Noch alles in Ordnung im Stübchen
ohne weiteren text
Tickst du noch ganz sauber oder was sollen solche unsachlichen Antworten, die unter die Gürtellinie zielen, diese aber deutlich verfehlen…
Noch alles in Ordnung im Stübchen
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Tickst du noch ganz sauber oder was sollen solche unsachlichen Antworten, die unter die Gürtellinie zielen, diese aber deutlich verfehlen…
Verkauft jemand einen Artikel unter Ausschluss der
Gewährleistung so haftet dieser nicht, sofern es sich um
keinen Unternhemer im Sinne des BGB handelt und der Mangel
nicht arglistig verschwiegen wurde !Eben letzteres kann man leider hier annehmen. Denn Neu ist Neu
und hat zu funktionieren. Punkt.
Hallo,
da frage ich mich wie du darauf kommst. Ist die Ware wirklich neu, so hat der Verkäufer diese niemals benutzt, also auch nicht getestet. Ist diese nun tatsächlich defekt, kann doch nicht automatisch unterstellt werden, dies sei dem VK bekannt und er hätte dies arglistig verschwiegen.
Gruß
Matthias
Wenn doch die Ware neu ist, wo liegt dann das Problem für den Verkäufer bei seinem eigenen Verkäufer Gewährleistungsansprüche geltend zu machen? Das würde wohl fast jeder schon von sich aus anbieten. Hat der Verkäufer hier wohl jedoch nicht, allein das finde ich höchst seltsam.
Neu ist Neu und hat zu funktionieren, von diesem Standpunkt werde ich auch nicht abweichen 
LG Timi
Hallo Namensvetter,
grundsätzlich ist es fahrlässig, Speichermodule zu ersteigern mit dem Ausschluss der Rücknahme, denn es könnte ja auch sein, dass das Modul an sich völlig in Ordnung ist aber halt in deinem PC nicht läuft.
Außerdem kosten solche Module zwar nicht mehr unbedingt 70 wie im Angebot behauptet, aber durchaus noch 45 bis 65 Euro neu.
Ein Start-Preis von 1 Euro bzw. ein End-VK von 16 Euro ist also unverhältnismäßig „billig“ - da sollte man als Bieter aufmerksam werden.
Schließlich hat Alles im Leben seinen Preis - wer ein Gebrauchtauto für 100 Euro kauft, muss sich im Klaren sein dass Reparaturen in Höhe von vielen hundert, wenn nicht einigen tausend Euro bevorstehen.
Oder anderes Beispiel: Wenn irgendwo ein neuer Plasmafernseher „vom LKW fällt“ und für 100 Euro angeboten wird, ist da was faul - es könnte sich um Hehlerware handeln, an der man kein Eigentum erwirbt.
Mein Vorschlag:
Teste den Speicher in einem anderen PC, oder stelle den Speicher in eBay rein mit der Angabe „NEU - hat aber auf meinem PC nicht funktioniert“. Im Übrigen - lass es gut sein, und verbuche das Ganze unter Erfahrung.
Michael