Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Praxisgebühr:
In diesem Quartal habe ich bereits einmal die Praxisgebühren beim Hausarzt, einmal in der Notaufnahme und einmal in der Notfallpraxis des Krankenhauses bezahlt. Morgen soll ich nun erneut in die Notfallpraxis. Muss ich dort nun schon wieder 10 Euro Gebühren bezahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten schonmal im voraus.
Vg Jule
Hi Jule, sorry fürs kopieren, aber das wollte ich nicht abtippen, auch war es bei Dir eilig.
"Die Praxisgebühr für die Behandlung im Notfall wird jedoch nur einmal im Quartal fällig, das heißt, unabhängig davon, wie oft Sie im Quartal den organisierten Notfalldienst oder ärztliche Leistungen im Notfall in Anspruch nehmen.
Als Beleg für die von Ihnen gezahlte Praxisgebühr gilt gleichfalls eine Quittung, die Ihnen der behandelnde Arzt ausstellt. Diese Quittung unterscheidet sich farblich von der Quittung, die Sie im Rahmen der Regelversorgung, also bei Ihrem Haus- oder Facharzt erhalten. Überweisungen in den organisierten Notfalldienst sind ebenfalls zuzahlungspflichtig."
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssyste…
„Die Praxisgebühr fällt allerdings nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft der Patient zum Arzt geht und egal wie viele Ärzte er (mit Überweisung) aufsucht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr befreit. Die Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, zum Beispiel die Brustkrebs-Früherkennung beim Frauenarzt oder die halbjährliche Zahnkontrolle im Rahmen der Bonusregelung, bleiben generell zuzahlungsfrei. Dasselbe gilt für Schutzimpfungen.“
http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/praxisge…
Gute Besserung wünsche ich Dir,
Ingo