Preisänderung akzeptieren?

Hallo!
Wenn man übers Internet bei einem Buchhändler etwas bestellt, nachdem man vorher den Preis angefragt hat und eine Auftragsbestätigung über denselben Preis bekommen hat, kann der Internethändler dann unangekündigt eine Rechnung über einen deutlich (50%) höheren Preis schicken mit dem Hinweis auf Preiserhöhung des Verlags und Preisbindung?

Die AGB sieht vor:
Preise
Alle angegebenen Preise sind Euro-Verkaufspreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Aufgrund von Preisänderungen seitens der Verlage kann es kurzfristig zu Preiserhöhungen oder -minderungen kommen, die XXX entsprechend der Ladenpreisbindung weitergibt und über die XXX Sie vorab informiert.
Druckfehler, Irrtümer sowie Preisänderungen, Liefermöglichkeiten und änderungen in der Ausstattung bleiben vorbehalten.

Vielen Dank und viele Grüße
Ulla

Hallo,
klingt zwar ein bißchen eigenartig, aber der Händler darf es Dir gar nicht zum günstigeren Preis verkaufen.
Fast alle Händler arbeiten mit Grossisten zusammen, dadurch gibt
es keine Lagerbevorratung.
Nach meinem Wissen ist es dann immerso, das der Preis des Übergabetages genommen werden muss.
Kriegt der Händler es günstiger - verkauft er es dir günstiger.
Muß der Händler mehr bezahlen - muß er Dir den höheren Preis belasten.

Wir haben nunmal die Buchpreisbindung in Deutschland und würde er es Dir günstiger verkaufen, könnte es zu einer Abmahnung kommen …
Und das riskieren die Händler nicht…
Nicht zuletzt --höherer Preis = mehr Umsatz.

Wie gesagt, das ist die Besonderheit im Büchermarkt.

Viele Grüße

Christian

Hallo Ulla,
ganau das Problem - allerdings bei wesentlich geringerer Preisdifferenz - hatte ich auch mal. Selbst bei der Bestätigung der Bestellung via. eMail war noch der geringere Preis angegeben. Daraufhin hat ein Kollege für das selbe Buch eine Preisanfrage gestartet und ebenfalls den geringeren Preis als Angebot erhalten.
Ich habe dann den ursprünglichen Betrag überwiesen und einen saftigen Beschwerdebrief ("…seriöse Geschäftspraktik…", „…bei Ihnen nie wieder…“) hinterhergeschickt.
Bisher kam keine Mahnung!
Gruß
Manfred

Hallo,

klingt zwar ein bißchen eigenartig, aber der Händler darf es
Dir gar nicht zum günstigeren Preis verkaufen.

Auch nicht teurer!

Fast alle Händler arbeiten mit Grossisten zusammen, dadurch
gibt es keine Lagerbevorratung.

Diese liegt beim Grossisten. Dieser hat auch die festen Preise vorliegen! Ausnahme: Das Buch ist aus der Buchpreisbindung herausgenommen worden und kann frei verkauft werden!

Nach meinem Wissen ist es dann immerso, das der Preis des
Übergabetages genommen werden muss.

Bücher haben keinen Tagespreis wie Aktione! Oder wird der Preis nach dem Wetter bestimmt? Klär mich auf!

Kriegt der Händler es günstiger - verkauft er es dir
günstiger.
Muß der Händler mehr bezahlen - muß er Dir den höheren Preis
belasten.

Dies ist nicht korrekt. Für Bücher gibt es feste Preise, die auch so in den Buchkatalogen hinterlegt sind. Wenn der Händler einen besseres Ek rausschlagen kann, kann er ihn auch nicht weitergeben. Dito bei einem höheren EK. Daher kann diese Aussage schon mal nicht stimmen.

Wir haben nunmal die Buchpreisbindung in Deutschland und würde
er es Dir günstiger verkaufen, könnte es zu einer Abmahnung
kommen …

Auch teurer geht nicht!

Und das riskieren die Händler nicht…
Nicht zuletzt --höherer Preis = mehr Umsatz.
Wie gesagt, das ist die Besonderheit im Büchermarkt.

Die besonderheit ist aber nicht, dass erhöht werden darf, aber nicht verringert! Hier hast du was falsch vestanden.

Mit dem neuen Preis hat der Buchhändler dir ein neues Angebot unterbreitet. Dieses kannst du annehmen oder ablehnen.

Gruß
Falke

Hallo,

Dir gar nicht zum günstigeren Preis verkaufen.

Auch nicht teurer!

Stimmt

Fast alle Händler arbeiten mit Grossisten zusammen, dadurch
gibt es keine Lagerbevorratung.

Diese liegt beim Grossisten. Dieser hat auch die festen Preise
vorliegen! Ausnahme: Das Buch ist aus der Buchpreisbindung
herausgenommen worden und kann frei verkauft werden

Stimmt

Nach meinem Wissen ist es dann immerso, das der Preis des
Übergabetages genommen werden muss.

Bücher haben keinen Tagespreis wie Aktione! Oder wird der
Preis nach dem Wetter bestimmt? Klär mich auf!

Interessant, was manche Leute in Aussagen hineininterpretieren…
Also es gibt eine BUCHPREISLISTE
und einfach mal ein Beispiel
Ich bestelle am 25.01
Das Buch hat aber einen neuen PREIS ab 01.02
Wenn der Grossist erst in der Lage ist ab 01.02 zu liefern,
habe ich als Kunde das Pech, einen höheren Preis offenbart zu kriegen.
Nix mit Börsenpreisen oder Wetterlage-…

Kriegt der Händler es günstiger - verkauft er es dir
günstiger.
Muß der Händler mehr bezahlen - muß er Dir den höheren Preis
belasten.

Dies ist nicht korrekt. Für Bücher gibt es feste Preise, die
auch so in den Buchkatalogen hinterlegt sind. Wenn der Händler
einen besseres Ek rausschlagen kann, kann er ihn auch nicht
weitergeben.

Memo an mich… bitte nächstesmal EK PREIS oder VK PREIS
schreiben…dann gibt es nicht solche Irritationen…
Ich bin davon ausgegangen, das es „klar“ ist, das ich vom VK
rede.

Dito bei einem höheren EK. Daher kann diese
Aussage schon mal nicht stimmen.

Stimmt…und auch nicht von mir behauptet.

Wir haben nunmal die Buchpreisbindung in Deutschland und würde
er es Dir günstiger verkaufen, könnte es zu einer Abmahnung
kommen …

Auch teurer geht nicht!

Sehr richtig

Und das riskieren die Händler nicht…
Nicht zuletzt --höherer Preis = mehr Umsatz.
Wie gesagt, das ist die Besonderheit im Büchermarkt.

Die besonderheit ist aber nicht, dass erhöht werden darf, aber
nicht verringert! Hier hast du was falsch vestanden.

Oder Du meine Aussagen nicht *grins*

Mit dem neuen Preis hat der Buchhändler dir ein neues Angebot
unterbreitet. Dieses kannst du annehmen oder ablehnen.

Vollkommen richtig…
und FAZIT: Ich als Kunde habe kein Recht, auf den anderen Preis
zu bestehen.

@ Falke:
Ich will nicht giftig klingen und Deine Einwände sind vollkommen angebracht…also bloß nicht falsch verstehen…ich bin vollkommen
Deiner Meinung. Ok?
Und die Aussage: „Kriegt der Händler es günstiger - verkauft er es dir
günstiger.“
ist sehr d++f formuliert.

Die Preisberechnung im Buchgeschäft ist meistens…Bruttopreis
(VK PREIS) abzgl der Rabatte…
Also: niedriger VK Preis -X%Rabatt = Verkäufer kriegt es günstig
hoher Vk Preis - X%Rabatt = Verkäufer bezahlt auch mehr
Der KUNDE BEZAHLT immer der VK Preis vor Rabatt.
Als Strafe haue ich 3xmal Kopf auf Tischplatte…mit der Hoffnung
bessere Formulierungen zu nutzen-…

Hallo Falke,

Wir haben nunmal die Buchpreisbindung in Deutschland und würde
er es Dir günstiger verkaufen, könnte es zu einer Abmahnung
kommen …

Auch teurer geht nicht!

Hört sich gut an, aber wie ist das bei einer Bestellung?
Auf meiner letzten Bestellung stand als Preis (der Einfachheit halber) _ca._10.- €

Mit dem neuen Preis hat der Buchhändler dir ein neues Angebot
unterbreitet. Dieses kannst du annehmen oder ablehnen.

Wenn er nun darunter (unter 10.- €) bleibt, wird sich wohl keiner beschweren.
Aber was ist „ca.“? Bei welcher Abweichung vom „ca.-Preis“ könnte ich denn sein „neues Angebot“ ablehnen?
1%, 10%, 50%…?

Ratlos grüssend

Volker

Moment, ob Buchpreisbindung hin oder her, es ist ein Kaufvertrag zustandegekommen, wenn Verkäufer (Angebot und Auftragsbestätigung) und Käufer (entsprechende Bestellung) „zwei überinstimmende Willenserklärungen“ abgegeben haben. Das kann doch eine Buchpreisbindung nicht aufheben, oder?

Grüße
Ulla

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Hört sich gut an, aber wie ist das bei einer Bestellung?
Auf meiner letzten Bestellung stand als Preis (der Einfachheit
halber) _ca._10.- €

Bei Angaben eines „ca“ Preises handelt es sich um ein Angebot,
was man nicht annehmen muss.
Jeder Buchhändler sollte die Buchpreislisten besitzen und daher ist
die Angabe ca 10,- eine Bequemlichkeit des Verkäufers.
Grüße
Christian