Goofy hat ein regionales Mitteilungsblatt aboniert. Bei der Abobestellung vor ein paar Jahren war ein bestimmter Preis angegeben. Zufällig stellt Goofy bei der Durchsicht der Kontoauszüge fest, dass ein jetzt höherer Betrag abgebucht wurde. Auf Rückfrage teilt man ihm mit, dass darauf im Oktober letzten Jahres wohl irgendwo im Blättchen hingewiesen wurde.
Lustigerweise sagen die AGBs gar nichts zu den Bezugspreisen aus.
Gilt damit der ursprünglich vereinbarte Preis auf Lebenszeit ? Genügt irgendwo im Blättchen ein kleiner Hinweis ?
bei einer Veränderung des Vertrages zu Ungunsten von Goofy hat Goofy ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Goofy von diesem Sonderkündigungsrecht nicht gebraucht macht wird die Änderung stillschweigend akzeptiert.
Ich müsste es nachschlagen wie viele Wochen sie beträgt.
Interessanter ist die Frage ob die Mitteilung innerhalb des Blättchens ausreichend ist bzw ab wann die Frist zu laufen beginnt. Schließlich könnte es sein, dass Goofy das Blättchen gar nicht liest sondern seinem Sohn Max gibt.
bei einer Veränderung des Vertrages zu Ungunsten von Goofy hat
Goofy ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Goofy von diesem
Sonderkündigungsrecht nicht gebraucht macht wird die Änderung
stillschweigend akzeptiert.
Was ist denn das für ein gequirlter Unsinn?
Ich müsste es nachschlagen wie viele Wochen sie beträgt.