hallo,
dr. mabuse (60j.)(200K umsatz) verkauft seine (kassen)praxis für 90K. er arbeitet weiter, vorwiegend mit privatpatienten aber auch mit einem anteil kassenpatienten (80K umsatz).
der freibetrag nach § 16 ist futsch.
besteht die möglichkeit, denn gewinn aus dem verkauf (90K) als außerordentliche einkünfte ermäßigt zu besteuern nach §34 (3) ?
danke
gruß inder