Praxisgebühr: In anderem Bundesland nochmal zahlen

Hallo Leute,

weiß jemand von euch, wie das eigentlich genau mit der Praxisgebühr ist?

Also, folgende Situation: Man hat irgendwo seinen Hauptwohnsitz, z.B. in NRW. Nun fährt man aber mal in Urlaub, und braucht dann dummerweise einen Arzt. Kann ja mal passieren. Nun sitzt man aber in Frankfurt oder München und kann logischerweise nicht zu seinem Hausarzt zu Hause, bei dem man die Praxisgebühr schon bezahlt hat.

Muss man dann noch einmal zahlen? Oder was macht man da?

Und wie ist es, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht? Man hat ja schon einmal bezahlt, aber es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass man in dem Quartal dann noch einmal zum Arzt muss. … Braucht man da irgendeine Bestätigung, dass man schon bezahlt hat? Oder nützt das nix und man muss nochmal zahlen?

Ist mir nur grade so eingefallen …

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

wenn du zu deinem Arzt gehst kriegst du eine Quittung das die Praxisgebühr bezahlt ist. Diese zeigst du dem anderen Arzt und brauchst dort nichts mehr zu zahlen. Da brauchst du nur in einem Grenzgebiet zu wohnen! Mein Hausarzt z. B. ist in nem anderen Bundesland als mein Gynäkologe und mein Hautarzt. Da würd ich ja arm werden…

Gruß

Hallo Anke,

wenn du zu deinem Arzt gehst kriegst du eine Quittung das die
Praxisgebühr bezahlt ist. Diese zeigst du dem anderen Arzt und
brauchst dort nichts mehr zu zahlen.

Ah, das klingt gut und sinnvoll :smile: Also Quittung mitnehmen.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

noch einfacher ist es mit einer Überweisung. Wenn du also länger geplant außerhalb der Reichweite deines Arztes bist lass dir doch einfach eine Überweisung schreiben.

Gruß

Hallo,
die Quittung nutzt gar nichts.
Nur eine Überweisung ist hilfreich.
Nach den Vorschriften für den Arzt darf er die Überweisung nur ausstellen, wenn eine Behandlung absehbar ist (Überweisungen „auf Vorrat“ sind nicht erlaubt).
Gruß
RHW

Hallo,

wenn ich aber weiß das ich mich in dem Quartal noch längere Zeit weiter entfernt von zuhause aufhalte ist es für meinen Arzt kein Problem mir eine Überweisung auszustellen. Oder von dem Arzt den ich sonstwo aufsuche mir eine Überweisung zurück zu meinem Hausarzt auszustellen.

Gruß,
Anke

Hallo,
manchmal passieren in Deutschland Dinge, die rechtlich nicht vorgesehen sind.

Nach § 27 Absatz 7 EKV hat der Arzt die Diagnose anzugeben. Bei einer vorsorglichen Überweisung, ist das m.E. nicht möglich.
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/ekv/ekv.pdf

Gruß
RHW