Preis auf Preisschild bindend?

Hallo,

auf dem Preis steht ein geringerer Preis, der an der Kasse verlangt wird.

Hat der Käufer jetzt das Recht, nur den geringeren Preis auf dem Preisschild zu zahlen oder muss er den Preis, der an der Kasse verlangt wird, bezahlen, sofern er dann noch Interesse an der Ware hat?

Fällt dem Käufer dieser Unterschied erst nach dem Kauf auf, hat er das Recht, den Unterschiedsbetrag vom Verkäufer zu verlangen oder hat er andere Rechte, wie z. B. Wandlung?

Ist der Verkäufer dazu verplflichtet, dem Käufer an der Kasse über den Preisunterschied zu informieren? Tut er das und der Käufer kauft dennoch, hat der Käufer kein Recht z. B. auf Wandlung? Tut er das nicht, liegt dann ein Betrug vor?

Oder ist es schon Betrug, wenn Waren vielleicht sogar massenweise sehr günstig ausgewiesen sind an der Kasse aber dann deutlich höhere Preise verlangt werden?

Wie sieht dazu die aktuelle Gesetzesgebung und Rechtssprechung aus?

Danke + Gruß

Hallo,

auf dem Preis steht ein geringerer Preis, der an der Kasse
verlangt wird.

kaufe: einmal „schild“

Hat der Käufer jetzt das Recht, nur den geringeren Preis auf
dem Preisschild zu zahlen

nein

oder muss er den Preis, der an der
Kasse verlangt wird, bezahlen, sofern er dann noch Interesse
an der Ware hat?

Der Preis auf dem Preisschild ist ein Angebot, mehr nicht. Außerdem ist ein Irrtum jederzeit möglich. Der Käufer kann den Verkäufer auf die Dissonanz hinweisen. Wenn er das nett macht, bekommt er idR den günstigeren Preis. (Ich habe das bisher immer geschafft.)

Fällt dem Käufer dieser Unterschied erst nach dem Kauf auf,
hat er das Recht, den Unterschiedsbetrag vom Verkäufer zu
verlangen oder hat er andere Rechte, wie z. B. Wandlung?

Nein, er hat das andere „Angebot“ angenommen. Ob er sich auf einen Irrtum seinerseits berufen kann und den Kauf rückgängig machen, bin ich mir nicht sicher.

Ist der Verkäufer dazu verplflichtet, dem Käufer an der Kasse
über den Preisunterschied zu informieren? Tut er das und der
Käufer kauft dennoch, hat der Käufer kein Recht z. B. auf
Wandlung?

Auf Wandlung eh nicht.

Tut er das nicht, liegt dann ein Betrug vor?

nein

Oder ist es schon Betrug, wenn Waren vielleicht sogar
massenweise sehr günstig ausgewiesen sind an der Kasse aber
dann deutlich höhere Preise verlangt werden?

nein

Wie sieht dazu die aktuelle Gesetzesgebung und Rechtssprechung
aus?

Der Händler kann sich durchaus auch irren. Aber er darf natürlich nicht weiter den günstigeren Preis auf dem Schild stehen lassen und den höheren kassieren.

Bitte + Gruß

Hallo

Hat der Käufer jetzt das Recht, nur den geringeren Preis auf
dem Preisschild zu zahlen oder muss er den Preis, der an der
Kasse verlangt wird, bezahlen, sofern er dann noch Interesse
an der Ware hat?

Die Auspreisung ist ein Vorschlag zur erstellung eines Angebotes. Der Kunde macht dem Verkäufer ein Angebot. Dieser kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
In den Details streiten sich allerdings die Jouristen.

Der Käufer muß keinen der ausgewiesenen Preise zahlen sondern kann einen ganz idividuellen Preis _aushandeln_.

Fällt dem Käufer dieser Unterschied erst nach dem Kauf auf,
hat er das Recht, den Unterschiedsbetrag vom Verkäufer zu
verlangen oder hat er andere Rechte, wie z. B. Wandlung?

Der Käufer hat das Angebot abgegeben.

Ist der Verkäufer dazu verplflichtet, dem Käufer an der Kasse
über den Preisunterschied zu informieren? Tut er das und der
Käufer kauft dennoch, hat der Käufer kein Recht z. B. auf
Wandlung? Tut er das nicht, liegt dann ein Betrug vor?

Der Käufer gibt das Angebot an der Kasse gegenüber dem Verkäufer ab. Aber welches eigentlich genau? Der Aufgeklebte an der Ware, das am Schild am Regal oder der hinterlegte Preis in der Kasse?

Das ist die eigentliche Frage!

Oder ist es schon Betrug, wenn Waren vielleicht sogar
massenweise sehr günstig ausgewiesen sind an der Kasse aber
dann deutlich höhere Preise verlangt werden?

Betrug ist es nicht. Allerdings greifen hier die Regelungen zum unlauteren Wettbewerb.

Wie sieht dazu die aktuelle Gesetzesgebung und Rechtssprechung
aus?

So wie die seit Jahrzenten etablierte. Das Thema ist nicht neu.

MfG Frank

Hallo

Hat der Käufer jetzt das Recht, nur den geringeren Preis auf
dem Preisschild zu zahlen oder muss er den Preis, der an der
Kasse verlangt wird, bezahlen, sofern er dann noch Interesse
an der Ware hat?

Die Auspreisung ist ein Vorschlag zur erstellung eines
Angebotes. Der Kunde macht dem Verkäufer ein Angebot. Dieser
kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
In den Details streiten sich allerdings die Jouristen.

Invitatio ad offerendum ist eigentlich relativ eindeutig, da gibts keinen streit

Der Käufer muß keinen der ausgewiesenen Preise zahlen sondern
kann einen ganz idividuellen Preis _aushandeln_.

muss nicht, kann, aber die ware mit dem preisschild an die kasse zu bringen ist sein angebot. wenn er davon abweichen will, muss er das kenntlich machen

Fällt dem Käufer dieser Unterschied erst nach dem Kauf auf,
hat er das Recht, den Unterschiedsbetrag vom Verkäufer zu
verlangen oder hat er andere Rechte, wie z. B. Wandlung?

Der Käufer hat das Angebot abgegeben.

und der verkäufer hat auch ein Angebot abgegeben, ohne annahme wird da aber kein vertrag draus…
alternativ kann er natürlich anfechten

Ist der Verkäufer dazu verplflichtet, dem Käufer an der Kasse
über den Preisunterschied zu informieren? Tut er das und der
Käufer kauft dennoch, hat der Käufer kein Recht z. B. auf
Wandlung? Tut er das nicht, liegt dann ein Betrug vor?

Der Käufer gibt das Angebot an der Kasse gegenüber dem
Verkäufer ab. Aber welches eigentlich genau? Der Aufgeklebte
an der Ware, das am Schild am Regal oder der hinterlegte Preis
in der Kasse?
Das ist die eigentliche Frage!

die ware zu dem ausgezeigneten preis, was sonst? Ein Angebot muss sowas wie einen Preis enthalten, sonst fehlt ein wichtiger Bestandteil

Oder ist es schon Betrug, wenn Waren vielleicht sogar
massenweise sehr günstig ausgewiesen sind an der Kasse aber
dann deutlich höhere Preise verlangt werden?

Betrug ist es nicht. Allerdings greifen hier die Regelungen
zum unlauteren Wettbewerb.

das müsste man mal überprüfen, wenn ich sehe schon einen vermögensschaden und eine täuschungshandlung… nettes thema für eine klausur :wink:

Wie sieht dazu die aktuelle Gesetzesgebung und Rechtssprechung
aus?

So wie die seit Jahrzenten etablierte. Das Thema ist nicht
neu.

die antwort hilft ungemeint, nicht nur das die erste antworten zwischen ungenau und falsch liegen, so ist die aussage hier am ende wohl die beste, der nutzen ist gleich null.

zur frage, ob ein preischild mehr als nur die aufforderung sein kann, ist die lehre der meinung, es ist möglich, die rechtsprechung verneint, unter anderem weil sonst jemand ohne mittel einen laden kaufen kann :wink:

hth