Praxisübernahme

Hallo folgendes:

am 01.05.09 wird eine Zahnarztpraxis übernommen mit allen Mitarbeitern etc. Die Mitarbeiter hatten allerdings vorher keinen Arbeitsvertrag, dieser soll aber nun gemacht werden. Wie sieht es denn da mit der Probezeit aus. Darf der neue Zahnarzt nun eine Probezeit mit den Mitarbeitern vereinbaren, obwohl diese ja schon jahrelang in der Praxis sind (ohne Arbeitsvertrag) und darf er auch das Gehalt ändern usw.

LG M. Seibel

Betriebsübergang nach §613 BGB

Hallo folgendes:

am 01.05.09 wird eine Zahnarztpraxis übernommen mit allen
Mitarbeitern etc.

D.h. ein Betriebsübergang im Sinne dieses Paragraphen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html

Die Mitarbeiter hatten allerdings vorher keinen Arbeitsvertrag,

Falsch! Sie hatten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, wohl aber einen Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinne. Evtl. auf Grund der Tätigkeit sogar mit einem Tarifvertrag im Hintergrund: http://www.allgemeinverbindliche-tarifverträge.de

dieser soll aber nun gemacht werden.

D.h. es kann nur der Status Quo schriftlich festgehalten werden.

obwohl diese ja schon jahrelang in der Praxis sind (ohne
Arbeitsvertrag) und darf er auch das Gehalt ändern usw.

Neuerliche Probezeit: Nein
Gehaltsanpassung nach oben: Ja, sofort
Gehaltsanpassung nach unten: Erst nach einem 1 Jahr

Steht aber alles in dem genannten Paragraphen des BGB.

Gruß

Stefan

Dieter Nuhr
Hallo,

D.h. es kann nur der Status Quo schriftlich festgehalten
werden.
Gehaltsanpassung nach unten: Erst nach einem 1 Jahr

Steht aber alles in dem genannten Paragraphen des BGB.

nö, das steht da nicht, jedenfalls nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts.

http://www.taylorwessing.com/uploads/tx_siruplawyerm…

Einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Arzthelferinnen gibt es nicht. Die individualvertragliche Vergütung darf abgesenkt werden - einvernehmlich.

Richtig ist, dass sich niemand auf einen neuen Vertrag einlassen muss, denn der alte gilt einfach weiter.

Sofern die Praxis allerdings ein Kleinbetrieb im Sinne des KSchG ist, könnte die Folge sein, dass die betreffende Mitarbeiterin entbehrlich wird und nichts dagegen tun kann

VG
EK