Preblem mit Ebay-Partner

Hi,

ich hab ein kleines Problem.

Hab bei Ebay einen gebrauchten Arbeitsspeicherriegel (256MB RAM) ersteigert.

Laut Versteigerer (100% positive Bewertung) neu.
Versicherter Versand 9€.
Und das übliche mit keine Garantie und keine Rücknahme.

Jetzt ist der RAM defekt und wir sind am Verhandeln.
Wie sieht da meine Position aus?
Zurückschicken -naja- da sitzt er am längeren Hebel, da er ja die Rücknahme ausgeschlossen hat.

Kann ich so argumentieren, dass der Versand, 9€ für ein kleines Päckchen, versichert ist.

Ich hab das Päckchen noch da und es ist mir nur 1€ frankiert!!!
Er hat also 8€ für sich behalten (da ja laut Ebay 9€ für einen versicherten Versand angegeben wurden)

Meine 100% weiße Weste will ich durch eine negative Bewertung von ihm nicht riskieren.

Was tun?

Grüße
MICHAEL

Hallo,

Hab bei Ebay einen gebrauchten Arbeitsspeicherriegel (256MB
RAM) ersteigert.

Laut Versteigerer (100% positive Bewertung) neu.

was denn nu? Stand in der Artikelbeschreibung neu oder gebraucht?

Versicherter Versand 9€.
Und das übliche mit keine Garantie und keine Rücknahme.

Ist der V ein Privatverkäufer? Wenn er Neuware verkauft würde mich das wundern. Schau mal nach wie viele Bewertungen er innerhalbt der letzten sechs Monate bekommen hat, sind es weit mehr als 50 oder 100 (dann vielleicht auch mal schauen ob er immer wieder die gleichen Artikel verkauft) dann kannst du davon ausgehen, dass er kein Privatverkäufer ist (egal was er schreibt).

Zurückschicken -naja- da sitzt er am längeren Hebel, da er ja
die Rücknahme ausgeschlossen hat.

S. o., viele Händler schreiben diesen Satz gern rein, weil viele Leute denken das sei schon richtig so und dann die Füße still halten.

Kann ich so argumentieren, dass der Versand, 9€ für ein
kleines Päckchen, versichert ist.

Verstehe ich nicht so recht: Was hat das damit zu tun, dass der Riegel defekt ist? Ist er psysikalisch kaputt, wurde er also auf dem Weg beschädigt?

Ich hab das Päckchen noch da und es ist mir nur 1€
frankiert!!!

Also Warensendung?

Er hat also 8€ für sich behalten (da ja laut Ebay 9€ für einen
versicherten Versand angegeben wurden)

Das ist dreist… sogar sehr dreist, aber… naja, eben nicht mehr als das. Er hätte halt Pech gehabt wenn die Ware nicht angekommen wäre. Daher nochmal die Frage, ob der Riegel auf dem Postweg kaputt gegangen ist. Dann müsste der Verkäufer den Riegel ersetzen (offizieller Weg: An die Post wenden und Schaden ersetzen lassen aber wenn der V nicht versichert geschickt hat muss er es eben selbst ersetzen).

Meine 100% weiße Weste will ich durch eine negative Bewertung
von ihm nicht riskieren.

Viele denken so und deswegen haben solche Verkäufer es auch immer so leicht Opfer zu finden. Wer weiß wie viele Käufer vor dir sich über den verkäufer geärgert haben und auch ihre 100% nicht gefährden wollten? Das ist aber nicht der Sinn des Bewertungssystems. Es geht viel mehr darum die Abwicklung zu reflektieren und wenn etwas nicht gut lief (und sei es nur der Portowucher!) sollte das auch in der Bewertung stehen um andere zu warnen.

LG Timi

Hallo,

der Verkäufer hat seine Zusage (versicherter Versand) aus der Angebotsbeschreibung eindeutig gebrochen. Somit wäre er in meinen Augen ohnehin kein vertrauenswürdiger Geschäftspartner mehr. Kontaktiere ihn doch einfach und reklamiere, daß du die Ware noch nicht erhalten hättest. Was dich aber beruhigen würde, sei die Tatsache, daß die Sendung registriert und versichert worden sei. Und dann würde ich ihn um die Nummer auf dem Einlieferungsbeleg bitten.

Da es sich offensichtlich um einen Privatverkäufer handelt, wird er sich auf deine Mail aber vermutlich nicht mehr melden. Vor einer negativen Bewertung würde ich jedoch nicht zurückschrecken.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sachmängelhaftung
Hallo,

sofern ich recht informiert bin (man möge ich verbessern) und ich mir bei http://www.internetrecht-rostock.de angelesen habe auch bzgl. Ebay, ist dieser Standardsatz bei Privatverkäufern sowieso ein Käse.

Selbst Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Das hieße in deinem Fall, wenn der Artikel beschädigt ist, kommt der Verkäufer nicht umhin, dir das Geld zurückzuerstatten.

Suggeriert er nur, dass er privat ist?
Was hat er bisher verkauft? Viel und viel Gleichartiges? Schau mal seine Bewertungen durch.

Aber wie auch immer: er haftet auch als Privater für Sachmängel. Recherchier mal hier: http://www.internetrecht-rostock.de, da steht viel über EBAY mit drin.

Bei manchen wirkt dann Wunder, wenn man mit einem netten kleinen Brief vom Anwalt kommt. Vorher kannst du ihn ja „aufklären“ bzgl. Sachmängelhaftung, am besten schriftlich per Einschreiben.

Chris

ich hab ein kleines Problem.

Hab bei Ebay einen gebrauchten Arbeitsspeicherriegel (256MB
RAM) ersteigert.

Laut Versteigerer (100% positive Bewertung) neu.
Versicherter Versand 9€.
Und das übliche mit keine Garantie und keine Rücknahme.

Jetzt ist der RAM defekt und wir sind am Verhandeln.
Wie sieht da meine Position aus?
Zurückschicken -naja- da sitzt er am längeren Hebel, da er ja
die Rücknahme ausgeschlossen hat.

Kann ich so argumentieren, dass der Versand, 9€ für ein
kleines Päckchen, versichert ist.

Ich hab das Päckchen noch da und es ist mir nur 1€
frankiert!!!
Er hat also 8€ für sich behalten (da ja laut Ebay 9€ für einen
versicherten Versand angegeben wurden)

Meine 100% weiße Weste will ich durch eine negative Bewertung
von ihm nicht riskieren.

Was tun?

Grüße
MICHAEL

Hi

Ich hab das Päckchen noch da und es ist mir nur 1€
frankiert!!!
Er hat also 8€ für sich behalten (da ja laut Ebay 9€ für einen
versicherten Versand angegeben wurden)

Also wenn ich mal zusammenfassen darf:

Sie haben versicherten Versand bezahlt (welcher nachweisbar ist) und aber einen kaputten Speicherriegel unversichert zugestellt bekommen der zudem wohl als normaler Brief* versand wurde, also nichtmal irgendwie geschützt.
*Kompakbrief 1€ Porto, max 50 gr Gewicht

Na da würd ich doch wie mein Vorredner schon sagte einfach vergessen den Riegel je bekommen zu haben, dem VK mal anschreiben und fragen ob er die Ware schon losgeschickt hat.
Schliesslich hat er verischert versandt (nur davon ausgehen was sie bezahlt haben) und sollte mittels Trackingcode auch die Sendung online nachverfolgen können.

So haben sie ein weit besseren Standpunkt und sehr viel bessere Chancen auf ihr Recht… nämlich einen mangelfreien Speicherriegel.

Wenn der VK nun aber schon weiß das sie die Ware schon bekommen haben (tja da waren sie aber voreilig, aber wenigstens ehrlich zu einem Betrüger), dann machen sie dem VK klar das der Speicher mangelhaft ist und somit nicht der Warenbeschreibung entspricht.
Hat er in der Beschreibung geshrieben das der Riegel funktioniert?
Ein Gewährleistungsauschluß greift da nicht. Und das mit der Rückgabe ist eh Quatsch.
Aber hier haben sie ein schlechteres Standbein, der VK hat mehr Möglichkeiten sich rauszureden (z.B. er hat davon nicht gewußt [versteckter Mangel], der Riegel muss bei ihnen kaputt gegangen sein [haben sie Zeugen?] etc.)

Sie können auch argumentieren das die Verpackung unzureichend war (dafür haftet der VK in jedem Fall für Schäden, ob verischert oder nicht ist Schnuppe da die Post bei sowas eh nicht zahlen würde).

In jedem Fall haben sie ein Recht auf die beschriebe Ware und nicht auf Müll.

MfG
Lilly

Nachtrag
Hallo,

mit der Sachmängelhaftung bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber lies mal hier bitte:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

Chris

Hallo

Nimm was du hast .Beurteile den Kunden „Negativ“ .Zur Begründung schreibst du die Abzocke mit der Versandgebühr ! Aus ,Ende . Das warnt dann zugleich die Neukunden .

Du hast leider die Ware erhalten .Lass den Kunden durch Zufall herausfinden ,das du den Artikel bekommen hast und dann ? Vielleicht schaut er hier im Brett regelmäßig vorbei und zählt 1 + 1 zusammen . Dann bist du vielleicht noch dran .

Ob der Artikel vorher defekt war oder nicht ,kannst du nicht mehr nachvollziehen .Selbst wenn der Artikel als versicherter Versand verschickt wurde , hast du dann den Kampf mit dem Transportunternehmen ,das die dir freiwillig den Schaden bezahlen .

Wenn der Kunde dich zum Schluss auch negativ Bewerte , muss er ja begründen warum . Das würde mich ,als Ebayer mit 100 % positiver Bewertungen , sicher auch optisch stören . Aber man darf nun nicht alles durchgehen lassen .Vielleicht ist das auch seine Taktik und vertraut darauf ,das du dich nicht traust , weil dir die runden 100 wichtig sind .

Gruß Nino

Hallo!
Ich stehe auf dem Standpunkt man darf sich nicht alles gefallen lassen.
Verkäufer anmailen. Wenn keine Resonanz dann mal ein bischen deutlicher werden, Porto betrug
Deswegen ebay informieren ==> Streitigkeiten wegen eines Artikels.
Käuferschutz??? Kenn ich mich nicht so gut aus, da ich bisher noch nicht betroffen war, aber einfach mal durchklicken.
Wenn alles nichts nützt ==> negative Bewertung (dann hast Du wenigstens ein bischen Spaß für Dein Geld)
In punkto (Rache)Bewertung laß es einfach mal darauf ankommen.
Ich vermute wenn man ebay den Sachverhalt vernünftig schildert, werden solche Bewertungen von ebay wieder gelöscht.
Ansonsten esgibt ein Leben ohne ebay.

Mit freundlichen Grüßen,

von (Mich)ael

was denn nu? Stand in der Artikelbeschreibung neu oder
gebraucht?

Der Artikelzustand wurde in der Beschreibung als neu angegeben.

Ist der V ein Privatverkäufer?

Er ist ein Privatverkäufen und hat 19 Bewertungen und nur noch 91,3%.

Verstehe ich nicht so recht: Was hat das damit zu tun, dass
der Riegel defekt ist? Ist er psysikalisch kaputt, wurde er
also auf dem Weg beschädigt?

Physikalisch ist er nicht defekt. Sieht noch recht gut aus.

Ich hab das Päckchen noch da und es ist mir nur 1€
frankiert!!!

Also Warensendung?

Die von der Post machen da ja so einen gelben Adressaukleber rauf und darauf steht - Päckchen !!! Ob das was zu sagen hat ?

Das ist dreist… sogar sehr dreist, aber… naja, eben nicht
mehr als das.

Denke ich auch. Deshalb müsste er mir wenigstens das zuviel gezahlte Porto zurückgeben.

Meine 100% weiße Weste will ich durch eine negative Bewertung
von ihm nicht riskieren.

Viele denken so und deswegen haben solche Verkäufer es auch
immer so leicht Opfer zu finden. Wer weiß wie viele Käufer vor
dir sich über den verkäufer geärgert haben und auch ihre 100%
nicht gefährden wollten? Das ist aber nicht der Sinn des
Bewertungssystems. Es geht viel mehr darum die Abwicklung zu
reflektieren und wenn etwas nicht gut lief (und sei es nur der
Portowucher!) sollte das auch in der Bewertung stehen um
andere zu warnen.

LG Timi

Grüße
MICHAEL

Hallo,

der Verkäufer hat seine Zusage (versicherter Versand) aus der
Angebotsbeschreibung eindeutig gebrochen. Somit wäre er in
meinen Augen ohnehin kein vertrauenswürdiger Geschäftspartner
mehr. Kontaktiere ihn doch einfach und reklamiere, daß du die
Ware noch nicht erhalten hättest. Was dich aber beruhigen
würde, sei die Tatsache, daß die Sendung registriert und
versichert worden sei. Und dann würde ich ihn um die Nummer
auf dem Einlieferungsbeleg bitten.

Ich stehe schon in Mailkontakt mir ihm und kann nicht mehr sagen, dass der RAM nicht angekommen ist.

Da es sich offensichtlich um einen Privatverkäufer handelt,
wird er sich auf deine Mail aber vermutlich nicht mehr melden.
Vor einer negativen Bewertung würde ich jedoch nicht
zurückschrecken.

Da er keine Rücknahme akzeptiert (laut Angebot) kann ich dann nicht negativ Argumentieren, dass der RAM defekt ist. Ich kann denke ich nur den Versandwucher negativ bewerten. Oder ?

Grüße
MICHAEL

Sie haben versicherten Versand bezahlt (welcher nachweisbar
ist) und aber einen kaputten Speicherriegel unversichert
zugestellt bekommen der zudem wohl als normaler Brief* versand
wurde, also nichtmal irgendwie geschützt.
*Kompakbrief 1€ Porto, max 50 gr Gewicht

Na da würd ich doch wie mein Vorredner schon sagte einfach
vergessen den Riegel je bekommen zu haben, dem VK mal
anschreiben und fragen ob er die Ware schon losgeschickt hat.
Schliesslich hat er verischert versandt (nur davon ausgehen
was sie bezahlt haben) und sollte mittels Trackingcode auch
die Sendung online nachverfolgen können.

S. u. Ich hab ihm schon geschrieben, dass der Speicher defekt ist.

, dann machen sie dem VK
klar das der Speicher mangelhaft ist und somit nicht der
Warenbeschreibung entspricht.
Hat er in der Beschreibung geshrieben das der Riegel
funktioniert?

Der Artikelzustand wurde als neu angegeben. Sonst stand nichts da.
Hier die Auktion. Ich hoffe der Link funzt.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…

(z.B. er hat davon nicht

gewußt [versteckter Mangel], der Riegel muss bei ihnen kaputt
gegangen sein [haben sie Zeugen?] etc.)

Zeugen hab ich nicht.

Sie können auch argumentieren das die Verpackung unzureichend
war (dafür haftet der VK in jedem Fall für Schäden, ob
verischert oder nicht ist Schnuppe da die Post bei sowas eh
nicht zahlen würde).

In jedem Fall haben sie ein Recht auf die beschriebe Ware und
nicht auf Müll.

Gibts da geeignete Paragraphen oder www-Seiten, damit ich ihm die Angeben kann?

Grüße
MICHAEL

was denn nu? Stand in der Artikelbeschreibung neu oder
gebraucht?

Der Artikelzustand wurde in der Beschreibung als neu
angegeben.

Definition Neu (lauf Ebay):

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat.

Also hast du ein recht daraus einen funktionstüchtigen Artikel zu bekommen. Egal ob Privatverkäufer oder Peng, neu und kaputt sind zwei verschiedene Dinge.

Ist der V ein Privatverkäufer?

Er ist ein Privatverkäufen und hat 19 Bewertungen und nur noch
91,3%.

Ja, ich habs gerade gelesen. Zukünftig würde ich dir raten nicht bei einem Verkäufer zu kaufen, der seine gesamten Auktionen als Privat (also nicht einsehbar) kennzeichnet. Das schürt (bei mir und anderen) nämlich schon mal den Gedanken der Pusherei, was auch noch ärgerlich wäre.

Verstehe ich nicht so recht: Was hat das damit zu tun, dass
der Riegel defekt ist? Ist er psysikalisch kaputt, wurde er
also auf dem Weg beschädigt?

Physikalisch ist er nicht defekt. Sieht noch recht gut aus.

Dann ist es nicht relevant, wie verschickt wurde. Versichert hat nur in dem Moment Bedeutung wenn der Ware auf dem Postweg etwas zustößt.

Das ist dreist… sogar sehr dreist, aber… naja, eben nicht
mehr als das.

Denke ich auch. Deshalb müsste er mir wenigstens das zuviel
gezahlte Porto zurückgeben.

Nein, muss er nicht. Die osten waren in der Auktion angegeben und somit Bestandteil deines Kaufs. Wenn die Versandkosten mit 1 € angegeben worden wären hättest du vermutlich die 8 € mehr noch in dein gebot investiert. Du hast einen Gesamtbetrag kalkuliert und damit ist es nicht fair aber du hast keine Ansprüche. Du kannst ihn allerdings Ebay melden mit dem Hinweis, dass der Verkäufer so die Gebühren für die Auktion teilweise umgehen wollte. Und du solltest es auf jeden Fall in der Bewertung erwähnen.

LG Timi

Definition Neu (lauf Ebay):

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden,
wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei
Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte
Lagerzeit nicht überschritten hat.

Also hast du ein recht daraus einen funktionstüchtigen Artikel
zu bekommen. Egal ob Privatverkäufer oder Peng, neu und kaputt
sind zwei verschiedene Dinge.

Also kann ich reklamieren und einen funktionierenden Artikel oder mein Geld zurück verlangen, obwohl er die Rücknahme ausgeschlossen hat?

Gibts da irgendwelche Paragraphen oder andere Fälle oder WWW-Weiten, die ich ihm nennen kann, um mein Recht zu bekommen?

Grüße
MICHAEL

Also kann ich reklamieren und einen funktionierenden Artikel
oder mein Geld zurück verlangen, obwohl er die Rücknahme
ausgeschlossen hat?

Prinzipiell auf jeden Fall: Ja.
Praktisch ist die Umsetzung etwas schwierig, denn Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Sachen. Den Knackpunkt sehe ich hier, dass der Artikel als neu angeboten wurde. Wenn er neu ist kann dein Verkäufer seine Rechte aus der Sachmängelhaftung bei seinem Händler in Anspruch nehmen. Das würde ich ihm auch so schreiben. Ein neuer Artikel hat einfach definitiv nicht kaputt zu sein und das sollte deinem Verkäufer auch einleuchten.

Mich würde inzwischen die Antwort deines Verkäufers interessieren. Allein der logische Menschenverstand sagt einem doch, dass neu / kaputt nicht zueinander passt. Und mich als Verkäufer zB würde es fuchsen, wenn ich einen neuen Artikel verkaufe und der kaputt ist (obwohl es mir eigentlich egal sein könnte - aber mir ginge es ums Prinzip) und ich würde schon von mir aus anbieten wenigstens versuchen es zu regeln. Ich finde das alles sehr seltsam.

Ehrlich gesagt denke ich inzwischen, dass der Verkäufer den Mangel absichtlich verschwiegen hat. Dann hättest du ohnehin ein Recht darauf, dass der Artikel zurückgenommen wird, außerdem würde ich dann eine Anzeige wegen (versuchtem) Betrug erstatten. (Achtung: Das sind nur meine Gedanken, ich sage nicht geh zur Polizei und erstatte Anzeige! Mir kommt es halt nur recht seltsam vor.)

Gibts da irgendwelche Paragraphen oder andere Fälle oder
WWW-Weiten, die ich ihm nennen kann, um mein Recht zu
bekommen?

Es gibt in diesem Brett eine sehr gute FAQ, zb diese: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Da stehen auch alle wichtigen § des BGB drin.

LG Timi

Anstiftung zum Betrug

Na da würd ich doch wie mein Vorredner schon sagte einfach
vergessen den Riegel je bekommen zu haben, dem VK mal
anschreiben und fragen ob er die Ware schon losgeschickt hat.

Das würde dann den Tatbestand des Betrugs erfüllen:

StGB § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also Vorsicht mit solchen Tipps !

Gruß

Matthias

Ebay AGB sind irrelevant
Hallo,

zum 100sten Mal: Die AGB von Ebay haben keinerlei Einfluss auf den Kaufvertrag der Handelspartner.

z.B.:

Der Handel von Pornofilmen ist laut Ebay AGB verboten. Ersteigert nun trotzdem jemand einen solch heißen Streifen bei Ebay ist der Kaufvertrag trotzdem gültig. Die Ebay AGB regeln nur das Vertragsverhältnis des Verkäufers mit Ebay.

Verkauft jemand einen Artikel unter Ausschluss der Gewährleistung so haftet dieser nicht, sofern es sich um keinen Unternhemer im Sinne des BGB handelt und der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde !

Vielleicht untermauerst Du deine Aussagen mal mit entsprechenden Quellen, alles andere sind unfundamentierte Halbwahrheiten.

Gruß

Matthias

Definition Neu (lauf Ebay):

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden,
wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei
Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte
Lagerzeit nicht überschritten hat.

Also hast du ein recht daraus einen funktionstüchtigen Artikel
zu bekommen. Egal ob Privatverkäufer oder Peng, neu und kaputt
sind zwei verschiedene Dinge.

ohne weiteren text

Prinzipiell auf jeden Fall: Ja.
Praktisch ist die Umsetzung etwas schwierig, denn Recht haben
und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Sachen. Den
Knackpunkt sehe ich hier, dass der Artikel als neu angeboten
wurde. Wenn er neu ist kann dein Verkäufer seine Rechte aus
der Sachmängelhaftung bei seinem Händler in Anspruch nehmen.
Das würde ich ihm auch so schreiben. Ein neuer Artikel hat
einfach definitiv nicht kaputt zu sein und das sollte deinem
Verkäufer auch einleuchten.

In der Artikelmerkmale stand NEU. Weiter drunter unter „Angaben des Verkäufers zur Rücknahme“ stand:

SIE KONNEN DIE WARE NICHT ZURUCK GEBEN WEIL ES HIER UM EINE PRIVATANGEBOT HANDELT. ICH BITTE UM VERSTÄNDNISS

Mich würde inzwischen die Antwort deines Verkäufers
interessieren. Allein der logische Menschenverstand sagt einem
doch, dass neu / kaputt nicht zueinander passt.

Hier ein paar Ausschnitte (ist ein ausländischer Ebayer):

„ram ist neu was auf dem artikelbeschreibung ist ist
die beschreibung näher beschreiben kann ich nicht das
ist ein 256mb ram“

„wenn du aber negativ abgibst gebe ich auch negativ ab“

„der ram war neu es tuht mir leid das es defekt ist .
ich hab damit kein test gemacht“

„wenn du neutral gibst gebe ich negativ ab“

Ehrlich gesagt denke ich inzwischen, dass der Verkäufer den
Mangel absichtlich verschwiegen hat.

Was ich natürlich nicht beweisen kann. Testen hat er ihn ja (angeblich??) nicht können.

Gibts da irgendwelche Paragraphen oder andere Fälle oder
WWW-Weiten, die ich ihm nennen kann, um mein Recht zu
bekommen?

Es gibt in diesem Brett eine sehr gute FAQ, zb diese:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Da stehen auch alle wichtigen § des BGB drin.

–"Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen … Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB)."–

Wie gesagt beweisen kann ich nichts und er hat die Gewährleistung ausgeschlossen.

–„Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften.“–

Da könnte ja er Argumentieren, dass ich den RAM beschädigt habe.

Ich glaub ich hab da Pech mein Geld wieder zu sehen.

Grüße
MICHAEL

Hallo,

zum 100sten Mal: Die AGB von Ebay haben keinerlei Einfluss auf
den Kaufvertrag der Handelspartner.

es ist mir durchaus klar, dass Ebay nicht Gestze schreibt. Es ging lediglich darum, dass der V. den Artkel als Neu gekennzeichnet hat (und wenn man da drauf klickt bekommt man den von mir zitierten Text. Wenn ich also einen Artikel einstelle der diesem Neu entsprechen soll sollte er dem auch entsprechen.

Das Neu und Kaputt zwei verschiedene Dinge sind stimmst du mir doch sicherlich zu, oder?

Verkauft jemand einen Artikel unter Ausschluss der
Gewährleistung so haftet dieser nicht, sofern es sich um
keinen Unternhemer im Sinne des BGB handelt und der Mangel
nicht arglistig verschwiegen wurde !

Eben letzteres kann man leider hier annehmen. Denn Neu ist Neu und hat zu funktionieren. Punkt.

LG Timi

In der Artikelmerkmale stand NEU. Weiter drunter unter
„Angaben des Verkäufers zur Rücknahme“ stand:

SIE KONNEN DIE WARE NICHT ZURUCK GEBEN WEIL ES HIER UM EINE
PRIVATANGEBOT HANDELT. ICH BITTE UM VERSTÄNDNISS

Ich hab es gelesen. Obwohl man - wenn man kleinlich ist auch so argumentieren kann, dass Rücknahme nicht das gleiche ist wie Sachmängelhaftung, woraus man dann die Frage ableiten könnte, ob letzteres überhaupt wirksam ausgeschlossen wurde (aber das sind alles Haarspaltereien).

„ram ist neu was auf dem artikelbeschreibung ist ist
die beschreibung näher beschreiben kann ich nicht das
ist ein 256mb ram“

In der Artikelbeschreibung stand allerdings auch neu. Und neu und kaputt sind für mich immer noch zwei verschiedene Sachen (und diese Ansicht werde ich auch nicht mehr ändern).

„wenn du aber negativ abgibst gebe ich auch negativ ab“

Achja, und warum? Weil er schlechte Ware verkauft und Portoabzocke betreibt?

„wenn du neutral gibst gebe ich negativ ab“

Hmhm… wenn das nicht mal langsam in den bereich der Nötigung fällt:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__240.html

(Obwohl man jetzt streiten kann ob eine Negative wirklich ein _empfindliches Übel_ ist oder eher Larifari. Eine Anzeige wegen Nötigung kannst du dir auf jeden Fall sparen, da kommt nichts bei rum. Trotzdem würde ich mal drüber nachdenken die Emails an Ebay weiterzuleiten. Vielleicht kriegt er dann wenigstens eine auf den Deckel und tut sowas zukünftig nicht wieder. Vielleicht hilft es aber auch dem Verkäufer mal zu sagen, dass das Nötigung ist und das sowas strafbar ist, vielleicht wird er dann… „zugänglicher“ :wink:.

Ehrlich gesagt denke ich inzwischen, dass der Verkäufer den
Mangel absichtlich verschwiegen hat.

Was ich natürlich nicht beweisen kann. Testen hat er ihn ja
(angeblich??) nicht können.

Dann hätte er ihn nicht als Neu anbieten dürfen. Schreib ihm doch einfach mal, dass er ja Gewährleistungsansprüche gegen den Händler hat wenn der Artikel neu war. Und dass du bitte möchtest, dass die in Anspruch genommen werden (reicht auch, wenn er dir den Kassenzettel schickt, kannst es dann ja selbst machen).

Ich glaub ich hab da Pech mein Geld wieder zu sehen.

Deswegen schrieb ich ja auch schon: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Schreib dir einfach auf, wann die Bewertungszeit für den Artikel ausläuft. Dann eine negative Bewertung (natürlich nur die Wahrheit schreiben!) zum letztmöglichen Zeitpunkt abgeben. Vielleicht hast du Glück und er kann dich dann nicht mehr bewerten. Vielleicht ist er schnell genug auch noch eine Bewertung abzugeben, dann trag sie mit Fassung (ich habe auch zwei Neagtive und habe mir beide [als Rachebewertung] ehrlich verdient :wink: und kommentier sie entsprechend. (Ich persönlich würde meine Bewertung jetzt schon abgeben, mir wäre die Rachebewertung egal.)

Den Ramriegel würde ich ganz einfach wieder bei Ebay verkaufen, mit einem Link aus welcher Auktion du ihn hast.

Mehr kannst du nicht tun, auch wenn du im Recht bist.

LG Timi