Praxisgebühr - Nur für ein Rezept ?

Hallo,

konnte leider nirgendwo im Internet eine brauchbare Antwort finden.

Muss ich beim Frauenarzt die Praxisgebühr zahlen auch wenn ich mit dort nur ein Rezept für die Pille ausstellen lasse?

Im Internet heißt es mal JA, mal NEIN. Irgendwie scheint das keiner genau zu wissen.

Hallo Sarah,

also wenn ich mir alle 3 Monate mein Rezept für die Pille bei meinem Frauenarzt hole muss ich leider immer 10 Euro Praxisgebühr bezahlen.

Vielleicht kannst du mit deinem Frauenarzt auch außmachen dass er dir gleich ein Rezept für eine 6- monats Packung rausschreibt dann sparst du nen zehner pro Halbjahr.

Also einfach mal fragen kostet ja NIX!!!

LG
Highwaygirl

Hallo sarah,
ja, die Praxisgebühr wird auch fällig, wenn Du nur ein Rezept ausstellen läßt.

Aber wenn Du in dem selben Quartal die Praxisgebühr z.B. schon bei Deinem Hausarzt bezahlt hast, kannst Du Dich ja von dem zum Frauenarzt überweisen lassen, dann brauchst Du keine 10,-€ mehr zu bezahlen.
Oder Du läßt Dir gleich vom Hausarzt das rezept für die Pille geben.
Meiner hat das immer gemacht, wenn ich halt nur das Rezept brauchte und keine gynäkologische Untersuchung o.ä.

Frag halt mal nach.

LG

Hi,
weiss jemand was ein Arzt für die bloße Ausstellung eines Rezepts bekommt?

Gruß
Nick

Hi

weiss jemand was ein Arzt für die bloße Ausstellung eines
Rezepts bekommt?

Nichts. Wenn ich ein Rezept ausstelle, bekomme ich keinen roten Heller dafür.
Gruß,
Branden

Ja.
Hi

Im Internet heißt es mal JA, mal NEIN. Irgendwie scheint das
keiner genau zu wissen.

Wenn du lauter Laien feragst, bekommst du natürlich nur spekulative Antworten.
Es ist ein hartnäckiges Gerücht, dass wir Ärzte für ein Rezept Geld bekommen oder sonst irgendetwas davon hätten.
J e g l i c h e Leistung für Kassenpatienten muss zunächst mit der Chipkarte und einer Überweisung o d e r eben der Praxisgebühr, die ja eine Kassengebühr ist, denn die Kasse bekommt dieses Geld, über den Tresen gehen.
Gruß,
Branden

Hallo Sarah,

das Rezept für die Pille ist keine Kassenleistung, es wird als Privatrezept ausgestellt. Insofern ist auch das Ausstellen an sich eigentlich keine Leistung, die über die Krankenkasse läuft. Ergo müsste der Arzt dir das Ausstellen des Rezeptes eigentlich als Privatleistung in Rechnung stellen, das wird nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ abgerechnet. Je nach Satz werden minimum knapp 11 (bis knapp 15, ich weiß die genauen Werte nicht auswendig) Euro für diese Leistung normalerweise fällig. Mit den 10 Euro Praxisgebühr kommst du also billiger weg.

Lass dir das Rezept für 6 Monate ausstellen. Da man sowieso 1 Mal im Jahr zur Kontrolle sollte, fällt die Gebühr dann nur ein weiteres Mal an.

LG Petra

J e g l i c h e Leistung für Kassenpatienten muss zunächst
mit der Chipkarte und einer Überweisung o d e r eben der
Praxisgebühr, die ja eine Kassengebühr ist, denn die Kasse
bekommt dieses Geld, über den Tresen gehen.

So pauschal bzw. mit dem betonten „jegliche“ ist das ja wohl ganz eindeutig falsch. (Und dient sicher nicht zu einer Versachlichung der Diskussion im höheren Kontext) Insofern sollte auch die Medizinerseite mal aufhören, irgendwelche Gerüchte zu streuen.

Ein wenig differenzierter sieht das dann so aus:

Die „normalen“ Leistungen sind solche, für die der Patient Praxisgebühr entrichtet (alternativ Überweisung).

Dann gibt es Leistungen, die von der GKV bezahlt werden, für die aber keine Praxisgebühr fällig wird: das betrifft Vorsorgeleistungen und Impfungen.

Last not least wird es dann unter dem Stichwort „jegliche“ spannend: dann gibt es einen immer größer werdenden Berg von Leistungen, die den Patienten privat in Rechnung gestellt werden. Dazu kann das Ausstellen eines Privatrezeptes gehören, wenn das Ausstellen an sich als private Leistung abgerechnet wird (ich kenne Ärzte, die das tun, und die haben sehr wohl direkt etwas davon), dazu gehört aber auch der wachsende Katalog der IGELeistungen.

LG Petra

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Hi Branden,

Nichts. Wenn ich ein Rezept ausstelle, bekomme ich keinen roten Heller dafür.

Und wird dann da noch eine Art Untersuchung abgerechnet wenn jemand nur reinkommt und sein telefonisch bereits vorbestelltes Rezept abholt?

Versteh das nicht falsch, ich gehöre nicht zu denen die Ärzte pauschal für überbezahlt halten, ich habe nur eine gute Bekannte im Freundeskreis die eine Hausarztpraxis hat und mir ist augefallen daß bei ihr die Hälfte der Patienten nur reinlatscht und vorbereitete Rezepte abholt.

Wenn die da keinen cent verdient versteh ich langsam wieso sie nebenher noch Rettungswagen fahren muss…

Gruß
Nick

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Nachtrag:
Wenn ein Arzt das Ausstellen eines Privatrezeptes nicht als Privatleistung in Rechnung stellt, sondern das „über Praxisgebühr“ macht, dann macht er das nicht als Menschenfreund und auch nicht „umsonst“ - sondern schlicht deshalb, weil er in dem Augenblick den Behandlungsfall abrechnen kann. Will der Patient im laufenden Quartal sonst nix von ihm, dann bekommt er so gesehen sehr wohl was bloß für das Ausstellen des Rezeptes.

LG Petra

Hallo Nick,

wenn weiter nichts läuft, dann rechnen die Ärzte in dem Augenblick, wo der Patient „reinlatscht“ (mit Überweisung bzw. Praxisgebühr) den Behandlungsfall ab. Das ist ein Pauschbetrag, der je nach Arztgruppe unterschiedlich hoch ist. „Umsonst“ ist das also nicht.

Gerade die Allgemeinmediziner gehören aber tatsächlich nicht zu den gut bezahlten Fachgruppen. Das haben aber die Ärzte untereinander „verbockt“.

LG Petra

P.S.: Wie ich aus dem privaten Umfeld weiß: Es kann für einen niedergelassenen Arzt noch einen anderen Grund geben, Notarzt zu fahren… Manche mögen den Kick dabei bzw. die Arbeit macht ihnen schlicht Spaß :wink:

nana, Branden,
(ich darf das van weglassen, weil ich Dich bereits kannte, als Du lediglich Branden warst, ohne van),
Du rechnest doch sicherlich beim Ausstellen eines Pillenrezeptes die 01820 ab, kassierst Deine € 3,15 (Umsatz, wohlgemerkt, davon bleiben Dir brutto € 1,60, macht satte € -,85 und davon kaufst Du Dir eine neue Trompete…)
Für alle anderen: das Ausstellen eines Pillen-Rezeptes ist eine ärztliche Leistung, die bei Pat. über 18J die Zahlung der € 10,- verlangt, egal ob auf Kasse (bis 20J) oder auf Privatrezept.
Der Arzt/die Ärztin muss die € 10,- an die Kasse abdrücken und erzielt das o.g. Ho(h)norar.
Alles klar?
Gruß synapse

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