A hat vor im mai 2005 ein zeitschriftenabo bei dem leserservice der deutschen post abgeschlossen, im internet! das zweijährige abo der zeitschrift sollte 48 euro kosten. die rechnung über die bezugsgebühr fürs erste jahr in höhe von 24 euro kam und A überwies diesen betrag (kontoauszug liegt vor). nun kam eine rechnung für das zweite jahr in höhe von 37,80 Euro!!! die sich aus den bezugsgebühren 31,20 und einer preiserhöhung von 6,60 euro zusammensetzt!
frage: ist eine preiserhöhung erlaubt?? A hat nämlich schon einige abos gehabt und noch nie kam eine nachträgliche erhöhung, die den abonnenten betraf.
es kann ja wohl nicht angehen, dass A 37,80 für ein jahr zahlen soll, wo ihm doch am anfang 48 euro für zwei jahre zugesichert wurden.
PS: als A den Intan-Leserservice anrief, der die abo-kunden der deutschen post betreut, sagte die dame aus dem callcenter nur, dass die 31,20 ihre richtigkeit hätten, weil sich das schon irgendwie zusammensetzen würde und sie über die details nun auch nicht im bilde sei.
was würdet ihr tun??? danke und gruß.
was würdet ihr tun?
Hallo psychobella,
Ich würde mir erst (nochmal?) ganz genau die Bedingungen durchlesen, die bei dem Abo stehen und danach die - oft sehr klein und versteckt gehaltenen - AGB. Und dann würd ich mich ärgern, dass ich das Zeug nicht schon vorher genau durchgelesen habe oder was anderes situationsbedingtes in Erwägung ziehen.
MfG
was würdet ihr tun?
Willst Du das Abo grundsätzlich behalten (auch zum erhöhten
Preis) ? oder Willst Du raus aus dem ganzen?
Das beeinflusst nämlich die Strategie ganz erheblich.
Meistens ist bei einseitigen Preiserhöhungen immer
ein sofortiges Kündigungsrecht vorgesehen.