Preiserhöhung bei einer gebuchten Ferienwohnung

hallo Axgu,
ich muss noch mal nachfragen: Bei wem hast du denn die Wohnung letztendlich gebucht wenn nicht beim Vermieter?
Weil- wenn du auf irgend einer HP gebucht hast (der sich als Vermittler versteht) musst du den haftbar machen.

Aber mal eine ganz bescheidene Frage: WIESO gibt es noch immer Menschen die im Internet buchen statt in einem Reisebüro? Da ist doch der Ärger fast immer vorprogrammiert. Wenn du die Reise tatsächlich über irgend eine Internetseite gebucht hast, hast du Null Chance! Webseiten mit Reiseangeboten werden häufig von Reisevermittlern betrieben, funktionieren also wie ein Reisebüro. Verträge über die jeweiligen Reiseleistungen werden allerdings in der Regel zwischen dem Kunden und demjenigen abgeschlossen, der die Leistung erbringt – also etwa dem Pauschalreiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder dem Eigentümer der Unterkunft.
Ich denke, du wirst mit dem vermittelnden Online-Büro in Kontakt treten müssen. Nicht mit dem Vermieter.
Sag mal Bescheid was dabei rausgekommen ist
lieber Gruss
Doro

Hallo,
wenn er es hätte reservieren können, hätte der Mittler es bestimmt getan, aber eine Reservierung über ein Jahr halten geht nicht, höchstens 4 Wochen, dann muss gebucht werden und die Kundenanzahlung bezahlt werden.
Also sollte sich der Preis im ersten Vertrag verändern und man drängt Sie auf einen neuen Vertrag, dann brauchen Sie nicht darauf einzugehen und können den ersten vertrag jederzeit wegen Konditionsänderungen kündigen.
Liebe Grüsse von Nonne 213

hallo,
kerosin???
das mussten doch meines Wisssens niemand nachbezahlen!!!, als das durch die Medien ging.
Grüsse

Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen!
Gruß
Charly-Heinz

Sorry, ich bin leider kein Experte sondern auch nur „Interssierter“, aber ich denke,Ihr habtr sher guzte Antworten bekommen.

Hallo allerseits!

Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.
    .

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

Hallo allerseits!
Anbei das Ergebnis des für uns sehr ärgerlichen Vorganges: Wir haben schriftlich den Eigentümer der Ferienwohnung kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Der Eigentümer teilte uns darauffolgend mit, dass er die Preise der Ferienwohnung für die Saison 2012 bereits seit Januar 2011 erhöht hatte, d.h. schon lange vor (!) dem Vertragsschluß unsererseits mit dem Vermittler (August 2011). Der Vermittler, übrigens mit einer Niederlassung im Ferienort, hat scheinbar seine Preisliste nicht auf Stand gehalten und mit uns einen zu niedrigen Preis vereinbart. Dies ist dem Vermittler wohl erst Anfang Oktober 2011 aufgefallen. Der Vermittler hatte uns dann „netterweise“ die Wahl gelassen aufgrund der „unvorhergesehenen“ Preiserhöhung den höheren Preis zu akzeptieren, zu stornieren oder uns bei der Suche nach einer anderen Ferienwohnung behilflich zu sein. Erst nach unserer nachfolgenden massiven Beschwerde war es dem Vermittler aufgefallen, dass selbst seine Internet-Preisliste noch die 15% niedrigeren Preise anzeigte! So ein Verhalten halte ich für schlichtweg unprofessionell.
Da wir den Preis mit dem Vermittler bereits vertraglich vereinbart hatten, waren wir nicht gewillt den Mehrpreis voll zu tragen, der vollends darauf beruhte, dass der Vermittler auf gut deutsch „gepennt“ hat. Wir hätten auch klagen können - ich bin mir sicher, dass wir gewonnen hätten. Um aber unsere Urlaubsfreude nicht vollständig zu ruinieren haben wir einen Kompromiss vorgeschlagen die Mehrkosten 50:50 zu teilen, so dass der Eigentümer nicht noch zu Schaden kommt. Der Eigentümer hat mit dem Vermittler Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass der Vermittler auf den Kompromiss eingegangen ist.

Noch etwas am Rande: Für die Preiserhöhung um 15% hatte der Eigentümer folgende Erklärung: In den letzten 5 Jahren hat er die Mieten nicht erhöht. Diese Preiserhöhung ist auch sein gutes Recht (insbesondere bei Ferienwohnungen) und stand nie zur Debatte.

Ich habe noch eine Bemerkung zu manchen Kommentaren Eurerseits: Einige meinten, dass Preise von Reisebüros/Vermittlern nie bindend seien (vielleicht bezogen sich diese Aussagen auf Katalog- oder Internet- Preise). Solche Aussagen erschüttern mein Urvertrauen in Reisebüros. Wenn man eine Reise in Reisebüros bucht, so schließt man nichts anderes als einen Vertrag, der beiden Parteien Rechte und Pflichten auferlegt. So sollte man als Kunde vertrauen können, dass der Vermittler richtig kalkuliert und zumindest der Preis Bestand hat. Alles andere würde einer mangelnde Sorgfalt bei der Preisberechnung Vorschub leisten. Wenn der Preis flexibel wäre, so hätte man als Kunde auch das Recht den Preis zu senken, wenn man die Reise irgendwo anders billiger sieht. Als Kunde hat man keinen direkten Vertrag mit dem Reiseveranstalter bzw. Eigentümer, so dass man als Kunde eine mögliche Preiserhöhung auch gar nicht nachvollziehen kann. Daher greift auch der BGB §651 III (die Berechnungsmethodik einer möglichen Preiserhöhung muss im Vertrag bereits festgehalten werden, ansonsten nicht rechtens).
Dazu fiel mir eine Begebenheit ein: Ich habe mal vor 10 Jahren einen kombinierten Hotel-, Flug- und Mietwagen- Urlaub im Reisebüro gebucht. Bei der Buchung kalkulierte die Reisebüro- Angestellte einen Preis, der um ca. 5% unter dem lag, den ich erwartet bzw. vorkalkuliert hatte. Nach Rückfrage, ob der Preis wirklich stimme, meinte Sie: Ja, Ja der stimmt! Nun gut ich habe mich gefreut Geld gespart zu haben und dachte, dass evtl. das Reisebüro bessere Preise herausholt. Kurz vor Abholung der Reiseunterlagen wurde ich von der Chefin des Reisebüros angerufen. Sie meinte, dass die junge Kollegin schlichtweg die Reisebüro- Provision vergessen hätte. Ich habe Verständnis gezeigt, da mir der Preis sowieso komisch vorkam und mal jedem ein Fehler passieren kann. Schlußendlich habe ich den vollen Preis abzüglich 1% Rabatt für mein sofortiges Entgegenkommen bezahlt.
Ich habe kein Verständnis für einen Kommentar gehabt, dass die Preise nicht bindend sein können, da der Zeitraum von Buchung bis Mietzeitraum zu lange – hier 8 Monate - sei und daher die Preise schwanken können. Was bitte ist denn so schwer einen Mietpreis für die nächste Saison zu kalkulieren? Die Nebenkosten steigen im Schnitt um ca. 4% und die Ferienzeiten sind jahrelang vorher bekannt. Ich arbeite im Großmaschinen- Anlagenbau. Dort müssen wir die Kosten und Preise über 24 Monate hinweg kalkulieren und dem Kunden garantieren (bei bis zu 100% schwankenden Materialpreisen und unsicherer Unterlieferantensituation). Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluß ist in diesem Geschäft nicht erlaubt und wäre auch gar nicht durchsetzbar. Wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir im Vertrag eine Preisänderungsklausel einbauen wollten.

Fazit:

  • Preiserhöhungen muss man analog zu BGB §651 III nicht akzeptieren, wenn die Berechnung des neuen Preises nicht schon im Vertrag erwähnt wurde (z.B. in Abhängigkeit des Ölpreises, Inflation oder Wechselkurses). Daher ist der Vermittler, wenn überhaupt, auf die Kulanz des Kunden angewiesen den höheren Preis zu akzeptieren und nicht andersherum. Anderslautende Preisänderungsklauseln im Vertrag halte ich sowieso für rechtlich unwirksam.
  • Man sollte versuchen einen Kompromiss einzugehen (ansonsten ist die Vorfreude auf den Urlaub sowieso dahin).
  • Bei Problemen Eigentümer der Ferienwohnung z.B. über Internet- Recherche herausfinden, kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Eventuell weiß er von dem Vorgang gar nichts und kann vermittelnd eingreifen.
  • Dokumente, e-mails und Internet- Preislisten zwecks Beweissicherung aufheben bzw. speichern.
  • Lieber Ferienwohnungen direkt beim Eigentümer mieten als über einen Vermittler – erspart unter Umständen viel Ärger und zumindest die Vermittlungsgebühr.

hallo,
hör mal, wer dich zum Kunden hat braucht keine Feinde mehr! Du bist ja echt crazy drauf!
Aber du irrst trotzdem!
Wer zahlt, wenn die Airline insolvent gegangen ist und statt ursprünglich geplanter Air Berlin fliegt jetzt Lufthansa?
Wer zahlt, wenn Weihnachten deine Ferienwohnung abbrennt, die du im November für ein Appel und 'nen Ei gebucht hast?
Und wer zahlt, wenn aufgrund einer Bombenstimmung im Urlaubsland gar keine Hotels etc bezogen werden können?
Weisst du was,-
ich habe dir von Anbeginn gesagt das der Vermittler seine Homepage nicht aktualisiert hatte. Das geschieht jeden Tag auf dieser Welt und in deinem Job garantiert auch.
Im Grunde genommen verstehe ich dein Hickhack mittlerweile nicht mehr. Lass jetzt mal gut sein - du bist ein Prinzipienreiter mit Unmengen an Zeit für Baustellen wo keine sind!
Jetzt hast du vom Vermieter aus Kulanz und Gnade € 15,–erhalten und denkst du wärest im Recht!
Na prima - Ruhe bezahlt man sich schon mal - wenn’s dann endlich gut ist…

Doro- die mittlerweile null Verständnis aufbringen kann

Hallo Doro,

erst einmal ruhig Blut!
Deine aufgeführten Beispiele sind Fälle höherer Gewalt, d.h. es ist ganz klar, dass man in diesen Fällen keinen Anspruch als Kunde hat.
Ich habe auch nie darauf gepocht, dass die unverbindlichen Internet-Preise gelten. Noch einmal: Mit uns ist ein Vertrag über den niedrigeren Preis geschlossen worden. Wenn ich als Kunde aus diesem Vertrag aussteige bzw. zurücktrete, so muss ich Vertragsstrafe an den Vermittler zahlen. Wenn es also nach Dir ginge kann der Vermittler immer schadlos aussteigen. Ein Vertrag heißt immer, dass beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten haben! Es ist nicht so, dass der Vermittler alle Rechte und der Kunde alle Pflichten hat!
Es ging bei uns auch nicht um Euro 15.-, sondern um ca. Euro 200.-. Dafür muss ich schon eine Zeitlang arbeiten. Ich glaube kaum, dass Du das klaglos hingenommen und für den Fehler eines anderen gezahlt hättest. Fehler macht jeder – hier sind aber einige Fehler zusammengekommen, so dass man zumindest ein Entgegenkommen des Vermittlers hätte erwarten können.

Gruss

Hallo,
gut recherchiert, danke für Info.
Gruß, Charly-Heinz

Ein Rechtssreit rechnet sich bei diesem geringen Streitwert nicht.
Entweder zahlen oder Reiserücktritt.
Eine Word-Vorlage für den rechtssicheren Reiserücktritt gibt es im reiserechts-register . de

Eine gute Erfahrung teilt man nur mit 4 Anderen, eine schlechte hingegen mit 20 Anderen.

Gruss, Dagwyna