ist eine nachträgliche Preiserhöhung für ein Flugticket rechtens unter folgenden Voraussetzungen ?:
die Flughafensteuer und Gebühren haben sich erhöht
laut AGB ist die Weitergabe der Preiserhöhung vom Reisebüro an den Endkunden statthaft
das Flugticket ist bezahlt aber noch nicht ausgehändigt
Zwischen Bezahlung und der Preiserhöhung liegen 2 Wochen
Es stellt sich die Frage, bis in welche Höhe weitere Preiszuschläge möglich sind, da sich die Gebühren bis zum Abflugtermin ändern könnten, insbesondere bei frühzeitig gebuchten Reisen.
da kommt es darauf an, ob es sich um ein reines Flugticket handelt oder um eine Pauschalreise. Geb mal die Eckdaten (Reiseveranstalter, Airline, Reisedaten), dann kann man mehr sagen.
Hallo Rolf,
ich klinke mich mal ein: heute Preiserhöhung bei KLM, Flug Bremen nach Manila Mitte November bis Mitte Dezember, nur Flug nix Pauschales. Erhöhung wegen Treibstofferhöhung EUR 20,–.
Gleichzeitig wurde aber noch das Angebot gemacht auf die LH umzubuchen, da von der auf einmal günstigere Preise (Differenz bis EUR 100,–) vorliegen.
Gruss,
Michael
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beim Linienflug ist die Sache klar. So lange das Ticket nicht ausgestellt und bezahlt ist, ist eine Preiserhöhung jederzeit möglich. Das ist wie bei einer Wahre: Je nach Nachfrage und Kosten ändert sich der Preis und so lange Du die Wahre nicht gekauft hast, musst Du die Preisänderung mitmachen.
Wenn Du eine Reservierung auf den Flug getätigt hast, hätte man Dir mitteilen müssen, dass Preiserhöhungen möglich sind bzw. dass der Preis nur bis zu einem bestimmten Termin gültig ist.
Dass parallel dazu eine andere Airline günstiger wird ist ungewöhnlich, kann aber vorkommen.
es handelt sich um ein Flugticket für einen Flug im August nach LA mit Air India. Das Ticket war schon bezahlt,aber noch nicht ausgestellt, da erhielt ich die Nachricht von der Preiserhöhung.
Gruß
lexi
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hm. Wenn Ihr bezahlt habt, warum habt Ihr dann kein Ticket bekommen? Normalerweise erfolgt der Kauf „Zug um Zug“ d.h. Du bezahlst und bekommst sofort das Ticket ausgehändigt.