Praxisübernahme, neue Arbeitsvertäge

Hallo, folgende Situation:

ehemaliger Arzt gab seine Praxis aus Altersgründen am 30.09.2006 auf, neuer Arzt übernahm die Praxis zum 01.10.2006.
Im Juni 2006 informierte der ehemalige Chef die Angestellten schriftlich darüber, dass zum 01.10.2006 ein neuer Arzt die Praxis übernimmt und auch das Personal mit ihren bestehenden Arbeitsverhältnissen mit allen Rechten und Pflichten auf den Praxisübernehmer übergehen und die Arbeitsverhältnisse mit der Praxisübernahme bestehen bleiben.

Der neue Arzt will einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
In diesem Arbeitsvertrag steht der neue Arzt als Arbeitgeber und als Einstelldatum, das Datum (01.10.2006) an dem er die Praxis übernahm. Weitere Änderungen gibt es nicht.
Kann man diesen Vertrag unterschreiben, da sich ja sonst nichts geändert hat oder ergeben sich daraus Nachteile, wenn ja, welche ?

Einer Arzthelferin wurde zusätzlich eine Änderung der Stundenzahl, sie soll ab sofort 2,5 Stunden pro Woche weniger arbeiten und dementsprechend weniger Gehalt erhalten, zur Unterschrift vorgelegt.
Kann er dieses verlangen ?
Nach BGB §613 dürfen im ersten Jahr keine Änderungen vorgenommen werden oder ?

Laut Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen, soll ihnen zum Dezember jeden Jahres ein
13. Monatsentgeld, in Höhe des letzten Gehaltes, zusätzlich ausgezahlt werden.
Dieses 13. Monatsgehalt wurde vom ehemaligen Chef (seit 14 Jahren) immer pünktlich gezahlt. Auf der Abrechnung stand hierzu nicht 13. Monatsgehalt sondern ’Weihnachtsgeld’.
Der neue Chef will dieses ’Weihnachtsgeld’ nicht mehr zahlen.
Kann der neuen Chef die Zahlung des 13. Monatsgehalt verweigern, weil es immer als Weihnachtsgeld deklariert wurde oder muss er es zahlen, da tariflich die Zahlung eines
13. Monatsgehalt zum Dezember jeden Jahres festgelegt ist ?

Im voraus schon mal Danke, Rolf-D.

Hallo Rolf,
gestern habe ich auch mal über Arbeitsrecht gelesen. Wenn ich mich richtig erinnere werden die Altverträge mit übernommen.
Der AN ist nicht verpflichtet einen neuen Vertrag zu unterschreiben.

Es gibt da 2 Haken:
Unterschreibe ich, kann im neuen Vertrag eine Probezeit vereinbart werden. Der alte wird ja ungültig.
Ich glaube dann gilt der Kündigungsschutz aus dem Altvertrag auch nicht mehr. (?)

Wenn ich aber audf dem Altvertrag bestehe habe ich alle Ansprüche. Weihnachtsgeld war natürlich eine gute Formulierung:
Ich glaube da hat es eine Gesetzesänerung gegeben. Ich kenne immer nur den Passus, dass es keinen Anaspruch auf Weihnachtsgeld gibt auch wenn es mehr als 3 Mal in Folge gezahlt wird.

Der Kündigungsschutz gilt (m.e.) nur für finanzielle Gründe.
Er kann immer wegen schlechter Leistung usw. kündigen.
Und so etwas findet sich selbst bei den besten Mitarbeitern.

BigJohn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Kann man diesen Vertrag unterschreiben, da sich ja sonst
nichts geändert hat oder ergeben sich daraus Nachteile, wenn
ja, welche ?

Man kann unterschreiben oder es sein lassen. Wenn man unterschreibt ergeben sich schon evtl. Nachteile, wenn die Arbeitsbedingungen im neuen Vertrag schlechter sind.

Einer Arzthelferin wurde zusätzlich eine Änderung der
Stundenzahl, sie soll ab sofort 2,5 Stunden pro Woche weniger
arbeiten und dementsprechend weniger Gehalt erhalten, zur
Unterschrift vorgelegt.
Kann er dieses verlangen?

Wie viele Mitarbeiterinnen hat die Praxis insgesamt (ohne Azubis). Bitte auch evtl. unterschiedliche Wochenarbeitszeit (AN 1 = x h/Woche, AN 2 = x h/Woche usw.)

Nach BGB §613 dürfen im ersten Jahr keine Änderungen
vorgenommen werden oder ?

Insofern die alten Verträge weitergelten: Ja. Aber neue Verträge vorzulegen ist nicht verboten.

Laut Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen, soll ihnen zum
Dezember jeden Jahres ein
13. Monatsentgeld, in Höhe des letzten Gehaltes, zusätzlich
ausgezahlt werden.

Gilt dieser Tarifvertrag denn per Vereinbarung im Arbeitsvertrag?

oder muss er es zahlen, da tariflich die Zahlung eines
13. Monatsgehalt zum Dezember jeden Jahres festgelegt ist ?

Das kommt drauf an, ob der TV überhaupt für das Arbeitsverhältnis gilt (siehe dazu auch FAQ:1989)

MfG

Hallo,

Weihnachtsgeld war natürlich eine gute
Formulierung:
Ich glaube da hat es eine Gesetzesänerung gegeben.

Eine Gesetzesänderung zum Weihnachtsgeld? Erzähl uns mehr davon.

Der Kündigungsschutz gilt (m.e.) nur für finanzielle Gründe.

Inwiefern?

Er kann immer wegen schlechter Leistung usw. kündigen.

Ist nur die Frage, ob er damit durchkommt, wenn Kündigungsschutz besteht. Und wenn kein Kündigungsschutz besteht, ist der Grund sowieso egal.

MfG

Hi, hier noch die Details, nach denen gefragt wurde.

Beide Vordrucke der Arbeitsverträge sind eine Empfehlung der Ärztekammer Niedersachsen und haben daher auch die gleichen Formulierungen.
In dem neuen Arbeitsvertrag sind keine Änderungen gegenüber dem alten Vertrag außer, der Name des neuen Arbeitgeber und das Einstelldatum.

Die Praxis hat nur 2 Mitarbeiterinnen. Eine in Vollzeit (37,5 Std./Woche) und eine in Teilzeit (21,5 Std./Woche).
Der Mitarbeiterinn in Vollzeit soll die Wochenarbeitszeit auf 35 Std./Woche gekürzt werden.

Zur Frage der Anwendung des Tarifvertrages zu diesem Arbeitsverhältnis, hier ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag:
§ 14 , (2)
Im übrigen finden die Bestimmungen der von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen mit den Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für Arzthelferinnen in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Hieraus folgere ich, das ein 13.Monatsentgeld gezahlt werden muß, da der gültigen Tarifvertrag dieses vorsieht und im Arbeitsvertrag hierzu nichts anderes vereinbart wurde.

mfg, Rolf

Die Praxis hat nur 2 Mitarbeiterinnen.

Dann besteht kein Kündigungsschutz. Man kann sich nun überlegen, ob man den (neuen) Vertrag unterschreibt und ca. 2 h weniger arbeitet oder ob man riskiert gekündigt zu werden.

Hieraus folgere ich, das ein 13.Monatsentgeld gezahlt werden
muß, da der gültigen Tarifvertrag dieses vorsieht und im
Arbeitsvertrag hierzu nichts anderes vereinbart wurde.

Insofern noch keine neuen Verträge unterschrieben sind, seh ich das auch so.

Hallo,

Weihnachtsgeld war natürlich eine gute
Formulierung:
Ich glaube da hat es eine Gesetzesänerung gegeben.

Eine Gesetzesänderung zum Weihnachtsgeld? Erzähl uns mehr
davon.

Es besteht, soweit in weiss, kein ANSPRUCH auf Weihnachtsgeld.

Der Kündigungsschutz gilt (m.e.) nur für finanzielle Gründe.

Inwiefern?

Gesundschrumpfung, Kosteneinsparung etc.

Er kann immer wegen schlechter Leistung usw. kündigen.

Ist nur die Frage, ob er damit durchkommt, wenn
Kündigungsschutz besteht.

Wer will findet bei jedem was, was er als Grund angeben kann. Und wenn es einfach konstruiert wird. Es kommt doch meistens auf die Beweislage an. Wenn Chef sagt, ich habe dir eben doch schon gesagt…
… was soll der Mitarbeiter dann machen (wenn Chef nicht gesagt)…
und wenn das immer wieder vorkommt, kann es daraufhin ein Abmahnung geben…
Gegenbeweise für Arbeitswilligkeit, Fähigkeit usw… gibt es nicht.
Oder wie will ich beweisen, dass ich arbeitswillig war ?
Wie will ich beweisen, dass es nicht schneller zu machen ist (wenn ich nicht gerade in der Produktion bin) ?
Wie will ich beweisen, dass ich als Sachbearbeiter qualifizierter bin, wenn alle die gleiche Aufgabenstellung haben ?

Gegen viele Kündigungsgründe kannst du dich nicht verteidigen.
Und es gibt immer genug „Radfahrer“ die dich gerne loswerden wollen und sich damit dann auch Vorteile beim Boss versprechen.

Und wenn kein Kündigungsschutz
besteht, ist der Grund sowieso egal.

Der Grund ist nicht immer egal. Auch ein Arbeitgeber muss (außerhalb der Probezeit)eine Kündigung rechtfertigen (wenn du vors Gericht gehst)
Er kann nicht einfach schreiben: Kündigen wir Ihnen hiermit zum xxxxx.