normaler Mensch mit, das wäre pure Abzocke. Nach normalem Rechtsverständnis wird mit einer Auftragsbezahlung (in diesem Fall das Attest) sowohl die Niederschrift als auch die gedanklich zu erbringende Leistung, die voraus geht, beglichen.

Bei solchen Machenschaften kann auch zukünftig jede Verwaltungsdame auf dem örtlichen Rathaus pauschal eine Beratungsgebühr von 5 Euro verlangen, wenn ich sie um eine Fotokopie bitte. Sie muss sich ja erst überlegen wie sie die Kopie anfertigt - einseitig, zweiseitig, hell, dunkel… Diese Denkphase bekommt sie ja nicht bezahlt…

Was mir bei der ganzen Sache eben grundlegend sauer aufstößt: Wie kann es sein, dass lediglich für die Auftragsannahme eine Gebühr berechnet wird ? Das ist für mich keine Beratung, eine Beratung ist nach meinem Verständnis ein Kontakt in gegenseitiger Konversationsform. Dieser hat aber so nicht stattgefunden. Wenn ich ihm lediglich mitteile, dass er mir ein Attest ausstellen soll und er mir diesen Auftrag bestätigt hat keinerlei Beratung stattgefunden. Wie dreist kann man also sein, dieses geführte Gespräch eben dennoch als Beratung in Rechnung zu stellen ?

Mich jedenfalls wird diese Praxis bei solchen Machenschaften nie wieder sehen. Wir haben hier im Ort einen zweiten Allgemeinmediziner, bei dem ich zuvor in Behandlung war (und in dessen der Allgemeinmediziner, von dem ich hier berichte, zuvor angestellt war ehe er sich selbständig gemacht hat). Jener hat mir ein paar Tage zuvor (aus Kulanz) keinen müden Euro für ein Attest in Rechnung gestellt, geschweige denn wollte er meine Versichertenkarte oder die 10 Euro Praxisgebühr. Dass solch ein Vorgehen unüblich ist, ist mir klar. Zumindest die Attestgebühr hätte ich erwartet, entrichten zu müssen. Er hat mir aber gezeigt, dass nicht jeder Arzt auch letztendlich jede Gebühr in Rechnung stellen muss - ist sie noch so ungerechtfertigt.

Leider schießt deine Antwort weitestgehend am Thema vorbei, schließlich pranger ich nicht die 10 Euro ansich an. Ich hake ganz woanders ein: Dass der Arzt die Auftragsannahme überhaupt als Beratung „verbucht“. Das ist meiner Ansicht nach eine absolute Abzocke. Wenn eine Kassenleistung erbracht wird, werden logischerweise die 10 Euro Praxisgebühr fällig. Wie und Wo die verbleiben ist unerheblich, da es mir darum nicht geht.

Der Arzt berechnet die in der Ärztlichen Verordnung (oder wie
das heisst) aufgeführten Gebühren für eine „Beratung, auch
telefonisch“, so nennt sich das meiner Erinnerung nach. Das
sind dann irgendwas um 2, 3 Euro.

Und genau darum geht es mir. Es fand keine Beratung statt, lediglich eine Auftragsannahme. Nach meinem Grundverständnis ist eine Auftragsannahme keine Beratung - in keinem Zweig der Wirtschaft. Wie soll ich einem Auftragnehmer einen Auftrag übergeben ohne hierfür eine Beratung bezahlen zu müssen ? Da gibt es kein Schlupfloch. Selbst wenn ich es ihm schriftlich mitteile, muss er hierfür Zeit aufwenden. Es ist also eine reine Abzockschlinge, um den Patienten doppelt zur Kasse zu bitten. Letzten Endes geht es mir einfach um die Dreistigkeit eines Arztes, lediglich für die telefonische Auftragsannahme eine Beratung im Computer zu vermerken und diese entsprechend mit der Kasse (oder andernfalls Privat) abzurechnen. Das ist für mich ein Abzockverhalten, keine Frage.

Solltest du die Leistung als Privatpatient in Anspruch nehmen
und 10, - Euro zahlen, behält sie der Arzt komplett, erhält
also für das Attest insgesamt 20,- Euro.

Und womit werden die 2. 10 Euro gerechtfertig ? Es kann ja wohl nicht angehen, dass das Attest tatsächlich in zwei Teile gesplittet wird: 10 Euro für die Niederschrift, 10 Euro für die gedankliche Leistung. Solche Bauernfängerei ist ja dann fast schon kriminell…

Wie kostendeckend der Arzt arbeiten kann, wirst du wohl nicht
beurteilen können, es sei denn, du selbst hast einen
gleichwertigen Betrieb. Dann hab ich nix gesagt.

Sagen wir es mal so: Ich verstand mich sehr lange sehr gut mit diesem Arzt. Als er die ursprüngliche Partnerschaftspraxis verließ, hat er mich sozusagen angeworben in seine neue Praxis zu kommen. Dort haben wir dann immer wieder Gespräche geführt, wie erfolgreich seine neue Praxis nun läuft. Es wurden keine klaren Zahlen genannt, jedoch waren seine Aussagen unmissverständlich. Obendrein bietet er ein großes Reportoire an kostspieligen Privatleistungen die zahlreich in Anspruch genommen werden. Die Praxis läuft demnach mehr als gut…

Ä1 = Beratung auch fernmündlich (telefonisch=

Du hast direkt mit dem Arzt geredet, hast ihn dadurch auch davon abgehalten in der Zeit einen anderen zu behandeln. Er hat dir zugehört, dir zugestimmt eines auszustellen, also habt ihr geredet, nicht etwa über das Wetter, nein über eine bestimmte Erkrankung gleichzeitig wurde die Bitte zu diesem Attest gestellt.

Hättest du mit der Helferin gesprochen dürfte die Postion Ä1 nicht in Ansatz gebracht werden, somit kommt auch die Kassengebühr nicht zustande. Da es sich nicht um eine deligierbare Leistung handelt.

Und es gibt auch Firmen, die für ihre Kostenvoranschläge Geld kassieren, da motzt nur keiner.

Wenn es dein vorheriger Arzt auf Kulanz gemacht hat, ist doch schön, aber warum sollte dieser Arzt auf eine Leistung verzichten die im zusteht? = Ä1, deswegen kommt auch die Kassengebühr zustande.

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Ä1 = Beratung auch fernmündlich (telefonisch=

Du hast direkt mit dem Arzt geredet, hast ihn dadurch auch
davon abgehalten in der Zeit einen anderen zu behandeln. Er
hat dir zugehört, dir zugestimmt eines auszustellen, also habt
ihr geredet, nicht etwa über das Wetter, nein über eine
bestimmte Erkrankung gleichzeitig wurde die Bitte zu diesem
Attest gestellt.

Und genau das stimmt so nicht. Ich habe nicht „mit ihm über eine bestimmte Erkrankung“ gesprochen, sondern lediglich ihm gesagt dass er mir hierfür ein Attest ausstellen soll. Reden und Anweisungen sind klar zu unterscheiden. Es ist schade, dass man jetzt hier eine solche Wortklauberei begehen muss aber scheinbar blickst Du es anders nicht.
Selbstverständlich halte ich ihn von der Arbeit ab, wenn ich ihm einen Auftrag erteile. Man sollte aber bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass er auf diese Aufträge hofft, denn schließlich sind sie es, die das Geld in die Kasse spült. Wenn ich also alleine für das entgegen nehmen eines Auftrags eine Entlohnung verlange, zusätzlich zur Entlohnung für die Ausführung des Auftrags, dann befinden wir uns in einer Einbahnstraße, denn so, gibt ein Patient (oder sollen wir in einem solchen Fall besser „Kunde“ sagen ?) ungern einen Auftrag an einen Arzt weiter, wenn er alleine dafür schon bezahlen soll. Das wäre in etlichen anderen Branchen nicht anders.

Es geht hier auch nicht darum, was dem Arzt, grundlegend laut Verordnung zusteht. Es geht viel mehr darum, ob ein Arzt bei einer solchen Gebührerhebung sich denn nicht selbst schämen sollte für etwas Geld zu verlangen, was im allgemeinen Grundverständnis bereits bezahlt wurde.

Und es gibt auch Firmen, die für ihre Kostenvoranschläge Geld
kassieren, da motzt nur keiner.

Das unterscheidet sich auch grundlegend von dem hier genannten Fall. Ein Kostenvoranschlag ist mit Arbeit (!) verbunden. Der entsprechende Handwerker muss das Produkt inspizieren um sich ein Bild über die entstehenden Kosten machen zu können. Darüber hinaus ist es eine gängige Praxis, dass der Kostenvoranschlag bei einem erteilten Auftrag nachträglich von der Rechnung wieder abgezogen wird. Er soll lediglich verhindern, dass man bei Handwerker A schauen lässt was es kostet und am Ende bei Handwerker B reparieren lässt und A lediglich Ausgaben aber keine Einnahmen hat.

Der hier zu Grunde liegende Fall ist jedoch ein anderer. Es wird ein Auftrag erteilt, angenommen und durchgeführt. Hierfür werden jedoch 2 Positionen berechnet: Annahme und Ausführung. Ich möchte mal Dich hören, wenn ein von Dir beauftragter Handwerker das nächste mal nur für die Annahme eines Auftrags pauschal X Euro veranschlagt. Es wurde noch keine Leistung erbracht, er musste sich jedoch Dir widmen und dein Anliegen anhören und dementsprechend hatte er einen „Kostenausfall“. Wer nach der Methode arbeitet wird aber ganz schnell pleite gehen, garantiert.

Wenn es dein vorheriger Arzt auf Kulanz gemacht hat, ist doch
schön, aber warum sollte dieser Arzt auf eine Leistung
verzichten die im zusteht? = Ä1, deswegen kommt auch die
Kassengebühr zustande.

Ich bestehe nicht auf die Kulanz ansich, da die Großzügigkeit des anderen Arztes ein sehr hohes Ausmaß angenommen hat. Jedoch erwarte ich, dass ein Arzt auch nach „normalem“ Ermessen entscheidet, was er verlangen „kann“ und was nicht. Ich würde mich bei solchen Rechnungen jeden morgen schämen, wenn ich in den Spiegel gucken würde.

Und hör mir bitte mit dieser blöden Pauschalaussage auf „was ihm zusteht“. Für mich ist die Definition „Beratung“ eine andere und betrachte diesen Punkt als ein „Schlupfloch“ der Verordnung. Nach der ersten Klage, dürfte ein solches Schlupfloch durch eine exakt Definition ganz schnell geschlossen werden. Was einem zusteht ist also nicht so einfach zu beantworten, wie Du es hier hinstellst.

Sorry aber ich sags mal so du hast *Recht* und ich meine Ruhe.

Gott sei dank kommen solche Patienten nicht so oft vor.

@Mod brauche keine Löschungsmail

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Gott sei dank kommen solche Patienten nicht so oft vor.

Gott sei dank kommen solche Ärzte nicht so oft vor.

Es gibt glücklicherweise noch die breite Masse an Ärzten, die ihren Berufsethos ernst nehmen und so etwas wie Anstand und Charakter besitzen und nicht jeden müden Euro einsammeln den man noch irgendwo rausholen kann.

Wie gesagt, mich wird diese Arztpraxis nie wieder sehen und mit mir 4 weitere Patienten, die ebenso schockiert sind von diesen Machenschaften und einem solchen Mediziner bei dieser Grundlage kein Vertrauen mehr entgegen bringen können. Ob letztendlich diese Gebührerhebung wirtschaftlich war ? Jeder BWL-Laie wird wohl die Hände hinter dem Kopf zusammenschlagen, soll aber mein Problem nicht mehr sein…

Ä1 = Beratung auch fernmündlich (telefonisch=

Du hast direkt mit dem Arzt geredet, hast ihn dadurch auch
davon abgehalten in der Zeit einen anderen zu behandeln. Er
hat dir zugehört, dir zugestimmt eines auszustellen, also habt
ihr geredet, nicht etwa über das Wetter, nein über eine
bestimmte Erkrankung gleichzeitig wurde die Bitte zu diesem
Attest gestellt.

Und genau das stimmt so nicht. Ich habe nicht „mit ihm über
eine bestimmte Erkrankung“ gesprochen, sondern lediglich ihm
gesagt dass er mir hierfür ein Attest ausstellen soll. Reden
und Anweisungen sind klar zu unterscheiden. Es ist schade,
dass man jetzt hier eine solche Wortklauberei begehen muss
aber scheinbar blickst Du es anders nicht.

Sorry war es also eine nonverbale Konversation? Wohl eher nicht, wie bereits geschrieben wurde, hast du den Arzt von der Arbeit abgehalten, ihn geben dir ein Attest auszustellen, das rückwirkend ( Nur so nebenbei, das hätte er nicht mal machen brauchen, da du dich in der Zeit mit der Erkrankung nicht in seiner Behandlung befunden hast). Ergo hast du ihn in Kenntnis gesetzt über diese Erkrankung und ihn geben ein Attest fertigzustellen. Das rechtfertigt voll und ganz seine Abrechnung.

Mit Wortklauberei hat das gar nix zu tun.

Selbstverständlich halte ich ihn von der Arbeit ab, wenn ich
ihm einen Auftrag erteile. Man sollte aber bei der ganzen
Sache nicht vergessen, dass er auf diese Aufträge hofft, denn
schließlich sind sie es, die das Geld in die Kasse spült.

Aber sicher doch, deshalb ist er Arzt geworden um Anrufe entgegen zu nehmen und Atteste auszufüllen ( auch noch Rückwirkend ^^).
Das was du als Geldmacherrei bezeichnest, nun, das sind Peanuts, in erste Linie wird man Arzt um zu Behandeln, nicht um ein Bürofutzi zu sein, obwohl das immer mehr von einem Arzt verlangt wird.

Wennich also alleine für das entgegen nehmen eines Auftrags eine
Entlohnung verlange, zusätzlich zur Entlohnung für die
Ausführung des Auftrags, dann befinden wir uns in einer
Einbahnstraße, denn so, gibt ein Patient (oder sollen wir in
einem solchen Fall besser „Kunde“ sagen ?) ungern einen
Auftrag an einen Arzt weiter, wenn er alleine dafür schon
bezahlen soll. Das wäre in etlichen anderen Branchen nicht
anders.

Da dann soll sich der Patient (pardon Kunde) eben einen anderen Arzt suchen, am besten dann auch bei dem neuen Arzt den *Auftrag* dem Empfangsdrachen mitteilen, dann ist da keine Praxisgebühr fällig.

Es geht hier auch nicht darum, was dem Arzt, grundlegend laut
Verordnung zusteht. Es geht viel mehr darum, ob ein Arzt bei
einer solchen Gebührerhebung sich denn nicht selbst schämen
sollte für etwas Geld zu verlangen, was im allgemeinen
Grundverständnis bereits bezahlt wurde.

Warum sollte er sich für etwas schämen, das er selber nicht verbockt hat, sondern es eher der Gesundheitspolitik zu verdanken ist. Er ist nicht schuld das Leistungen aus der Bema raus genommen wurden das die Praxisgebühr eingeführt wurde.
Er ist nicht Schuld das ihm nur ein bestimmte Budget zusteht, das er davon Angestellte, Materialien, Techniker, Qualitätsmanagement bezahlen muss.

Und es gibt auch Firmen, die für ihre Kostenvoranschläge Geld
kassieren, da motzt nur keiner.

Das unterscheidet sich auch grundlegend von dem hier genannten
Fall. Ein Kostenvoranschlag ist mit Arbeit (!) verbunden. Der
entsprechende Handwerker muss das Produkt inspizieren um sich
ein Bild über die entstehenden Kosten machen zu können.

Ach und dein Arzt muss sich keine Gedanken machen, deine Akte heraussuchen? Du hast für das erstellen (abtippen, schreiben) Attest bezahlt, nicht aber für die Vorarbreit ( dir zuhören was du willst, was dir gefehlt hatte)

Darüber hinaus ist es eine gängige Praxis, dass der
Kostenvoranschlag bei einem erteilten Auftrag nachträglich von
der Rechnung wieder abgezogen wird. Er soll lediglich
verhindern, dass man bei Handwerker A schauen lässt was es
kostet und am Ende bei Handwerker B reparieren lässt und A
lediglich Ausgaben aber keine Einnahmen hat.

Der hier zu Grunde liegende Fall ist jedoch ein anderer. Es
wird ein Auftrag erteilt, angenommen und durchgeführt. Hierfür
werden jedoch 2 Positionen berechnet: Annahme und Ausführung.
Ich möchte mal Dich hören, wenn ein von Dir beauftragter
Handwerker das nächste mal nur für die Annahme eines Auftrags
pauschal X Euro veranschlagt. Es wurde noch keine Leistung
erbracht, er musste sich jedoch Dir widmen und dein Anliegen
anhören und dementsprechend hatte er einen „Kostenausfall“.
Wer nach der Methode arbeitet wird aber ganz schnell pleite
gehen, garantiert.

Wenn es dein vorheriger Arzt auf Kulanz gemacht hat, ist doch
schön, aber warum sollte dieser Arzt auf eine Leistung
verzichten die im zusteht? = Ä1, deswegen kommt auch die
Kassengebühr zustande.

Ich bestehe nicht auf die Kulanz ansich, da die Großzügigkeit
des anderen Arztes ein sehr hohes Ausmaß angenommen hat.
Jedoch erwarte ich, dass ein Arzt auch nach „normalem“
Ermessen entscheidet, was er verlangen „kann“ und was nicht.
Ich würde mich bei solchen Rechnungen jeden morgen schämen,
wenn ich in den Spiegel gucken würde.

Warum sollte man sich für etwas schämen das einem Zusteht? Kein Wunder das manche Firmen oder kleine Firmen pleite gehen, es wurde was gemacht aber man stellt keine Rechnung weil der Kunde muckiert sein könnte?

Und hör mir bitte mit dieser blöden Pauschalaussage auf „was
ihm zusteht“. Für mich ist die Definition „Beratung“ eine
andere und betrachte diesen Punkt als ein „Schlupfloch“ der
Verordnung. Nach der ersten Klage, dürfte ein solches
Schlupfloch durch eine exakt Definition ganz schnell
geschlossen werden. Was einem zusteht ist also nicht so
einfach zu beantworten, wie Du es hier hinstellst.

Nach der ersten Klage, ha das ich nicht lache, weißt du wie überaltert das System ist? Weißt du wie viele Ärzte dagegen, geklagt haben und weißt du das sich dennoch nix geändert hat?
Alles wird teuerer, da motzt keiner, aber der Arzt soll am besten ganz umsonst Arbeiten, er hat ja den Eid geleistet, Familie etc. hat er nicht zu versorgen… Schon klar…