Praxisgebühr Zahnarzt

Guten Tag,

ich dachte immer, es seien pro HALBjahr eine Vorsorgeuntersuchung
beim Zahnarzt von der Praxisgebühr befreit.
Jetzt wollte ich das mal im Gesetz überprüfen und wenn ich
§ 28 Abs. 4 SGB V i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V lese (vor allem Nr.2), käme ich zu dem Schluss, dass es nur einmal pro
KalenderJAHR möglich ist.

Wo ist der Fehler?

Vielen Dank an alle, die in der Lage sind, Sozialgesetze zu verstehen.

Gruß, Trobi

Hallo,
richtig ist das bei einem Erwachsenen einmal pro Jahr die
Zahnvorsorge von den 10,00 € befreit ist.
Gruß
Czauderna

Hi

auf Deine Antwort hatte ich gehofft.
Nach einer nicht-repräsentativen Umfrage in meinem Kollegenkreis
verzichten aber sehr viele Zahnärzte für ZWEI Vorsorgeuntersuchungen
pro Jahr auf die Praxisgebühr. Nur aus Nächstenliebe ?

Gruß Trobi

Hallo,
richtig ist das bei einem Erwachsenen einmal pro Jahr die
Zahnvorsorge von den 10,00 € befreit ist.
Gruß
Czauderna

Hallo.
ein erfolgreiche Art der Kundenbindung nenne ich so etwas.
Ich kenne aus meiner Praxis einige Zahnärzte die sich so gegenüber ihren
Patienten verhalten.
Gruß
Czauderna

Hi,

ich weiss, dass es stilistisch angreifbar ist, seine eigenen Fragen zu beantworten. Aber ich wollte unbedingt die Lösung wissen.

Es gibt wohl eine Entscheidung der Bundesschiedsstelle von vor ein paar Jahren, die festgelegt hat, dass ZWEI Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr praxis-gebühren-befreit sind.
Seitdem führt das Bundesgesundheitsministerium dies ständig in der Liste, in der die „kostenlosen“ Vorsorgeuntersuchungen aufgezählt sind.

Gruß, Trobi