Preise bei Dienstleistungverträgen bzgl. Laufzeit

Hallo zusammen,

habe eine Frage zu der „üblichen“ Preisgestaltung bei Dienstleistungsverträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Also:

  1. Vertrag mit 6 Monaten Laufzeit
  2. Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit
  3. Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit

Wenn man z.B. bei 1. Vertrag von 60€/Std. ausgeht, wieviel Rabatt/Nachlass sollte man für die Verträge mit 12 und 24 Monaten gewähren?

Vielen Dank und viele Grüße
Hampek

Hallo Robert,

pauschal lässt sich das schlecht sagen. Aber vielleicht gibt dir mein Vorgehen ein paar Ideen:

Die Rabattstaffelung mache ich für meine Kunden immer vom Gesamteindruck des Auftrages abhängig. Welche Chance habe ich mit einem (höheren) Rabatt, wie wichtig ist mir ein Einstieg bei diesem Kunden/in dieser Branche, wie wichtig ist mir der Auftrag (weil ich gerade keinen anderen habe)? Weiter muss ich beachten, was die Konkurrenz da macht. Wenn ich einen Rabatt gewähre, der weit vom „Regelfall“ in der Branche abweicht, ist mein Angebot für den Kunden entweder nicht attraktiv genug oder so attraktiv, dass er es wertmäßig als schlechter als Konkurrenzangebote ansieht.

Und ich darf nicht übersehen, wie die Vertragsgestaltung aussieht. Momentan z.B. habe ich einen Vertrag, in dem mir mein Kunde nicht garantiert, dass er eine gewissen Leistung (bzw. Stundenzahl) abruft. Er behält sich vor, dass projektabhängig kurzfristig zu bestimmen. Da gebe ich keinen Rabatt auf den Gesamtvertrag, sondern habe vereinbart, dass eine „Rückrechnung“ am Jahresende erfolgt. Ab 1.400 Stunden, das sind bei mir ca 8 Monate, gibt es einen %-Satz der Gesamtbestellsumme zurück. Sonst würde vielleicht in der ersten Staffelung nicht viel passieren und später zu einem Satz, den ich nur in Erwartung von vorherigen Erträgen kalkuliert habe.

Viele Grüße und viel Erfolg
S.

Preise bei Dienstleistungverträgen bzgl. Laufz
Hallo S.,

herzlichen Dank für Deinen Beitrag mit zahlreichen Ideen und Anregungen. Der Tipp, den Rabbat erst nach Abruf eines bestimmen Stundenkontigents zu gewähren, finde ich persönlich sehr fair - für beide Seiten. Hoffentlich sieht das der Kunde ebenfalls so…?

In meinem Fall behält sich der Kunde auf jeden Fall das Recht vor, jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen zu können. Aus diesem Grund sehe ich da für mich als Dienstleister wenig Sinn, dem Kunden bessere Konditionen für „längerfristige Verträge“ zu geben.

Kennst Du vielleicht ein gutes Buch mit dem Thema Vertragsgestaltung?

Einen Schönen Abend und viele Grüße
Robert

Hallo Robert,

das ist eine Regelung, die man oft im Einkauf findet. Das ist auch einer der Gründe, warum große Unternehmen nur wenige Schlüssellieferanten haben, je mehr bei den wenigen gekauft wird, desto schneller kommt man an einen solchen Bonus.

Von einer solchen Kündigungsfrist für einen Dienstvertrag habe ich noch nie gehört. Garantiert der Kunde dir denn ein gewissens Arbeitsvolumen und das auch für die Zeit der Kündigungsfrist? Denn dann wären bessere Konditionen für längere Verträge vielleicht doch nicht schlecht.

Einen Buchtipp habe ich nicht, ich habe (in grauer Vorzeit) bei einem Anwalt und Notar gelernt, da habe ich mir viele Gedanken mitgenommen.

Gruß
S.