Preisbindung ?

Guten Tag Fachleute.
Info:
Im Internet wird von einem Händler ein Motorrad-Spielzeugmodell für einen Euro angeboten-TEXT unten-.
Ich habe sechs Stück per eMail bestellt und bekomme nun vom Verkäufer den Hinweis (per mail), dass der Artikel noch nicht lieferbar ist und der eigentliche Preis noch nicht feststeht, aber aus „Internet-Shop-„Programmtechnischen“ Gründen“ für diesen Artikel 1 Euro angegeben werden muss.

Nun die Frage:
a.)muss ich damit abfinden, dass ich das Modell nicht für einen Euro bekomme, oder liegt hier eine Irreführung vor.
b.) meine Emailbestellung war als Zitat der Händlerantwort angehängt. Ich sehe das als Auftragsbestätigung. Ist das richtig ?
c.) „was juckt mich“ die Schwierigkeiten der Programmierung; dann kann so der Artikel nicht angeboten werden. Oder muss ich damit leben ??

Hier der Internetangebotstext:
BSA Gold Star Motorradmodell
Dies Modell ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Herbst lieferbar sein. Preis und Detail dann ähnlich der Commando Fastback.
Euro 1,00

Ich freue mich auf Aufklärung
Grüsse
WolFgang

Hallo,
die Angabe eines Preises in der Werbung (auch im Supermarkt oder Kaufhaus) ist lediglich eine „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“.
Das Angebot (Ich will das für 1€ kaufen) stammt von dir und ist für dich bindend - der Händler kann es nun annehmen oder ablehnen und dir ein neues Angebot machen (für 1,- € geht nicht, es kostet 120,- €) Das ist dann für ihn bindend und du kannst annehmen oder…

Du hast somit kein Anrecht auf Lieferung zu dem genannten Preis.

Gruß
HaWeThie

Hi!

Ich nehme an du beziehst dich auf die Tatsache, daß Supermärkte/Händler zu dem Preis verkaufen müssen, den sie auch ausgeschildert haben. Prinzipiell stimmt das schon, aber auch da gibt es Einschränkungen - z. B. wenn es offensichtlich ist, das der Preis irrtümlich ist.

In Deinem Falle ist es eh wurscht, da dem Artikeltext zweifelsfrei zu entnehmen ist, das der Preis noch genau festgelegt wird.

Abgesehen davon - willst du wegen 6 Euro klagen ;o))

Bernd

Da iss´ wohl nix zu machen
Danke Bernd und HaWeThie für die rechtlich sehr zufriedenstellenden Antworten -nach meiner Ansicht-.
Ich betrachtete die Wiederholung meiner Bestellung als Zitatbeifügung in der Händlermail, als „Auftragsbestätigung“; aber wahrscheinlich fehlt rechtlich die Überschrift Auftragsbestätigung und ist demnach auch keine.
Klagen wegen 6 Euro ist ja auch hirnrissig, hatte ich auch nicht vor.

Nun, es gibt eine Vorgeschichte dieser meiner „Bestellung“ zu dem offensichlichen Superschnäppchenpreis: dieser Händler verklagte vor Jahren viele andere Händlerkollegen und Vereine, die den Motorradnamen-Schriftzug in ihren Annoncen und Vereinszeitschriften nutzten. (Er hatte ohne Wissen anderer sich diesen Namenszug schützen lassen und legte dann mit einer Abmahnwelle los)
Ich sah jetzt die Gestaltung eines „Bumerangs“, aber ich werde wohl auf eine „bessere“ Gelegenheit warten müssen :wink:)

Nein, ich bin nicht nachtragend !!??

Nochmals Danke
GrussWollF
PS: Ich bin natürlich etwas „pampig“, dass jeder Verkäufer einen Gegenstand, eine Dienstleistung (??? auch diese ???) zu einem bestimmten Preis anbieten kann, er sich aber nicht daran halten muss.
Widerspricht eigentlich der normalen Umgangsform nach dem Motto: gesagt ist gesagt und ich halte mich daran.
Erklärt das auch die nicht unerheblichen Mehrkosten öffentlicher Bauten usw … oder ist das jetzt wieder etwas anderes ??

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