Ein Fitnessstudio schließt mit seinen Mitgliedern Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr und einem monatlichen Endgeld von 20 € ab. Drei Monate später teilte der Betreiber mit das er die Preise um 5 € also um 25% erhöht .Auf Nachfrage sagte Er das er seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen muss. Im Vertrag steht
- die jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung mindestens 10% höchstens jedoch 25% erhöht werden. Die Entgelt preise werden bei steuerlichen Erhöhungen wie z.B. Erhöhungen der Mehrwertsteuer, jeweils angepasst.
Darf er nach nur 3 Monaten unter dieser Begründung den Beitrag erhöhen bzw. ist der in den AGB aufgeführte Punkt rechtswirksam .