Hallo zusammen,
nehmen wir an, ein Student hat eine Diplomarbeit angefertigt und erfährt ein halbes Jahr nach der Abgabe, dass es einen Preis gibt, der Diplomarbeiten aus dem entsprechenden Fachbereich mit einem Geldbetrag ehrt. Er reicht eine Beschreibung seiner Diplomarbeit ein und bekommt den Preis. Zu dieser Zeit ist der Student bereits ein Arbeitsverhältnis eingegangen. Die Preisverleihung und Auszahlung des Preisgeldes erfolgt ziemlich genau ein Jahr nach Abgabe der Diplomarbeit.
Fragen:
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Ist das Preisgeld generell zu versteuern? Im Netz finden sich Hinweise über die Wichtigkeit des „unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den anderen Einkunftsquellen“. Besteht dieser Zusammenhang, wenn die Diplomarbeit nicht mit zu dem Zweck angefertigt wurde, später ein Preisgeld dafür zu bekommen?
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Angenommen, die betreffende Person hätte vergessen, das Preisgeld in der Einkommensteuererklärung des entsprechenden Jahres anzugeben. Wie soll sie sich verhalten? Wenn beispielsweise das Jahr der Preisverleihung zwei Jahre zurück liegt - sollte der Betroffene dann zum Finanzamt und den Sachverhalt schildern?
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Angenommen, der Betroffene entschließt sich, dem Finanzamt das unbeabsichtigte Versäumnis der Angabe mitzuteilen. Mit wie viel Toleranz ist im Finanzamt zu rechnen - muss man davon ausgehen, dass man sofort wegen Steuerhinterziehung angezeigt wird?
Vielen Dank für alle Antworten!