Hallo
Hat der Käufer jetzt das Recht, nur den geringeren Preis auf
dem Preisschild zu zahlen oder muss er den Preis, der an der
Kasse verlangt wird, bezahlen, sofern er dann noch Interesse
an der Ware hat?
Die Auspreisung ist ein Vorschlag zur erstellung eines
Angebotes. Der Kunde macht dem Verkäufer ein Angebot. Dieser
kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
In den Details streiten sich allerdings die Jouristen.
Invitatio ad offerendum ist eigentlich relativ eindeutig, da gibts keinen streit
Der Käufer muß keinen der ausgewiesenen Preise zahlen sondern
kann einen ganz idividuellen Preis _aushandeln_.
muss nicht, kann, aber die ware mit dem preisschild an die kasse zu bringen ist sein angebot. wenn er davon abweichen will, muss er das kenntlich machen
Fällt dem Käufer dieser Unterschied erst nach dem Kauf auf,
hat er das Recht, den Unterschiedsbetrag vom Verkäufer zu
verlangen oder hat er andere Rechte, wie z. B. Wandlung?
Der Käufer hat das Angebot abgegeben.
und der verkäufer hat auch ein Angebot abgegeben, ohne annahme wird da aber kein vertrag draus…
alternativ kann er natürlich anfechten
Ist der Verkäufer dazu verplflichtet, dem Käufer an der Kasse
über den Preisunterschied zu informieren? Tut er das und der
Käufer kauft dennoch, hat der Käufer kein Recht z. B. auf
Wandlung? Tut er das nicht, liegt dann ein Betrug vor?
Der Käufer gibt das Angebot an der Kasse gegenüber dem
Verkäufer ab. Aber welches eigentlich genau? Der Aufgeklebte
an der Ware, das am Schild am Regal oder der hinterlegte Preis
in der Kasse?
Das ist die eigentliche Frage!
die ware zu dem ausgezeigneten preis, was sonst? Ein Angebot muss sowas wie einen Preis enthalten, sonst fehlt ein wichtiger Bestandteil
Oder ist es schon Betrug, wenn Waren vielleicht sogar
massenweise sehr günstig ausgewiesen sind an der Kasse aber
dann deutlich höhere Preise verlangt werden?
Betrug ist es nicht. Allerdings greifen hier die Regelungen
zum unlauteren Wettbewerb.
das müsste man mal überprüfen, wenn ich sehe schon einen vermögensschaden und eine täuschungshandlung… nettes thema für eine klausur 
Wie sieht dazu die aktuelle Gesetzesgebung und Rechtssprechung
aus?
So wie die seit Jahrzenten etablierte. Das Thema ist nicht
neu.
die antwort hilft ungemeint, nicht nur das die erste antworten zwischen ungenau und falsch liegen, so ist die aussage hier am ende wohl die beste, der nutzen ist gleich null.
zur frage, ob ein preischild mehr als nur die aufforderung sein kann, ist die lehre der meinung, es ist möglich, die rechtsprechung verneint, unter anderem weil sonst jemand ohne mittel einen laden kaufen kann 
hth