Hallo,
angenommen jemand würde Bücher aus dem Ausland in Deutschland verkaufen, gelten für diese dann auch das Preisbindungsgesetz, oder gilt dieses nur für Bücher aus Deutschland?
Schöne Grüße
kruder77
Hallo,
angenommen jemand würde Bücher aus dem Ausland in Deutschland verkaufen, gelten für diese dann auch das Preisbindungsgesetz, oder gilt dieses nur für Bücher aus Deutschland?
Schöne Grüße
kruder77
Hallo,
die Preisfestsetzung (Preisbindung) gilt grundsätzlich auch beim Import von Büchern. Näheres findest du in § 5 BuchPrG, insbes. Abs. 2 und 3.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg/gesa…
Grüße, Peter
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Hallo Peter,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort ich habe mir gerade das
Dokument angeschaut und dort steht:
„(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind“
Gilt das nun für die Gesamte Produktion oder für die von jemanden
Importierte Ware?
dann stand noch irgendwo, das dass Gesetz nicht auf gebrauchte Bücher oder Mängelexemplare anzuwenden ist. Würde sich denn jemand strafbar machen, wenn er neue Bücher als gebrauchte deklariert oder sie durch einen kleinen Stempel zum Mängelexemplar macht?
Schöne Grüße
Holger
Ps: Ich habe deinen anderen Artikel zum Thema auch gelesen - ich finde es nicht mehr zeitgerecht dass dieses Gesetz existiert. Wie Du schon sagst, funktioniert es alles per Internet und Knopfdruck. Und ob ich da nun bei einer Institution suche welche sich über dieses Gesetz finanziert oder direkt bei den Großhändler o. Verlagshaus, spielt nicht wirklich eine große Rolle - finde ich. Man könnte es ja auch mit den Öffentlichen vergleichen, welche einen „Bildungsauftrag“ haben - dem sie meiner Meinung nach nur sehr mangelhaft gerecht werden. Wobei die eigentliche Idee die dahinter steckt echt gut ist, bloß miserabel umgesetzt - was hat eine verfilmte Geschichte (sofern sie nicht der klassischen Literatur entnommen ist) denn mit Bildung zu tun? Wenn die mehr Dokumentationen und Informationssendungen bringen würden dann wäre das schon viel besser. Vielleicht sollte man dort mal über ein Gesetz nachdenken, das die innerhalb des Jahres so und soviel Prozent davon bringen müssen…
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Hi,
die Preisfestsetzung (Preisbindung) gilt grundsätzlich auch
beim Import von Büchern. Näheres findest du in § 5 BuchPrG,
insbes. Abs. 2 und 3.
solange es deutschsprachige Bücher sind, oder fremdsprachige, die überwiegend für den Verkauf in GE bestimmt sind.
Sonst hätte es für HP VI keine Kampfpreise geben können.
Gruß
C.
P.S. Der der Meinung ist, dass es die Buchpreisbindung nicht mehr lange machen wird.
Hi,
die Preisfestsetzung (Preisbindung) gilt grundsätzlich auch
beim Import von Büchern. Näheres findest du in § 5 BuchPrG,
insbes. Abs. 2 und 3.
solange es deutschsprachige Bücher sind, oder fremdsprachige,
die überwiegend für den Verkauf in GE bestimmt sind.
Sonst hätte es für HP VI keine Kampfpreise geben können.
Wie verhält es sich eigentlich wenn jemand Bücher importiert und
diese dann weltweit anbietet, kann er damit dann das Gesetzt
umgehen und sagen das der Verkauf nicht überwiegend für
Deutschland gedacht ist?
Grüße kruder77
Hallo Holger,
„(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses
Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland
bestimmt sind“
Gilt das nun für die Gesamte Produktion oder für die von
jemanden Importierte Ware?
Das dürfte sich auf die importierte Ware beziehen. Habe aber nichts genaueres dazu gefunden.
dann stand noch irgendwo, das dass Gesetz nicht auf gebrauchte
Bücher oder Mängelexemplare anzuwenden ist. Würde sich denn
jemand strafbar machen, wenn er neue Bücher als gebrauchte
deklariert oder sie durch einen kleinen Stempel zum
Mängelexemplar macht?
Das wäre meines Erachtens unzulässig. Der Zweck dieses Gesetzes ist in § 1 BuchPrG umschrieben. Diese Vorgangsweise würde den Zweck des Gesetzes umgehen und die Rechtsfolgen des § 9 BuchPrG auslösen.
Ps: Ich habe deinen anderen Artikel zum Thema auch gelesen -
Ich möchte festhalten, dass dieser Artikel NICHT von mir stammt.
Grüße, Peter
Wie verhält es sich eigentlich wenn jemand Bücher importiert
und
diese dann weltweit anbietet, kann er damit dann das Gesetzt
umgehen und sagen das der Verkauf nicht überwiegend für
Deutschland gedacht ist?
Nein!