Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage die Preisauszeichnungsverordnung betreffend.
Ein Unternehmerverbund verschweigt im Partneranwerbeprozess den Preis für seine Leistung. Anfallende Nebenkosten werden ebenfalls nicht aufgeführt. Gilt für diesen Sachverhalt die Preisauszeichnungsverordnung und gegen wen müsste ein etwaiger Verstoß gerügt werden?
Was sind die rechtlichen Folgen eines etwaigen, unrechtmäßigen Verschweigens?
Für hilfreiche Hinweise wäre ich dankbar.
Gruß
kmucoach
Hallo!
Ein Unternehmerverbund verschweigt im Partner anwerbeprozess
den Preis für seine Leistung.
Dem Kontet nach scheint es sich hier nicht um einen Verbrauchervertrag zu halten - ein Verbraucher wäre „Kunde“, aber wohl nicht „Partner“ eines Unternehmens.
Gilt für diesen Sachverhalt die
Preisauszeichnungsverordnung
Die deutsche Preisangabenverordnung betrifft nur Verträge mit Letztverbrauchern.
Lg,
M.
Hallo Lieber M.,
danke für die schnelle Antwort. Hier geht es um Mitgliedschaft in einem Netzwerk, einem Verein gleich. Mithin sind die „Partner“ als Netzwerkmitglieder auch Endverbraucher. Wie der Kunde letztlich genannt wird, dürfte doch letztlich gleich sein, oder?
Gruß
kmucoach