Hallo,
als absoluter Laie in Sachen Recht komme ich gerade aus dem online-Auktions-Brett und habe dort in den FAQs die Information gefunden, dass
die Preisangabeverordnung bestimmt, daß man einem
„Letztverbraucher“ (zum Beispiel einem privaten Käufer
grundsätzlich Endpreise angeben muß - das heißt den Preis
inkl. Mehrwehrssteuer (der sog. Bruttopreis).
Als nicht-wenig-Flieger nervt es mich schon geraume Zeit, dass (inzwischen ja nicht nur mehr aber) vor allem sogenannte Billigflieger mit Preisen werben, die mit dem nach Vertragsschluss zu zahlenden Endpreis rein gar nichts mehr zu tun haben.
Beispiel:
„In Italien schmeckt die Pizza besser - für nur 9,99 Euro bringen wir dich hin!“
Sieht dann so aus:
Flugpreis: 9,99 Euro
Flughafensteuer: 42,78 Euro
Servicepauschale: 8,00 Euro
Treibstoffzuschlag: 10,00 Euro
= Gesamtpreis: 70,77 Euro
(Beispiel ist aus der Luft gegriffen, habe ich aber schon öfter so ähnlich erfahren müssen)
70 Euro ist doch ein mehr als fairer Preis für einen Flug nach Italien, wieso können die nicht einfach damit werben? Meine Frage nun: dürfen die Fluggesellschaften überhaupt mit 9,99 Euro werben, wo doch der Endpreis tatsächlich viel höher ist.
Gruß,
Christian