Preis in Kleinanzeige: + Mehrwertsteuer?

Hallo.

Eine Firma inseriert in einer Tageszeitung: Ware W1 für E1 Euro/m.
Kunde hätte gern die Ware. Allerdings benötigt er etwas mehr als inseriert war. „Kein Problem“, sagt der Händler, „wir können noch was machen lassen“.
Kunde ist einverstanden und gibt außerdem den Auftrag zu weiterer Ware W2, die nicht inseriert war.
Jetzt erhält er die Auftragsbestätigung, Ware W1 für E1 Euro/m, Ware W1 für E2 €/m, Gesamtpreis P + 19% MwSt.
Kunde denkt sich „Mooooment! Der inserierte Preis hat sich an private Endverbraucher gerichtet und muß deshalb die MwSt. enthalten.“.
Oder hat es irgendeine Bedeutung, daß Teile des Auftrags sich nicht auf das Inserat beziehen?

Gruß

Michael

Hallo

Oder hat es irgendeine Bedeutung, daß Teile des Auftrags sich
nicht auf das Inserat beziehen?

Nein, Endverbrauchern ist immer der Endpreis anzugeben.

Preisangabenverordnung (PAngV) § 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Gruß
Wawi

Hallo,

für die Ware aus der Kleinanzeige ist klar, dass die nur inkl. USt. zu verstehen ist, da sich das Tageszeitungsangebot an private Endverbraucher richtet.

Für die weitere Ware kommt es drauf an, ob die Verhandlungen hierüber ggf. für ein B2B-Geschäft sprechen könnten, z.B. weil der Käufer hier Mengen für den Weiterverkauf geordert oder angegeben hat, diese für seinen Geschäftsbetrieb verwenden zu wollen. Ohne solche für ein B2B-Geschäft sprechenden Anhaltspunkte muss von einem B2C-Geschäft ausgegangen werden, was dann wieder nach Preisen inkl. USt. verlangt. Der Hinweis auf die Preisangabenverordnung wurde ja schon gegeben.

Gruß vom Wiz