In der Artikelmerkmale stand NEU. Weiter drunter unter
„Angaben des Verkäufers zur Rücknahme“ stand:
SIE KONNEN DIE WARE NICHT ZURUCK GEBEN WEIL ES HIER UM EINE
PRIVATANGEBOT HANDELT. ICH BITTE UM VERSTÄNDNISS
Ich hab es gelesen. Obwohl man - wenn man kleinlich ist auch so argumentieren kann, dass Rücknahme nicht das gleiche ist wie Sachmängelhaftung, woraus man dann die Frage ableiten könnte, ob letzteres überhaupt wirksam ausgeschlossen wurde (aber das sind alles Haarspaltereien).
„ram ist neu was auf dem artikelbeschreibung ist ist
die beschreibung näher beschreiben kann ich nicht das
ist ein 256mb ram“
In der Artikelbeschreibung stand allerdings auch neu. Und neu und kaputt sind für mich immer noch zwei verschiedene Sachen (und diese Ansicht werde ich auch nicht mehr ändern).
„wenn du aber negativ abgibst gebe ich auch negativ ab“
Achja, und warum? Weil er schlechte Ware verkauft und Portoabzocke betreibt?
„wenn du neutral gibst gebe ich negativ ab“
Hmhm… wenn das nicht mal langsam in den bereich der Nötigung fällt:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__240.html
(Obwohl man jetzt streiten kann ob eine Negative wirklich ein _empfindliches Übel_ ist oder eher Larifari. Eine Anzeige wegen Nötigung kannst du dir auf jeden Fall sparen, da kommt nichts bei rum. Trotzdem würde ich mal drüber nachdenken die Emails an Ebay weiterzuleiten. Vielleicht kriegt er dann wenigstens eine auf den Deckel und tut sowas zukünftig nicht wieder. Vielleicht hilft es aber auch dem Verkäufer mal zu sagen, dass das Nötigung ist und das sowas strafbar ist, vielleicht wird er dann… „zugänglicher“
.
Ehrlich gesagt denke ich inzwischen, dass der Verkäufer den
Mangel absichtlich verschwiegen hat.
Was ich natürlich nicht beweisen kann. Testen hat er ihn ja
(angeblich??) nicht können.
Dann hätte er ihn nicht als Neu anbieten dürfen. Schreib ihm doch einfach mal, dass er ja Gewährleistungsansprüche gegen den Händler hat wenn der Artikel neu war. Und dass du bitte möchtest, dass die in Anspruch genommen werden (reicht auch, wenn er dir den Kassenzettel schickt, kannst es dann ja selbst machen).
Ich glaub ich hab da Pech mein Geld wieder zu sehen.
Deswegen schrieb ich ja auch schon: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Schreib dir einfach auf, wann die Bewertungszeit für den Artikel ausläuft. Dann eine negative Bewertung (natürlich nur die Wahrheit schreiben!) zum letztmöglichen Zeitpunkt abgeben. Vielleicht hast du Glück und er kann dich dann nicht mehr bewerten. Vielleicht ist er schnell genug auch noch eine Bewertung abzugeben, dann trag sie mit Fassung (ich habe auch zwei Neagtive und habe mir beide [als Rachebewertung] ehrlich verdient
und kommentier sie entsprechend. (Ich persönlich würde meine Bewertung jetzt schon abgeben, mir wäre die Rachebewertung egal.)
Den Ramriegel würde ich ganz einfach wieder bei Ebay verkaufen, mit einem Link aus welcher Auktion du ihn hast.
Mehr kannst du nicht tun, auch wenn du im Recht bist.
LG Timi