Praxisgebühr mehrmals pro Quartal zahlen?

Hallo zuammen,

ich wohne zur Zeit in München und möchte gerne verschieden Fachärzte (gleiche Richtung–> Hautarzt) aufsuchen wg. Behandlung von Narben. Wie gestaltet sich dies mit der Praxisgebühr muss ich diese für das Quartal pro Hautarzt zahlen, z.B. 3x oder würde es einmalig reichen? Ich habe hier (noch) keinen Hausarzt.

Vielen Dank & Grüße

Moin,

normalerweise musst Du nur einmal die Praxisgebühr bezahlen. Dies setzt aber voraus, dass Du von dem zuerst besuchten Arzt dann zu den Kollegen überwiesen wirst.

Weitere Praxisgebühren können anfallen bei Notfallsituationen.

Gruß Volker

Hallo Volker,

vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich also bei einem Hautarzt war, lasse ich mich dort für den anderen Hautarzt überweisen und bei diesem dann wieder das gleiche Spiel. Ich bin da mit meinen Narben einfach misstrauisch und möchte fachliche als auch Kostenvergleiche.
Ich dachte das geht nur bei fachübergreifenden Ärzten, wenn ich also im Anschluss an den Hautarzt dann zum Zahnarzt oder Orthopäde müsste.

VG

Hallo „issey“,

sprich doch zunächst mal mit Deiner Krankenkasse -

bei einigen Kassen ist das Einholen einer Zweitmeinung (nach Abstimmung) durchaus möglich und für Dich kostenfrei.

Herzliche Grüsse

Helmut

Hallo,

Qartalsbeiträge sind zu zahlen an den 1. behandelten Arzt die im ambulanten Bereich tätig sind. Außerdem an den Zahnarzt.

Der 1. ambulant behandelte Arzt könnte auch der Hausart sein und von dem muss dann jedesmal eine Überweisung zu einem anderen Arzt beantragt werden.

Die 3. Möglichkeit wäre noch bei einem Notarzt bzw. in der Notaufnahme des Krankenhauses.

Gruß Merger

Hallo !

Ja,so ist es wohl.

Wenn Du statt Hausarzt gleich zum Facharzt gehst,dann bezahltst Du dort die Praxisgebühr.
Auf Wunsch stellt der dann auch gleich Überweisungen für andere Kollegen aus.
Falls man später(gleiches Quartal) noch eine Überweisung braucht,dann muss man wieder zu diesem Facharzt.

MfG
duck313

Hallo,
das ist aber mehr eine theoretische Sache - das mit der Überweisung von Facharzt zu Facharzt gleicher Fachrichtung - wenn das nämlich so einfach wäre, dann könnte man auch 10 Ärzte nacheinander aufsuchen, nur einmal die Praxisgebühr zahlen, aber 10mal Kosten verursachen.
Ich bezweifle dass ein Hautarzt nach einer Behandlung so ohne weiteres eine Überweisung zur Weiterbehandlung oder gar zur Mitbehandlung ausstellt. Man sollte sich da lieber auf jeweils 10,00 € einstellen,
was auch nicht mehr als recht ist.
Gruss
Czauderna

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Hallo,
deshalb geht man ja zuerst auch zu einem Hausarzt, der wird einem auch zwei (oder evtl. sogar drei) Überweisungen zu Hautärzten im Quartal ausstellen - Stichwort Zweitmeinung.

OT: so schnell bekommt man beim Hautarzt als Kassenpatient eh keinen Termin, daß man da zu viele in einem Quartal nacheinander (also ohne gleich überall Termine zu machen) aufsuchen könnte :frowning:

Cu Rene

vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich also bei einem
Hautarzt war, lasse ich mich dort für den anderen Hautarzt
überweisen und bei diesem dann wieder das gleiche Spiel.

Der Hautarzt wird dich nur dann an einen anderen Hautarzt überweisen, wenn er nicht weiter kann. Daher die Überweisung lieber von einem anderen Arzt ausstellen lassen (Hausarzt, das kann aber auch ein anderer Facharzt sein)

Ich
bin da mit meinen Narben einfach misstrauisch und möchte
fachliche als auch Kostenvergleiche.

Verständlich. Allerdings muss man auch Verständnis dafür haben, dass etwas, was von der Gemeinschaft bezahlt wird, nur in einem sinnvollen Rahmen bezahlt wird. Eine ZWEIT-Meinung einholen gehört da zum sinnvollen Rahmen. Eine Dritt, Viert, Fünft-Meinung ohne wirklich triftigen Grund nicht mehr.

Wenn ich das richtig verstehe, dann handelt es sich bei der Narbenkorrektur eh um eine, die nicht Kassen- sondern Selbstzahlerleistung ist? Dann ist die Voruntersuchung dafür inkl. Kostenvoranschlag auch keine Kassenleistung!
Somit fällt ohnehin keine Praxisgebühr an, weil diese Beratung ohnehin aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

1 Like

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten! Ich werde es versuchen, dass mir der Hautazt noch eine Überweisung zu einem weiteren Hautarzt für die Zweitmeinung ausstellt. Ich hätte zwar gerne noch eine dritt-/viert Meinung:smile:…

Sollte dies nicht möglich sein, werde ich einen Hausarzt aufsuchen. Hier stellt sich mir eine neue Frage.
Mein Hautarzt kommt aus dem Ort, wo ich bisher immer gelebt habe (bei meinen Eltern) - nun bin ich wg. dem Studium in einer anderen Stadt und nur sehr selten zuhause. Kann ich mir ohne Weiteres einen neuen Hausarzt in der neuen Stadt suchen? Also muss dies dann mein „offizieller“ neuer Hausarzt werden?

VG

vielen Dank für eure Antworten! Ich werde es versuchen, dass
mir der Hautazt noch eine Überweisung zu einem weiteren
Hautarzt für die Zweitmeinung ausstellt. Ich hätte zwar gerne
noch eine dritt-/viert Meinung:smile:

Was mich wundert: Ist die Narbenbehandlung jetzt Kassenleistung oder nicht?

Sollte dies nicht möglich sein, werde ich einen Hausarzt
aufsuchen. Hier stellt sich mir eine neue Frage.
Mein Hautarzt kommt aus dem Ort, wo ich bisher immer gelebt
habe (bei meinen Eltern) - nun bin ich wg. dem Studium in
einer anderen Stadt und nur sehr selten zuhause. Kann ich mir
ohne Weiteres einen neuen Hausarzt in der neuen Stadt suchen?

Ja.

Also muss dies dann mein „offizieller“ neuer Hausarzt werden?

Jein. Was meinst du mit „offiziell“? So lange du an keinem Hausarzt bezogenen Programm teilnimmst, bist du da frei. Du musst sogar gar keinen Hausarzt haben / benennnen. Du kannst auch ganz allgemein zu einem Internisten oder Allgemeinmediziner gehen, ohne ihn als Hausarzt zu bestimmen. Es ist nur die Frage, was sinnvoll ist.

Wenn du schon lange Jahre bei deinem Hausarzt warst, zufrieden bist, ggf. chronische oder häufige Krankheiten hast, die er kennt, in den Semesterferien immer zu Hause bist, zwischendrin auch ab und an zu ihm könntest und überhaupt nicht weisst, ob du nach 2, 3 Jahren Studium überhaupt noch am Studienort weilst, kannst du auch erst einmal bei deinem alten Hausarzt bleiben. Dann würdest du nur zu einem weiteren Internisten oder Allgemeinmediziner am Studienort gehen, wenn du akuten Bedarf hast.

Wenn du keine nennenswerte Bindung zum anderen Arzt hast, kannst du dir auch einen neuen am Studienort suchen. Dann ist es aber sinnvoll, dass, sobald du dich entschieden hast, bei dem zu bleiben, eine Kopie der Krankenakte vom alten zum neuen geht. (Zumindest dann, wenn die Akte Substanz hat. Wenn du eh nie sonderlich krank warst und nur ab und an mal einen Schnupfen und ne Schürfwunde hattest, ist das natürlich verzichtbar)

Für die Praxisgebühr: Wenn es um einen Überweisung eines Hausarztes / Allgemeinmediziners am ehemaligen Wohnort zu einem am Studienort geht (oder bei Umzug), dann ist das auch ein Grund, dass innerhalb der gleichen Fachrichtung überwiesen werden kann, mit der Folge, dass natürlich keine weitere Gebühr anfällt.

Hallo Issey,

man muss nicht sein ganzes Leben lang immer den gleichen Hausarzt haben. Den kann man natürlich jederzeit wechseln.

Unter Hausarzt versteht man einen Allgemein-Mediziner.
Also ein Arzt, der sich nicht auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert hat wie z.B. Internist, Kardiologe usw.

Gruß Merger

Hallo,
grundsätzlich ist das Entfernen von Narben keine Kassenleistung aber
Ausnahmen bestätigen die Regel - so kann es es durchaus möglich sein, dass Narben, die durch einen Unfall oder durch eine Krebs-Op. entstanden sind und für eine eventuelle psychische Erkrankung gesorgt haben oder sorgen könnten, auf Kassenkosten entfernt werden können.
Hier wird der MDK. ein entsprechendes Gutachten verfassen.
Grundsätzlich sind das aber eher „kosmetische“ Sachen und da ist die Kasse außen vor, d.h. alle damit in Verbindung stehenden Kosten müssen vom Versicherten selbst getragen werden.
Gruss
Czauderna

Danke, ich weiß das :wink:

Was mich nur wundert ist: Es ist einerseits von Kostenvoranschlägen für eine Narbenentfernung die Rede und andererseits von Praxisgebühr. Beides geht eigentlich nicht zusammen. Wenn die Narbenentfernung selbst bezahlt wird, dann ist (darf nicht) die zugehörige Beratungsleistung auch keine Kassenleistung.

Hallo,
richtig - so ist es !!
Gruss
Czauderna