Hallo Ihr Wissenden,
in unserem (einer öffentlichen Bücherei) Softwarepflege- und Supportvertrag gibt es folgende Klausel:
„Der Preis dieses Softwarepflegevertrags erhöht sich jeweils zum 31.Dezember eines Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom statistischen Bundesamt fest gestellte Preisindex für die Lebenshaltungskosten eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen erhöht, jedoch um mindestens 5%. Ausgangsbasis für die jährliche Anpassung ist jeweils der Zustand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.“
Als ich das gelesen habe empfand ich, als Leihe, das unerhöhrt. Hier werden im Grunde Zinseszins berechnet und die Kosten vervielfachen sich im Laufe der Jahre.
Außerdem Frage ich mich warum das überhaupt vom Preisindex für die Lebenshaltungskosten eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes abhängig gemacht wird, da es in dem Vertrag weder um Lebenserhaltungskosten noch einen Privathaushalt geht.
Meine Frage wäre ist das normal oder überhaupt rechtens?
VG Anja