Vielleicht kann uns einer helfen - Wir haben vor zwei Monaten eine Ferienwohnung über eine Zimmervermittlung an der Ostsee gebucht (bereits fürs nächste Jahr). Vertrag mit Angabe des Preises, Ausstattung etc. haben wir unterschrieben zurückgesendet. Auch haben wir die Anzahlung geleistet. Nun schreibt uns die Zimmervermittlung, daß der Eigentümer die Preise um 15%! erhöht hat (wir haben herausgefunden, daß dies stimmt). Anbei wurde uns der neue Vertrag mit erhöhtem Preis gesendet. Man teilte uns mit, daß wir auch stornieren könnten oder man uns behilflich sei eine andere Ferienwohnung zu suchen. Wir würden aber gerne genau in dieser Ferienwohnung Urlaub machen und waren stinksauer, da diese Erhöhung wohl auf ein Fehler der Zimmervermittlung beruht (zu diesem Zeitpunkt hätten sie gar keinen Vertrag machen können, sondern nur eine Reservierung aufnehmen). Wir sind der Meinung, daß der vertragliche Preis gilt, da wir mit dem Eigentümer ja keinen Vertrag haben. Was würdet ihr machen - auf dem vertraglichen Preis beharren, Kompromiss suchen oder klaglos stornieren? Übrigens: In der „Mietvereinbarung“ war von eine möglichen Preiserhöhung keine Rede. Weitere AGBs gibt es nicht.
Danke vielmals für eine Rückmeldung!
Evtl. den Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
hallo,
bitte den neuen Vertrag nicht unterschreiben, der alte Vertrag ist bindend !!!
Der beherbungsvater kann nur auf KULANZ eine Zustimmung
von Ihnen verlangen.
Bitte teilen Sie ihm schriftlich mit, dass der Preis so wie er ist als bindend angesehen werden soll, wenn er nicht darauf eingeht, können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Meyer
hallo,
ha nää - so isses nicht!
Du brauchst nicht unbedingt einen Vermerk für die Rechtfertigung einer eventuellen Preiserhöhung. Wie lang sollte denn so ein Vertrag sein? Da gibt’s doch kein Anfang und kein Ende…
Und du hast doch ein Grund bekommen? Die Preiserhöhung ist zustande gekommen weil das App. in der neuen Saison höherwertiger ist als vorher. Was verstehst du daran nicht? Das ist doch klar und richtig!
Man hat dir einen kostenlosen Storno angeboten.
Damit hat der Vermieter seine Pflicht getan.
Aber ich sage dir auch, das ich solche Fragen jeden Tag im Reisebüro bearbeite. Das heisst, bei mir steht immer ein Veranstalter auf der Anklagebank. Bei dir handelt es sich um eine Privatbuchung. Da können die Rechte anders liegen.
Vielleicht bekommst du noch weitere postings.
Lieber Gruss
Hallo!
Natürlich kann ich Eure Verärgerung verstehen. Doch sollte auch der Gast für diese beschriebenen Umstände auch etwas Verständnis aufbringen. Eine über Monate im voraus gebuchte Wohnung kann durchaus Preisschwankungen unterliegen. Denkt doch nur einmal an die erhöhten Nebenkosten. Welche Agentur oder Vermieter kann diesen Umstand voraus sehen. Deren Verhalten ist super korrekt und aus meiner Sicht für den Gast zumutbar. Es wurden ja auch Alternativen genannt.
Was hat denn der Vermieter für Ausgaben?
Was bleibt von der Vermietung als Gewinn übrig?
Ich werde mir hier die detailierte Auflistung sparen, nur soviel: Zahlt der Gast 40 EUR je Nacht, bleiben beim Vermieter Reingewinn ca. 8 - 12 EUR hängen. Oh wehe, wenn dann der verbogene Kochlöffel nicht ausgetauscht wurde, ist der Vermieter erneut der Dumme.
Es hat wohl den Anschein, dass die Zimmervermittlung ohne Vermittlungsauftrag gehandelt hat. Wenn Ihnen der Preis so bestätigt wurde, können Sie davon ausgehen, dass Sie auch zu dem vereinbarten Preis reisen können. Mein Vorschlag: Weisen Sie die ZV auf die Misere hin, da scheinbar hier der Fehler liegt und fordern Sie diese auf, mit dem FeWo-Besitzer die Sache auszuhandeln. Denn wenn ein wirksamer Reisevertrag vorliegt müssen Vermittler und Vermieter verhandeln. Ihnen als Kunde können im Zweifel nur außergewöhnliche Kosten wie „Kerosinzuschlag“ o.ä. weiterberechnet werden. Ihnen bleibt aber natürlich auch freigestellt auf den Vorschlag der ZV einzugehen, zu stornieren und sich ein anderes Objekt anbieten zu lassen.
Hallo,
ich habe selber eine Ferienwohnung in Binz auf Rügen, So ein Vorgehen ist nicht korrekt! Vertrag ist Vertrag!
Mit der Anzahlung und Bestätigung wird eine unverbindliche Anfrage zum Vertrag. Wenn Sie unbedingt diese Wohnung haben möchten, würde ich auf den vertraglichen Preis beharren und Kontakt zu dem Eigentümer der Wohnung aufnehmen. Der kennt diesen Vorgang vermutlich nicht. Vielleicht hat die Vermittlung bei der Preisberechnung die Provision vergessen.
Falls Sie Lust haben, können Sie sich ja mal meine Wohnung anschaun
quistorff-web.de
Viele Erfolg und Grüße
Es ist immer eine mühsame Sache, sich rechtlich zu einigen, wenn die Zimmervermittlung den Fehler begangen haben sollte. Einen Fehler muss der Mieter nachweisen. Allein das ist schon - bei den fehlenden AGB´s nicht sehr einfach. Der Vertrag muss aussagen, dass dieser durch die Zahlunng der 15% von „Summe X“ rechtskräftig würde. Ich würde mir überlegen, ob ich nicht doch einfach von der Storno Gebrauch machen würde - auch wenn es euch ärgert. Sonst geb ich euch mal einen Tipp: seht mal in diesem Portal nach - da findet ihr bestimmt auch ein geeignets Domizil: http://www.fewo-reise.de/Deutschland/Ostsee/
Hallo,
privat über Zimmervermittlungen getätigte Buchungen fallen nicht unter das Pauschalreiserecht (hier ist nur eine nachträgliche Erhöhung bis max 10% erlaubt und diese muss auch nachgewiesen werden).
In Ihrem Fall wird man das ganze wohl nach dem normalen Vertragsrecht (BGB)bewerten müssen(besonders wenn keine AGB vorliegen). Hier kenne ich micht nicht so aus, aber wenn Sie der Preiserhöhung nicht zustimmen, wird der Vermieter den Vertrag aufkündigen. Dagegen kann man theoretisch ja klagen, aber da der Urlaub wahrscheinlich rum ist, bevor der Fall überhaupt überhaupt vor Gericht verhandelt wird, bleibt einem wohl nur, das ganze so hinzunehmen, sich den Stress mit der Vermittlung (die hier leider am längeren Hebel sitzt) zu sparen und ein neues Haus zu suchen, bevor die guten Angebote alle vergriffen werden und diese Vermietung in Zukunft zu meiden. Es tut mir leid,das ich keine positiveren Infos geben kann.
Hallo Nonne213,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo G. Rudak,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo Doro,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo Micha1009,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo reisemichl,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo Grasbrook,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo Nonne213,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
.
Hallo saoirse,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort - generell waren wir überrascht über die vielen und zum größten Teil sehr hilfreichen Antworten!
Antwort an alle, die sich gemeldet haben:
Wir werden nun erst einmal den Tip aufnehmen und dem Eigentümer gegenüber den Sachverhalt darstellen. Eventuell liegt zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler gar keine Vereinbarung vor. Auch wenn dies der Fall sein sollte, so müßte der Vermittler schadensersatzflichtig sein, da er laut BGB den Anschein eines Handlungsbevollmächtigten gegeben hat. Wir hatten im ersten Augenblick sogar den Verdacht, daß hier sogar ein versuchter Abrechnungs- Betrug vorliegt, da die unverbindlichen Preise im Internet immer noch die alten waren (Prinzip: Vermittler zeigt Eigentümer den alten Vertrag und kassiert vom Kunden mehr Geld basierend auf dem neuen). Eine Internet- Recherche zeigte aber, daß der Eigentümer die Wohnung auch direkt anbietet zu den neuen Preisen. So haben wir auch erst herausgefunden, wer der Eigentümer ist. Eventuell waren aber auch die ursprünglich günstigeren Preise mit dem Eigentümer abgestimmt für Mieter, die die Wohnung im nächsten Jahr noch einmal mieten wollen.
An alle die meinten, daß das Verhalten des Vermittlers total nett und kulant war: Stellt Euch vor die Preise des Eigentümers wären gesenkt worden -> Nur eine Idealist dürfte wohl glauben, daß der Vermittler einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen gesendet hätte. Wir meinen ein geschlossener Vertrag sollte auch gelten, insbesondere der Preis als Hauptbestandteil.
Separat haben wir nun dem Vermittler einen Kompromiss vorgeschlagen: Teilung der Mehrkosten 50:50. In unseren Augen mehr als fair!
Ich möchte einen Vergleich zur Autobranche ziehen: Stellt Euch vor Ihr bestellt ein Auto bei einem Autohändler (heutzutage eher Funktion als „Vermittler“ zum Autohersteller) für 10.000 € und zur Auslieferung in 8 Monaten. Nach zwei Monaten meldet sich der Autohändler und sagt: „Die Produktionskosten werden sich erhöhen, daher verlangt der Autohersteller nun 11.500 €. Sie können ja den neuen Preis akzeptieren, stornieren oder sich ein anderes Auto aussuchen.“ Ich glaube kaum, daß dies einer akzeptieren würde!
Fazit für uns: Wir werden Zimmervermittlungen in Zukunft meiden und lieber direkt mit dem Eigentümer in Verbindung treten - im Internet gibt es viele Möglichkeiten dazu. Dann spart man sich unter Umständen viel Ärger und die Vermittlungsgebühren.
P.S.: Ich habe in meiner Frage nicht den Eigentümer „angegriffen“. Es ist sein gutes Recht die Preise zu erhöhen, wie es ihm beliebt (meine Eltern haben selber jahrzehntelang Wohnungen vermietet. Daher weiß ich, wieviel Ärger und Kosten man hat und die Gewinne minimal sind (besonders bei Mietnomaden).
Gruss an alle. Ich werde mal schreiben wie die Sache geendet hat (eigentlich wollten wir ja nur einen Urlaub buchen…)
Hallo,
zum Reiserecht gilt i.d.R. dass man für eine kommende Saison, also ein Jahr im Voraus, meistens nur unter Vorbehalt buchen kann, was dann verbindlich bestätigt wird, sobald die aktuelle Saison begonnen hat. Bei einer Vermittlungsagentur handelt der Vermittler im Namen des Leistungsträgers, hat selbst meistens keinen Einfluss auf Preisänderungen.Ich denke, es wäre wichtig den Vertrag nochmals genau zu lesen auch das Kleingedruckte. Steht etwas von Haftungsausschluss des Vermittlers? Es ist natürlich Ärgerlich wenn der Vermieter seine Preise ändern, vielleicht kann man ihn dazu bewegen, wegen eines bestehendes Vertrages doch den alten Preis zu berechnen? Gibt der Vertrag eine unmissverständliche verbindliche Preisbestätigung, haftet der Vermittler. Wenn sich der Aufwand lohnt, wäre eine rechtliche Auskunft z.b. Verbraucherzentrale, ratsam. Viel Glück!
Vielleicht kann uns einer helfen - Wir haben vor zwei Monaten
eine Ferienwohnung über eine Zimmervermittlung an der Ostsee
gebucht (bereits fürs nächste Jahr).
Hallo, unterstellen Sie jetzt, dass ein Reisebüroangestellter Sie betrügen will ???
Das ist doch paradox !!!
Es wöre viel zu gefährlich, dann könnte man ihm die Lizenz wegnehmen !!
ich selbst bin Reiseverkehrskauffrau und dachte dass Sie einen direkten Beherbergungsvertrag mit dem Hotelier ( Ferienwohnungen abgeschlossen haben.
Ein Reisebüro kann nie GARANTIEREN,das der gleiche Preis bleibt, also ist er auch nicht im Schadensfall
Regresspflichtig zu machen.
Vertrag ( Buchung) ist abgeschlossen und das gilt, was im Vertrag steht.
Ich persönlich finde es eine bodenlose Frechheit, ein
Reiseverkehrskaufmann für eine Preiserhöhung des Ferienwohnungsvermieter Verantwortlich zu machen.
Vertrag ist Vertrag, also auch der Preis ist bindend.
Nonne213
Hallo Nonne213,
genau Vertrag ist Vertrag - daher ist der Preis meiner Ansicht nach bindend! Wenn der Vermittler als Handlungsbevollmächtigter des Eigentümers mit uns einen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten beider Parteien eingeht, so sollte man doch davon ausgehen, daß zumindest der Preis Bestand hat. Ansonsten braucht man keinen Vertrag zu machen und kann diesen gleich „in die Tonne hauen“ (übertrieben formuliert).
In dem Vertrag gibt es auch keinen Hinweis auf eine mögliche Preisänderung. Der Vermittler hätte eher nur eine Reservierung machen dürfen (im örtlichen Tourismusbüro war man auch sehr verwundert, daß mit uns ein Vertrag gemacht wurde, da die Preise der Eigentümer erst Ende September gemeldet werden).
Ich habe eine Betrugsverdacht nie wirklich gehegt - er kam nur auf, da im Internet noch die alten Preise zu lesen waren und wir in diesem Augenblick die neuen Preise nicht verifizieren konnten (da wir den Eigentümer zu diesem Zeitpunkt nicht kannten).
Mir fallen auch Gerichtsurteile ein, daß ein nachträglicher Kerosinaufschlag für Kreuzfahrten unberechtigt ist, da den Kunden gegenüber die Berechnungsmethode einer Preiserhöhung in den Verträgen nicht dargestellt wurde und der Kunde dies auch nicht überprüfen kann (siehe auch BGB zu Pauschalreisen).
Gruss
Axgu2011