Hallo,
Ich habe den Preis mehrerer Artikel bei verschiedenen Fachhändlern per Email angefragt. Die meisten haben als Komplettpreis 420 - 460 Euro angegeben. Nur einer hat den Komplettpreis mit 339,- € gesendet.
Jetzt wollen wir am Samstag in das Geschäft fahren und uns dort die Artikel bestellen. Jetzt haben wir aber Zweifel ob der Preis so stimmt, oder ob da ein Schreibfehler vorliegt.
In wiefern ist eine Preisauskunft per Email bindend?
Vielen Dank.
Familie Rudolf
Hier der Wortlaut der Email:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zusätzlich zu den von Ihnen angefragten Teilen benötigen Sie noch einen Grundträger. Ich habe ihn wie die Kopfstütze für die Loopeinlage in den Gesamtpreis mit eingerechnet (falls Sie das nicht brauchen läßt es sich natürlich herausnehmen).
Somit sind im Gesamtpreis von € 339,-- Sportwagenaufsatz, Loopeinlage mit Kopfstütze, C1 Lift Tragetasche und der Grundträger enthalten.
Bei der Farbauswahl gilt der Katalog 2014, in dem auch noch Farben von 2013 enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen"
Grundsätzlich gilt im Internet genau das selbe wie in einem echten Geschäft. Im Notfall kann der Anbieter sich immer noch mit EINEM Irrtum rausreden (EINEM= vielleicht auch ein zweites oder drittes mal, dauerhaft falsche Preisangaben sind aber unzulässig, das wäre unlauterer Wettbewerb). Der Preis wird es dann entgültig bindend wenn eine beidseitige Willenserklärung vorliegt.
Also Kunde geht mit einem Pfund Butter was normalerweise 1 Euro kostet aber versehendlich mit 50 Cent an die Kasse. Er unterbreitet dem Kassierer also das Angebot die Butter für 50 Cent zu kaufen. Dieser kann dem einwilligen, oder eben auch nicht, dann hat der Kunde Pech gehabt und kann die Butter zurückgeben oder eben für 1 Euro kaufen.
Wenn es ein größerer Händler ist, würde ich zwar einen Ausdruck der Mail mit nehmen, aber bindend ist es eben nicht.