Preisgelder beim finanzamt nachmelden?

Liebe Experten,

folgende Situation: in den vergangen fünf Jahren kamen neben anderen (freiberuflichen) Einkünften erfreulicherweise auch einige Stipendien und Preisgelder herein, die - aus Unwissen - nicht in der Steuererklärung angegeben wurden (gab auch kein gut ersichtliches Feld dafür). Zwar scheinen besagte Zuwendungen ohnehin von der Steuer befreit zu sein (Kunstförderung, Stiftungsmittel, kein wirtschaftlicher Zusammenhang), dennoch meine Fragen:

Zählen auch von der Steuer befreite Preisgelder und Stipendien zu den angabepflichtigen Einkünften?

Da die gemeldeten Einkünfte aus diesen Jahren stets unter dem Freibetrag lagen, wurde die Steuererklärung einfach gehalten, d.h. es wurden keinerlei abzugsfähige Ausgaben etc. gegengerechnet.
Wenn sich durch Nachmeldung der Preisgelder und Stipendien (ob steuerfrei oder nicht) die Gesamtsumme der Einkünfte rückwirkend erhöht und entsprechend Steuern anfallen, lassen sich auch die damals nicht angeführten einkommensmindernden Belastungen rückwirkend geltend machen?

Habt vielen Dank für eure Antworten.

Sorry, da kann ich leider nicht helfen. Viel Glück.

Hallo,

da es sich wie aus Ihrer Anfrage zu entnehmen ist um mehrere solche Einnahmen handelt, kann dies ohne genaue Kenntnisse über den jeweiligen Sachverhalt nicht ohne weiteres beantwortet werden.
Meine Empfehlung nehmen Sie entsprechende fachliche Hilfe in Anspruch.
Gruß
Wolf

Zu den steuerbefreiten Einkünften zählt alles, das im § 3 EStG steht:

Hier der Link zum aktuellen Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

Was steuerfrei ist, gehört unter keiner Steuerart gemeldet.

Nun zur Frage, dass es nichts relevantes an Formular gäbe. Alles, das nicht in die Einkünfte wie Anlage N, Kap, etc gehört, musst du in der Anlage Sonstige Einkünfte angeben. Wenn du dir unsicher bist, dann schreibe keine Summe ein, sondern den Text „von Amtswegen“ und dann lege die relevante Einkunft mit Stipendiumsbeleg UND den Überweisungsbeleg wg. des Zuflusses des Geldes dazu.

Lieber Krawel,
ich bin kein Steuerexperte, sondern nur ein Steuerzahler und muss für die Beantwortung der Fragen meine Fachliteratur bemühen. Danach können Stipendien aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Erziehung, Ausbildung, Forschung, Wissenschaft und Kunst nach § 3 Nr. 11 bzw. Nr. 44 steuerfrei sein. Dafür können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung über die Steuerfreiheit der Studienhilfe anfordern.
Preisgelder z.B. können steuerpflichtig sein. Da ich die Einzelfälle nicht kenne, kann ich leider keine konkretere Antwort hierzu geben.
Sofern das Finanzamt in den genannten Fällen eine Nachforderung stellen sollte, müssten nach meinem Dafürhalten die jeweiligen spezifischen Ausgaben
berücksichtigt werden.
An Ihrer Stelle würde ich mich schnellstens ,mit Ihrem zuständigen Finanzsachbearbeiter in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren oder zumindest eine schriftliche Anfrage an das Finanzamt starten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Viel Glück und alles Gute

Wilhelm

Kann ich leider nicht genau sagen, aber wenn die Stipendien bzw. Preisgelder nicht steuerpflichtig sind, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Für die Zukunft würde ich schon dazu raten, die Sachen anzugeben (evtl. auch mal beim Sachbearbeiter nachfragen), aber rückwirkend würde ich da nichts mehr machen.

Einkommensmindernde Belastungen können meiner Erfahrung nach auch rückwirkend geltend gemacht wird, hat zumindest bei mir im letzten Jahr geklappt.

LG
figuralis

Lieber Künstler,

wenn die Einnahmen steuerfrei sind müssen diese nicht in die Steuererklärung, außer diese unterliegen dem Progessionsvorbehalt wie z.B. Arbeitslosengeld. Da ich zwar Experte bin gibt es in meinem Wissen leider auch Lücke und ich muß erlich zu geben, dass ich mit Ihren o.g. Zuwendungen bis dato noch nicht konfrontiert wurde. Falls aber eine der o.g. Zuwendungen steuerpflichtig sind und Sie diese in den Vorjahren nicht angegeben haben sollten Sie diese nach melden. Die entstandenen Kosten zu diesen Einnahmen können Sie selbstverständlich auch noch nachmelden wenn Sie diese belegen können. Nach § 173 AO haben Sie die Möglichkeit eine Einkommensteuererklärung wieder zu öffnen und korrekturen durch zu führen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen trotzdem ein bisschen weiterhelfen.

Gruß

Hallo Krawel,
die Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 ESTG meist steuerfrei.Da die Stipendien steuerfrei sind brauchst
Du diese nicht nachträglich in der Steuererklärung
angeben. Die Werbungskosten sind nachträglich auch nicht
absetzbar. Wenn das FA sich melden sollte, beantrage einfach auch nachträglich eine Bescheinigung über die
Steuerfreiheit der Studienbeihilfe (FA des Stipendien-
gebers). Dies sollte auch für die zukünftigen Jahre getan werden.
Grüße tilgba

leider zu schwierig für mich

lg
maria

DAS MITGLIED BEFINDET SICH ZUR ZEIT LEIDER IN URLAUB.DESHALB IST EINE ANTWORT NIACHT MÖGLICH

Lieber einen Steuerberater fragen. Ist sicherer.
Grzuß Hendrik