Praxisgebühr Zahnarzt: 6-Monatsabstand

Hallo,

im Juni war ich zur normalen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht gesetzlich versichert, habe diese Untersuchung also privat bezahlt.

Im September war ich gesetzlich versichert und war beim Zahnarzt zur Kontrolle und Zahnstein entfernen. Die Sprechstundenhilfe sagte in der Praxis, wenn nichts anderes als Kontrolle und Zahnstein gemacht wird, dann fällt keine Gebühr an und gab mir beim Rausgehen die 10.- euro wieder zurück. Ich war noch nicht zu Hause da rief die Praxis schon an und meinte das sei ein Versehen gewesen, da die letzte Kontrole noch keine 6 Monate zurück lag müsse ich dochdie 10.- Euro bezahlen. Ich persönlich habe noch nicht mit der Praxis gesprochen.

Tatsache ist, dass sdie letzte Kontrolluntersuchung bei dieser GKV zwei Jahre zurück liegt, also der 6-Monatsabstand weitaus eingehalten wurde. Faktisch fühle ich mich dafür bestraft, dass ich dazwischen rein privat nochmals zur Kontrolle da war. Was hat die GKV mit meinen privaten Zahnarztbesuchen zu tun? Privat kann ich doch theoretisch täglich hingehen, so lanbge ich da bezahle. wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

Hallo,

an alle Interessierten: Hat sich nach Rückspprache mit der GKV geklärt: Die 10.- Euro müssen in diesem Fall nicht bezahlt werden, da Privatrechnung und dann gesetzlich eben zwei paar Schuhe sind, die man hier nicht vermischen kann.

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kurze Anmerkung zur Praxisgebühr
In vielen Fällen wissen selbst die Ärzte beziehungsweise die Arzthelferinen nicht, wann genau die Praxisgebühr bezahlt werden muss und wann nicht. Häufig widersprechen sich die Aussagen verschiedener Ärzte in verschiedenen Praxen. Am Besten selber genau recherchieren, wann gezahlt werden muss und wann nicht.

Viele Grüße

Laber