der BGH hat entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas Sonderverträgen, die die Preisanpassung allein an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl binden, unwirksam sind.
Fiktiv tritt nun folgender Fall auf:
Der Lieferant lehnt eine Erstattung mit dem Hinweis auf den Begriff Normsondervertrag ab.
Esd handele sich eben nicht um diesen,sondern der Vertrag beruhe auf den Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz unter Berücksichtigung der Allgemeinen Tarifpreise für die Grundversorgung mit Erdgas für Haushaltskunden, sowie für die Ersatzversorgung.
Kann das Unternehmen damit fiktiv zu der Erkenntnis kommen, dass Urteil finde darauf keine Anwendung?
Hallo,
Kann das Unternehmen damit fiktiv zu der Erkenntnis kommen,
dass Urteil finde darauf keine Anwendung?
Um das beurteilen zu können, müsste man schon wissen, wie die Preisanpassungsklausel in den konkret anwendbaren Vertrag aussieht.
Viele Grüße
Trobi.