vielen Dank für eure Antworten! Ich werde es versuchen, dass
mir der Hautazt noch eine Überweisung zu einem weiteren
Hautarzt für die Zweitmeinung ausstellt. Ich hätte zwar gerne
noch eine dritt-/viert Meinung:smile:
Was mich wundert: Ist die Narbenbehandlung jetzt Kassenleistung oder nicht?
Sollte dies nicht möglich sein, werde ich einen Hausarzt
aufsuchen. Hier stellt sich mir eine neue Frage.
Mein Hautarzt kommt aus dem Ort, wo ich bisher immer gelebt
habe (bei meinen Eltern) - nun bin ich wg. dem Studium in
einer anderen Stadt und nur sehr selten zuhause. Kann ich mir
ohne Weiteres einen neuen Hausarzt in der neuen Stadt suchen?
Ja.
Also muss dies dann mein „offizieller“ neuer Hausarzt werden?
Jein. Was meinst du mit „offiziell“? So lange du an keinem Hausarzt bezogenen Programm teilnimmst, bist du da frei. Du musst sogar gar keinen Hausarzt haben / benennnen. Du kannst auch ganz allgemein zu einem Internisten oder Allgemeinmediziner gehen, ohne ihn als Hausarzt zu bestimmen. Es ist nur die Frage, was sinnvoll ist.
Wenn du schon lange Jahre bei deinem Hausarzt warst, zufrieden bist, ggf. chronische oder häufige Krankheiten hast, die er kennt, in den Semesterferien immer zu Hause bist, zwischendrin auch ab und an zu ihm könntest und überhaupt nicht weisst, ob du nach 2, 3 Jahren Studium überhaupt noch am Studienort weilst, kannst du auch erst einmal bei deinem alten Hausarzt bleiben. Dann würdest du nur zu einem weiteren Internisten oder Allgemeinmediziner am Studienort gehen, wenn du akuten Bedarf hast.
Wenn du keine nennenswerte Bindung zum anderen Arzt hast, kannst du dir auch einen neuen am Studienort suchen. Dann ist es aber sinnvoll, dass, sobald du dich entschieden hast, bei dem zu bleiben, eine Kopie der Krankenakte vom alten zum neuen geht. (Zumindest dann, wenn die Akte Substanz hat. Wenn du eh nie sonderlich krank warst und nur ab und an mal einen Schnupfen und ne Schürfwunde hattest, ist das natürlich verzichtbar)
Für die Praxisgebühr: Wenn es um einen Überweisung eines Hausarztes / Allgemeinmediziners am ehemaligen Wohnort zu einem am Studienort geht (oder bei Umzug), dann ist das auch ein Grund, dass innerhalb der gleichen Fachrichtung überwiesen werden kann, mit der Folge, dass natürlich keine weitere Gebühr anfällt.