Preisauszeichnung inkl/zzgl MwSt - für wen gilts

Hallo,

Preisauszeichnungen an einen Endverbraucher müssen ja immer inklusive MwSt ausgewiesen werden. Ab wann ist denn so vorzugehen bzw woher weiß man ob man inkl oder zzgl MwSt auszeichnen muss?

Bei vielen Dingen kann man es eingrenzen in dem man z.b. nur Gewerbetreibenden zugang zum Shop oder zum Laden gewährt. Was aber, wenn der Anbieter nicht weiß, ob es sich um Endverbraucher oder um Gewerbetreibende handelt? Darf er dann zzgl MwSt ausweisen oder muss er Sicherheitshalber inkl MwSt ausweisen? Welche Regelungen gelten für Körperschaften des öffentlichen Rechts? zzgl oder inkl MwSt?

Vielen Dank
Gruß
Stefan

Umsatzsteuergesetz
Moin,

das ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz, wann die USt gesondert auszuweisen ist und wann nicht. Bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen (bis 150 Euro) inklusive USt - dann aber mit Hinweis, das USt enthalten ist und mit welchem Steuersatz. Und bei allen andern, sofern umsatzsteuerpflichtig, gesondert.

Hier schön erklärt:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…

Sonnige Grüße
e

Moin,

das ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz, wann die USt
gesondert auszuweisen ist und wann nicht. Bei sogenannten
Kleinbetragsrechnungen (bis 150 Euro) inklusive USt
Sonnige Grüße
e

Hallo

es geht aber nicht um Rechnungen, sondern um Preisauszeichnungen z.b. in Internetshops, im Supermarkt etc

Hallo,

Hier schön erklärt:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…

wenn ich das richtig verstanden habe, geht es nicht um die Rechnung sondern um die Auszeichnung im Internetshop, wenn sowohl gewerbliche als auch Privatkunden beliefert werden sollen.

Gruß, Niels

Moin,
sorry, ungenau gelesen…
Wenn ein Unternehmer etwas verkauft, egal ob an privat oder einen anderen Unternehmer, dann verstehen sich seine Preise grundsätzlich mit USt. Dann gibt es noch die Preisangabeverordnung.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…
Sonnige Grüße
e

hallo,

danke für den link

dann gehe ich mit Recht davon aus, dass z.b. die IHK ebenfalls Preisauszeichnungen inkl MwSt auszuzeichnen hat, oder? Man kann z.b. Unterriuchtsmaterial, bzw Material zur Prüfungsvorbereitung bei der IHK erwerben, dort ist der Preis aber netto zzgl MwSt gelistet und nicht inklsuvie. Oder gelten für Körperschaften des öffentlichen Rechts wieder andere Regelungen?

Im Text steht nur

Die Preisangabenverordnung gilt daher nicht für den Großhandel gegenüber gewerblichen Abnehmern, solange sichergestellt ist, dass keine Waren an Endverbraucher verkauft werden.

Das wird aber denke ich bei der IHK nicht zutreffen, da dort eben nicht sichergestellt ist, dass nicht an Endverbraucher verkauft wird

Gruß
Stefan

Moin,
naja, neben dem Grundsatz gibt es immer Ausnahmen. Davon lebt unser Rechtssystem :wink:
Ob ein Unternehmer auch Unternehmer des Umsatzsteuergesetzes ist und deshalb USt ausweisen muss, hängt von ein paar Voraussetzungen ab. Und dann wäre zu prüfen, ob ein Umsatz steuerbar ist oder nicht. Und dann wäre zu prüfen, ob ein steuerbarer Umsatz steuerfrei oder pflichtig ist.
Alles nicht so einfach :wink:
Schöne Grüße

Hallo,

da bei der Preisauszeichnung steht „Die Preise gelten zzgl gesetzl. MwSt. und Versandkosten.“ gehe ich davon aus, dass dieser Umsatz steuerbar und Umsatzsteuerpflichtig ist.

Was drohen denn für Strafen wenn man gegen die Preisangaben-Verordnung verstößt?

Grüße

Anscheinend, denn wenn man danach googelt, bekommt Treffer dazu, was passiert, wenn man dagegen verstößt.

Falsch
Hallo,

Wenn ein Unternehmer etwas verkauft, egal ob an privat oder
einen anderen Unternehmer, dann verstehen sich seine Preise
grundsätzlich mit USt.

das ist falsch. Nur Endverbrauchern gegenüber müssen Endpreise inkl. MwSt. genannt werden…

Dann gibt es noch die Preisangabeverordnung.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…

… in der genau das auch so drin steht.

Gruß

S.J.

Bei vielen Dingen kann man es eingrenzen in dem man z.b. nur
Gewerbetreibenden zugang zum Shop oder zum Laden gewährt. Was
aber, wenn der Anbieter nicht weiß, ob es sich um
Endverbraucher oder um Gewerbetreibende handelt?

Dann zeichnet er beide Preis aus. So etwa, wie es eine große deutsche Großhandelskette macht, deren Name an eine französische U-Bahn erinnert.