Bei Einzug in eine Mietwohnung wurde Korkboden verlegt ( 1400€ ). Nach 3 Jahren soll der Boden zwecks Auszuges an Vermieterin verkauft werden.
Wieviel Geld kann man da verlangen. 2 Packs Korkboden zum Austauschen vorhanden.
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter an. Hat der Vermieter in die Verlegung eingewilligt und hat er sich dazu bereit erklärt, sich an den Kosten zu beteiligen? Wenn ja, dann kommt es auf die Verlege- und Materialqualität an und darauf, welche Schäden der Boden bei Auszug bereits hat. Man errechnet die durchschnittliche Nutzungsdauer und zieht dann das bereits abgewohnte Dauer und bereits vorhandene Schäden ab.
Wenn nein, bleibt der Mieter bei Auszug auf den Kosten sitzen und muss möglicherweise den Boden sogar entfernen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Bei Einzug in eine Mietwohnung wurde Korkboden verlegt ( 1400€
). Nach 3 Jahren soll der Boden zwecks Auszuges an Vermieterin
verkauft werden.
Wieviel Geld kann man da verlangen. 2 Packs Korkboden zum
Austauschen vorhanden.
Hallo!
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da jetzt Unklarheit herrscht, hat der Mieter wohl nichts mmit dem VM vereinbart.
Verlangen kann er gar nichts.
Der VM kann sogar verlangen, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, wenn vorher ein anderer Bodenbelag verlegt war.
Gut für den Mieter wäre, wenn der noch unbeschädigt unter dem Kork liegt oder so ausgebaut wurde, dass er jetzt wieder eingebaut werden kann.
Normalerweise einigt man sich mit dem VM. Der wird ja auch froh sein, wenn jetzt ein besserer Bodenbelag vorhanden ist, als es früher der Fall war.
Wenn der vorher auch schon Schrott war (nachweisbar), wird er wohl bereit sein, dafür dem Mieter etwas zu geben. Der müsste ja nur den alten „Schrott“-Zustand wiederherstellen.
Persönlich: wenn alles Tipp-Topp in Ordnung ist, würde ich versuchen, mich auf den halben Preis zu einigen, vorher vielleicht noch ein wenig höher rangehen, fast immer wird der VM versuchen, noch etwas den Preis zu drücken:wink:
Aber wie gesagt, kommt ganz auf den VM an. Der VM kann auch drauf spekulieren, dass es dem Mieter zu aufwändig ist, den alten Zustand wiederherzustellen auch wenn er am Ende nichts bekommt.
Viele Grüße
Holygrail
Hallo,
Persönlich: wenn alles Tipp-Topp in Ordnung ist, würde ich
versuchen, mich auf den halben Preis zu einigen, vorher
vielleicht noch ein wenig höher rangehen, fast immer wird der
VM versuchen, noch etwas den Preis zu drücken:wink:
Guter Tip.
ABER - wenn ich VERMIETER wäre, und mit mir nicht vereinbart oder besprochen wurde, würde ich nichts für den Boden zahlen, denn es steht den Boden kostenlos zu übernehmen gegen den Ausbau und wider herstellen des Zustandes bei Einzug - auf Rechung des Mieters natürlich. Hier ist der Vermieter klar im Vorteil.
Da sollte der Mieter kalkulieren, obs nicht günstiger wäre den Boden so zu lassen wie es momentan ist und sein Lehrgeld dafür zu zahlen.
LG Jasmin
Je nach Zeitdruck wäre eine Option, den Vermieter zu fragen was der Nachmieter gerne hätte und aufgrund dessen zu entscheiden. Möchte der Nachmieter lieber Teppich (weil Kinder), wäre es verständlich, wenn er dem VM nichts nichts bezahlen möchte für einen Kork den er schlecht verkaufen kann.
Hat der Nachmieter allerdings Interesse am Kork, ist das ein Verkaufs-Pluspunkt und kann den VM zahlungswillig stimmen.
Gruss