Praxisgebühr für Privatversicherte?

Liebes Forum,

müssen auch Privatversicherte Praxisgebühr zahlen? Ich dachte, das gilt nur für Kassenpatienten? Auf jeden Fall hat die Versicherung meiner Mutter bei der Erstattung jedes Quartal 10€ abgezogen.

Danke im voraus für die Antwort!

Gruß,
Christiane

Hallo,
meines Wissens nach gibt es für Privatpatienten die bei
der PKV versichert sind keine Praxisgebühr.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Christiane,

die "Praxis"gebühr müssen nur die Kassenpatienten zahlen.
Kann es vielleicht sein, dass Deine Mutter bei einer gesetzlichen Krankenkasse (wie z.B. AOK, Barmer, BKK,…) freiwillig versichert ist?
Das hieße, dass sie beim Arzt wie eine Privatpatientin behandelt wird und auch nach der privaten Gebührenordnung die Rechnungen erstellt bekommt. Die Krankenkasse erstattet dann die Kosten, die sie auch bei der allgemein üblichen Behandlung über Chipkarte zahlen würde (= Kostenerstattungsprinzip). Das wäre vielleicht eine Erklärung.

Sollte das nicht der Fall sein, würde ich vorschlagen, dass sie ihren Versicherungsvertrag mal nach eventuellen Klauseln etc. absucht oder direkt bei der Versicherung anruft.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen…?
Viele Grüße,
Sally

Macht ihr das so?!?!
Hi Sally!

Kann es vielleicht sein, dass Deine Mutter bei einer
gesetzlichen Krankenkasse (wie z.B. AOK, Barmer, BKK,…)
freiwillig versichert ist?
Das hieße, dass sie beim Arzt wie eine Privatpatientin
behandelt wird und auch nach der privaten Gebührenordnung die
Rechnungen erstellt bekommt.

Das sind doch Planungen für die Zukunft, oder? Bislang werden doch freiwillig gesetzlich versicherte abgerechnet wie Pflichtversicherte!

Ich kann bei unseren Patienten nicht sehen, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind!

Wenn Ihr natürlich Privatrechnungen auch an freiwillig gesetzliche schickt, müßte die Praxis ja gut laufen :wink:

Gruß
Peter

Hallo,

ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert und muss auch Praxisgebühr zahlen, da gibt es keinen Unterschied zwischen freiwillig und Pflichtversicherten. Wie sollte das auch begründet werden?!

Grüßle, BC

Hallo!

Wenn sie beihilfeberechtigt ist muss sie genauso Praxisgebühr
bezahlen.

Tschüss

Matthias

Hallo,

ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert und
muss auch Praxisgebühr zahlen,

Logisch!

Aber Du wirst sicher nicht abgerechnet wie eine Privatversicherte und zahlst den 2,3fachen Satz, wie es hier angedeutet wurde.

Gruß
Peter

Hi,

kleiner Einwurf am Rande: Ich gehe ab und an zu
einem Kassenarzt (*schäm*) und kriege eine
private Leistung auf Privatrechnung.
Anfang des Jahres meinte er, er wolle nun
10 Euro Gebühr; da sag ich : Nö, ich kriege ja
ausschliesslich Privat_leistung. Er sagt:Trotztdem
muss ich die 10 Euro einkassieren. Ich sach : ne!
Er sagt : Doch doch ! Ich sach: Okay, darf ich mal
telefonieren, ich muss meinen Anwalt anrufen.
Er: Nehmen sie doch Platz, möchten sie einen Kaffee??
*lol* na, versuchen kann man es ja. (-:

Gruß

O.

Hallo Christiane,

mein Vorredner hat es eigentlich schon gesagt: Die Beihilfe zieht die Praxisgebühr ein (übrigens völlig unabhängig davon, ob du zum Arzt gehst oder nicht). Das ist der entscheidende Unterschied: Du zahlst sie schon, musst das Geld nur nicht mitbringen, sondern es wird automatisch abgezogen, selbst wenn du gesund bist.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

ZUR PRAXISGEBÜHR
Der Kranke traut nur widerwillig
Dem Arzt, der’s schmerzlos macht und billig.
Lasst nie den alten Grundsatz rosten:
Es muss a) wehtun, b) was kosten.
(E.Roth)

LG Alex:smile:

Hallo Thomas,

mein Vorredner hat es eigentlich schon gesagt: Die Beihilfe
zieht die Praxisgebühr ein (übrigens völlig unabhängig davon,
ob du zum Arzt gehst oder nicht).

Also, es ist so, meine Mutter ist bei der Versicherung meines verstorbenen Vaters (Beamter), sie hat eine Privatversicherung plus eine Beihilfe (so ne Art Zusatzversicherung). Jetzt hat aber die Privatversicherung die 10€ eingezogen, und zwar schon 3x, also immer, wenn sie im Quartal das erste Mal beim Arzt war. Kann es sein, daß die von mir bezeichnete Privatversicherung eine Beihilfe ist (KVB Rosenheim)? Ehrlich gesagt hab ich mit dem Wort Beihilfe ein Problem und weiß nicht wirklich was genau eine Beihilfe ist.

Danke für Dein Posting!

Gruß,
Christiane

hi

Ehrlich gesagt hab ich mit dem Wort Beihilfe ein Problem und weiß
nicht wirklich was genau eine Beihilfe ist.

Beihilfe ist der Teil der Krankenkosten den Vater Staat für seine Beamten übernimmt - meistens ca. 50%

die andere „Hälfte“ wird durch eine Private Krankenversicherung abgedeckt

Die Arztkosten der Beamten werden also je hälftig von Vater Staat und einer Privaten Krankenkasse übernommen, wenn dieser die die bereits aus eigener Tasche bezahlten Arztrechnungen einreicht.

Gruß Hexerl

An Peter u. natürlich alle anderen Interessiertern
Hallo Peter,

das Prinzip der Kostenerstattung existiert schon länger (allerdings noch immer abhängig vom Gehalt --> Beitragsbemessungsgrenze,).

Die Patienten sind (-zumindest beim Zahnarzt-) dazu verpflichtet anzugeben, dass sie freiwillig versichert sind und unterschreiben anschließend ein entsprechendes Formular.
Daraufhin werden sie wie Privatpatienten behandelt, aber das erwähnte ich ja bereits…

Die Regelung findest Du übrigens niedergeschrieben im SGB V § 13.

Zitat/Auszug SGB V §13 Abs. 2:

„Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Sie sind von ihrer Krankenkasse vor ihrer Wahl zu beraten. Eine Beschränkung der Wahl auf den Bereich der ambulanten Behandlung ist möglich. Nicht im Vierten Kapitel genannte Leistungserbringer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist. Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95 b Abs. 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie hat dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzusehen sowie vorgesehene Zuzahlungen in Abzug zu bringen. Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Jahr gebunden.“

Ich hoffe, Deine Fragen sind beantwortet. Falls nicht, gebe ich soweit ich kann gerne noch weitere Auskünfte.
Viele Grüße,
Sally

Hallo,
meine Beihilfekenntnisse beziehen sich auf NRW. Es bezieht sich auf Beihilfe für normale Kommunalbeamte. Ob es Abweichungen für Landes-/Bundesbeamte gibt, weiss ich nicht.

NRW:

Im Gegensatz zu Angestellten und Arbeitern sind Beamte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beamte haben einen Beihilfeanspruch. Das heißt, sie erhalten vom Dienstherr z.B. im Krankheits-, Geburts-, Todesfall, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen sowie im Pflegefall eine sog. Beihilfe. (Ehegatten und Kinder sind auch beihilfeberechtigt, da private Versicherungen aber pro Kopf zu zahlen sind, sind Fam.Versicherungen der gesetzl. Krankenkasse günstiger.)

Sie (die Beihilfe) deckt, je nachdem, ob Beamte kinderlos sind, Kinder haben, Pensionär sind 50 bzw. 70 % der angefallenen Kosten ab. (Kinder 80 %) Die Diffenz muss der Beamte selber abdecken - idealerweise durch eine bestehende private Krankenversicherung.
Sie können sich aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. (Dafür gibnbt es einen Zuschuss vom Dienstherrn.) Sie können dann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Wenn Beamte darüber hinaus Leistungen in Anspruch nehmen, die eine Krankenkasse nicht abdeckt (z.B. Heilpraktiker), haben sie gegenüber dem Dienstherrn den Beihilfeanspruch, die Diffrenz müssten sie dann selber zahlen.

Geht ein Beamter zum Arzt, entsteht ein „Vertrag“ zwischen Arzt und Patient.
Der Patient muss die REchnung an den Arzt entrichten. Er reicht die Rechnungen bei der Beihilfestelle ein und bei der privaten Krankenversicherung.
Beide Stellen zahlen ihren Anteil, sofern die Leistungen in den Katalogen als z.B. beihilfefähig bei der Beihilfestelle geführt werden.
Es bestehen also mehrere Rechtsverhältnisse. Patient / Arzt, Beamter / Dienstherr, Versicherter / Versicherung.

Beamte in NRW (ob noch woanders weiss ich nicht) haben einen Eigenanteil bei der Beihilfe zu entrichten. Das heißt er muss jährlich eine sog. Kostendämpfungspauschale zahlen. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist (150 oder 200 EUR - genauen Betrag kenn ich leider nicht mehr) bekommen sie die Beihilfe.

Der Erstattungsanspruch ist nach einem Jahr verjährt.

BEI DER DEUTSCHEN BAHN GIBT ES EIN ANDERES VERSICHERUNGSPRINZIP.

WAS ich nicht verstehe:
Warum hat der Arzt die Praxisgebühr in Rechnung gestellt? Warum hat die priv. Krankenversicherung die Praxisgebühr eingeahlten. Welche Grundlage nennt sie dafür?
Das ist eine Leistung, die die Krankenkassen einziehen lassen.

Informiere dich bei der Versicherung, warum der Betrag eingeahlten wurde.

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