Praxisschlüssel

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Ratschläge…
Wegen eines neuen Jobangebotes mußte ich zum 1.8.2012 mein Anstellung als Aushilfe kündigen.
Mein ,alter` Chef behauptet nun, er hätte mir einen Praxisschlüssel/Sicherheitsschloß ausgehändigt, dem jedoch nicht so ist! Würde auch keinen Sinn ergeben, da ich nur an 2 Tagen die Woche dort war, die letzte die kam, und die erste die am Arbeitstag ging… Hinzu muß ich sagen, das ich es von meinem sehr langjährigen Arbeitgeber den ich zuvor hatte (und nun wieder)so kenne, das man dies quittieren muß. Mit Schlüsselnummer, Belehrung für den Verlust ect. Somit kann er mir theoretische auch nichts belegen…was auch…

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Hallo,
du liegst richtig. Du hättest es quittieren müssen, wenn du einen Schlüssel bekommen hättest. Er kann dir gar nichts.

Alles Gute

Hallo,

man muss das ja nicht sofort eskalieren lassen. Rede mit dem ehemaligen Arbeitgeber und weise ihn nochmals darauf hin, dass du keinen Schlüssel erhalten hast.

Grundsätzlich sollte man so eine Übergabe schriftlich fixieren - zu Nachweiszwecken, damit so etwas nicht passiert. Das Problem hat jetzt aber zunächst mal der ehemalige Arbeitgeber, denn er muss ja den Nachweis führen, dass du den Schlüssel bekommen hast - er möchte etwas von dir und derjenige hat (notfalls vor Gericht den Beweis zu führen).

Also erst nochmals reden und dann einfach ignorieren - erst reagieren, wenn rechtliche Schritte angedroht werden, dann am besten den Prof zu Rate ziehen.

Gruß
who_knows

Hallo Tessa,

ich bitte für die verzögerte Antwort um Entschuldigung, diese ist urlaubsbedingt zu erklären.

Also aus meiner eigenen Erfahrung kenne ich es auch so, dass man den Empfang von Praxis-/Büroschlüsseln quittieren muss (samt Anzahl und dem Datum des Erhalts). Hier sollte dann auch die Abwicklung der Rückgabe kurz notiert sein.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer dann ebenso der Erhalt der Schlüssel zu quittieren, was ich z. B. ebenso (sehr korrekt) auch schon erlebt habe.

Bei mündlichen Absprachen bleibt dann abzuwägen, wofür ich aber viel Erfolg wünsche.

Viele liebe Grüße,
Paragraf-X

Hallo Tessa,

Sie haben dies vollkommen richtig erkannt. Solange Sie nichts quittiert haben, hat der Arbeitgeber hier definitiv nichts gegen Sie in der Hand.
Selbst wenn evtl. ein „Zeuge“ zugegen war bei der „ich sag jetzt mal angebl. Schlüsselübergabe“ so steht dann Wort gegen Wort und im Zweifel für den Angeklagten, da wie gesagt „keine Quittung“ vorhanden.

Also weisen Sie ihn ganz klar darauf hin und sagen bzw. schreiben daß damit das Thema ein für allemal vom Tisch ist.

MFG Octo-Juro

Hallo zusammen,

ganz lieben Dank für die Antworten!!
Mein besagter Arbeitgeber hat sich nicht mehr auf meine Antwort hin gemeldet. Ich denke, er wird schon wissen aus welchem Grund…

ein schönes Wochenende,
lG
Tessa