Preis in Abhaengigkeit von Sprachkenntnissen?

Howdy allerseits,

ist das Folgende denn gemaess EU Recht erlaubt?

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=101510594049…

Gruss
norsemanna

Servus,

wenn Du hier einen Preis in Abhängigkeit von Sprachkenntnissen vermutest, hast Du glaube ich den Witz des Wirtes nicht verstanden. In Deutschland hieße das:

Ein Pils! … 2,90 €
Ein Pils, bitte … 2,60 €
Dieter, machste mir n Pils, bidde? … 2,30 €

Und zu Deiner eigentlichen Frage:

Die Richtlinie (EG) 171/2006 erlaubt Gastwirten, den Gästen angemessene Zuschläge auf die Preise von Speisen und Getränken für besonders eklige Behandlung abzuverlangen, wenn eine weniger eklige Behandlung durch den Gast diesem nach Handwerksbrauch in einer Weise zugemutet werden kann, die diesen nicht von der Verabreichung von Speisen und Getränken ohne Preisaufschlag ausschließt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hi

Meines erachtens hat das absolut überhaupt nichts mit Sprachkenntnissen zu tun !

Wenn ich in ein fremdes Land fahre , dann mache ich mir die mühe doch zumindest die 10 wichtigsten Redewendungen zu lernen und die 10 wichtigsten Landesgepflogenheiten.

Wenn ich wie hier nach Italien reise , dann erkunde ich mich doch zumindest nach Höflichkeitsfloskeln , Danke , bitte , entschuldigung usw .

Meine Partnerin und ich wollen nächstes Jahr nach Frankreich , ich spreche ganz leidlich französisch , sie nicht .
Ich bringe ihr jetzt bei z.b. wenn sie zufällig mit jemand zusammenrempelt , das sie excuises-moi sagen kann , oder wenn Sie einen Cafe bestellt , das Sie nicht „un Cafe“ sagt , sondern „un Cafe si vous plait“ ,
Es ist nicht zu viel verlangt sich höflich zu benehmen

Wenn dieser Gastwirt meint er dürfe über die Preisgestaltung darauf aufmerksam machen , das man höflich miteinander umgeht , warum sollte ihm das jemand verbieten.

gruss

Toni

Howdy,

du brauchst das nicht zu uebersetzen, ich bin sehr wohl der Uebersetzung aus dem Italienischen mächtig.

Die Richtlinie (EG) 171/2006 erlaubt Gastwirten, den Gästen

soso, gibt es die auch irgendwo ausserhalb deines Wohnzimmers?

Gruss
norsemanna

Hi Toni,

Wenn dieser Gastwirt meint er dürfe über die Preisgestaltung
darauf aufmerksam machen , das man höflich miteinander umgeht
, warum sollte ihm das jemand verbieten.

es geht - unabhaengig davon ob man das Sprachkenntnisse oder Etiquette nennt - mir darum, ob der Wirt dieses rechtlich darf.

Gruss
norsemanna

Es gibt die Richtlinie, allerdings betrifft sie " Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Malz".
Nun ja, lustig ist es ja immerhin.
Wer will das wirklich durchfechten?
Da es sich ja hier nicht um Einzelhandel bzw. Warenverkauf, sondern um Dienstleistung handelt, könnte sich ein Wirt die Sache wohl so zurechtlegen:
Der Preis für die Dienstleistung „Bereitstellung von heißem, frischzubereitetem Kaffee“ setzt sich zusammen aus Materialkosten, Kosten für Zubereitung (Energiekosten, Materialabnutzung usw.) als Fixkosten und die Personalkosten für die ausführenden Mitarbeiter, diese werden berechnet nach der Erschwernis der jeweiligen Tätigkeit, wobei der Wirt diese Erschwernis nach dem Grad der vom Kunden/Gast an den Tag gelegten Höflichkeit im Umgang berechnet.
Eine Diskriminierung z.B. von deutschen, britischen o.ä. Gästen oder Gästen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist mir hier nicht ersichtlich, es sei denn man unterstellte, die jeweilige Gruppe wäre grundsätzlich zu einem höflichen oder freundlichen Umgang mit Dienstleistungspersonal nicht in der Lage, da müsste vielleicht spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof als letzter Instanz ein europaweites Gutachten eingefordert werden, beei Tourette-Erkrankten käme hier eine Diskriminierung sicherlich eher in Betracht.
Ob man z.B. deutsche Touristen sonst eine Sprachgruppe/Nationalität als an einer dem Tourette-Syndrom vergleichbaren Störung generell leidend betrachten darf…ich weiß nicht, ob es da empirisches Material gibt, vielleicht sollte man mal am Ballermann auf Mallorca nachfragen.
Wenn es sich aber um den Ladenverkauf von Waren handelt, würde eine solche Ungleichbehandlung meiner Meinung nach anfechtbar sein.
Ganz sicher bin ich da aber nicht.

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Servus,

wie gesagt - wenn der Gastwirt niemanden vom Zugang zu den niedrigeren Preisen für das gleiche Getränk ausschließt, darf er das.

Freilich in Italien mit der Einschränkung, dass er den jeweiligen Wortlaut der Bestellung entweder auf Tonträger aufgezeichnet oder mit öffentlich beglaubigten Protokollen in Kurzschrift bei der Finanzpolizei hinterlegen muss.

Für die Aufzeichnung der Bestellung auf Tonträger ist das Einverständnis des Gastes Voraussetzung. Die Gebühren für die öffentliche Beglaubigung des Protokolls werden einer der Parteien oder beiden nach freiem Ermessen des Notars auferlegt.

Ich hoffe, diese Einlassung war hilfreich im Sinne der Fragestellung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Stichworte: siempre scopare tedeschi

Hi!

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=101510594049…

Kommt mir sehr, sehr bekannt vor, da ich dasselbe bereits auf deutsch sah …

Wie ist das eigentlich, wenn im Ausland die Speisekarte nur auf „ausländisch“ angeschrieben ist? Muß überall ein telefonbuchdicker Schmöker vor jeder Imbißbude liegen, damit alle Sprachen abgedeckt sind?

Grüße,
Tomh

PS: Und wenn man in Italien ist und nicht weiß, was „Un Caffe“, „per favore“ und „Buongiorno“ heißt, dann läuft sowieso was falsch …

Im Ausland (Frankreich, Italien, Spanien) gibt es Touristenpreise, die höher sind als normal.

ab ins Witzebrett!
Hallo Norsemana,

Das ist ein Witz!
Das von Blumenpeder übrigens auch.
Da ist kein Ruf nach dem Arm des Gesetzes notwendig,
ein bisschen Humor macht das Leben leichter!

Gruß von Bixie

Im Ausland (Frankreich, Italien, Spanien) gibt es
Touristenpreise, die höher sind als normal.

so?
dann beleg das doch mal. ist mir nämlich völlig neu. und ich war nicht nur einmal im ausland.

Howdy,

Das ist ein Witz!

tja, leider ist das in Europa beileibe nicht immer ein Witz. Nehmen wir mal mein Lieblingsrestaurant in Prag. Drei/Vier Halbe + zuenftig essen kosten insgesamt 20€, wenn ein Tscheche dabei ist, sind nur Deutsche dabei zahlen die 50€ … In Italien, ungefähr dort wo das Foto geschossen wurde, zahlen Italiener in einer Kneipe 2€ für das Bier, Deutsche zahlen 5 … (nur ist es in diesem Fall nicht angeschlagen) … Das sind nur zwei Beispiele, die man häufig in diesem geeinten Europa findet (und nicht nur die Deutschen sind davon betroffen)

Von daher ist meine Frage „Darf man den Preis von Sprachkenntnissen oder der Etiquette oder sonstigem abhängig machen“ durchaus valide.

Gruss
norsemanna

In
Italien, ungefähr dort wo das Foto geschossen wurde, zahlen
Italiener in einer Kneipe 2€ für das Bier, Deutsche zahlen 5
… (nur ist es in diesem Fall nicht angeschlagen)

wie kann das bitte sein? gibt es dort keine speisekarten? keine preisangaben? warum setzt man sich dann dort rein?

oder wird der preis irgendwie nach gutdünken erst später festgelegt?

sorry, sowas habe ich noch nirgends erlebt. wo bitte soll das denn sein?

Howdy,

oder wird der preis irgendwie nach gutdünken erst später
festgelegt?

auf der Karte stehen 5€, der Italiener bekommt es für 2€, der italienisch sprechende Ausländer, der das mitbekommt, bekommt es aber auch nur für 5 …

Die selbe Tour gibt es auch in grossen Teilen des Landes im Südosten, welches jetzt ganz Europa runterzieht … und in vielen anderen touristischen Plaetzen … die meisten Touris bekommen es bloss einfach nicht mit …

Gruss
norsemanna

Hallo Norsemanna,

das gab es auch nach dem Mauerfall in Thüringen 1989/1990.

Die bösen Wessis durften damals für Speisen und Übernachtungen Zuschläge zahlen.

Habe ich selbst erlebt.

Gruß Merger

Die bösen Wessis durften damals für Speisen und Übernachtungen
Zuschläge zahlen.

echt?

im fall ein posting vor dir waren es aber rabatte. und die darf man doch wohl gewähren, oder? passiert täglich. bei jedem autohändler. und bei jedem versicherungsvertreter.

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Dabei handelt es sich vermutlich um ein Missverständnis. In italienischen Cafès ist es üblich, dass deutlich unterschiedliche Preise verlangt werden je nachdem, ob draußen am Tisch oder drinnen an der Theke bestellt wird. Touristen neigen nunmal dazu, dass sie sich draußen an den Tisch setzen, egal ob sie Italienisch sprechen oder nicht.

Die bösen Wessis durften damals für Speisen und Übernachtungen
Zuschläge zahlen.

Auch die, die Deutsch konnten?

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Wer sollte es ihm denn verbieten? Wenn er das so klar und deutlich ausweist läuft das unter Vertragsfreiheit. Und hier gibt es eben noch eine Verhandlung um den Preis, die durch Höflichkeitsfloskeln geführt wird. Musst ja nicht bei ihm deinen Kaffee trinken wenn dir die Art der Verhandlung nicht passt. Aber 2 Euro Ersparnis für ein paar kleine Wörtchen? Ich bin dabei!

Hi!

Im Ausland (Frankreich, Italien, Spanien) gibt es
Touristenpreise, die höher sind als normal.

so?
dann beleg das doch mal. ist mir nämlich völlig neu. und ich
war nicht nur einmal im ausland.

Du bist mir zuvorgekommen :wink: Sogar bei mehrsprachigen Speisekarten, die vor „gastronomischen Betrieben“ aufliegen, konnte ich noch nie eine Preisdifferenz feststellen (lediglich wird bei verfügbarer Eurozahlung in Nicht-Euro-Ländern mehr oder weniger auf den Wechselkurs aufgerundet) - und Europa hab ich schon fast durch (die oben genannten Länder sogar mehrmals).

Allerdings muß ich dazuschreiben, dass ich in keine Lokale/Restaurants/Gaststätten/Imbisse gehe, die keine Preislisten verfügbar haben.

Grüße,
Tomh