Liebe Experten,
folgende Situation: in den vergangen fünf Jahren kamen neben anderen (freiberuflichen) Einkünften erfreulicherweise auch einige Stipendien und Preisgelder herein, die - aus Unwissen - nicht in der Steuererklärung angegeben wurden (gab auch kein gut ersichtliches Feld dafür). Zwar scheinen besagte Zuwendungen ohnehin von der Steuer befreit zu sein (Kunstförderung, Stiftungsmittel, kein wirtschaftlicher Zusammenhang), dennoch meine Fragen:
Zählen auch von der Steuer befreite Preisgelder und Stipendien zu den angabepflichtigen Einkünften?
Da die gemeldeten Einkünfte aus diesen Jahren stets unter dem Freibetrag lagen, wurde die Steuererklärung einfach gehalten, d.h. es wurden keinerlei abzugsfähige Ausgaben etc. gegengerechnet.
Wenn sich durch Nachmeldung der Preisgelder und Stipendien (ob steuerfrei oder nicht) die Gesamtsumme der Einkünfte rückwirkend erhöht und entsprechend Steuern anfallen, lassen sich auch die damals nicht angeführten einkommensmindernden Belastungen rückwirkend geltend machen?
Habt vielen Dank für eure Antworten.