hallo!
Wenn man im Restaurant was isst, bestellt man ja oft was von der Karte.
Doch oft sag ich auch „eine Cola noch“ oder „einen Kaffee“ ohne vorher in die Karte zu schauen und den Preis zu wissen.
Bis jetzt war sowas nicht teurer als 5 Euro.
Doch wäre nun, wenn der Kaffee dort nun 200 Euro kosten würde?
oder gar 1 Million Euro?
Wenn man nicht mehr als 200 Euro für ne Cola ausgeben will, muss man sich dann eigentlich immer vorher erkundigen wie teuer die Cola in dem Restauran ist, oder gibt es da eine Grenze?
Muss das Restaurant bei mündlichen Bestellungen auf extrem teure Sachen hinweisen?
Wenn ich also ne Cola bestelle, ohne den Preis zu kennen, und nachher auf der Rechnung 1 Million stünde, müsste ich die dann bezahlen oder nicht?
Gruß
Paul
Der Titel sagt es, bei freier Bestellung.
Genauso hat jeder Anbieter ein Recht darauf, seine Ware zu freien Preisen anzubieten. Eine Grenze wegen Wucherpreisen gibt es hier nicht.
In Gastronomiebetrieben und auch anderen ist es Vorschrift, den Preisaushang vor dem Betreten möglich zu machen. Das geht nur durch eine Tafel vor oder am Eingang.
Wer dennoch reingeht und etwas bestellt, hat eben die Dienstleistung zu bezahlen.
Anekdote:
So geht es nicht wie es der Hase zum Igel sagte „Oh Verzeihung“, als er wieder runterstieg.
Eine Grenze wegen Wucherpreisen
gibt es hier nicht.
eine super pauschalisierung :
grds. gelten die regeln zum wucher oder wucherähnlichen geschäft überall dort, wo das gesetz keine ausnahme vorsieht, http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
ich kann mich nicht erinnern, dass das gesetz in der gastronomie eine ausnahme von der anwendbarkeit macht (?!)
auch ein verkäufer, der waren zu „freien preisen“ (was auch immer das ist) anbietet, KANN unter § 138 II fallen, wenn z.b. die unerfahrenheit des erwerbers ausgenutzt wird.
(wenn unter „freien preisen“ gemeint ist, dass der verkäufer den preis nach belieben bestimmen kann, wäre der wuchertatbestand überflüssig…)
Wer dennoch reingeht und etwas bestellt, hat eben die
Dienstleistung zu bezahlen.
bei der bestellung in einem restaurant handelt es sich nicht um eine reine dienstleistung, sondern um einen typengemischten vertrag, der sich (zumindest) aus kauf- und dienstleistungsrechtlichen elementen zusammensetzt.
Hallo,
ich denke wenn man etwas bestellt ohne in die Karte zu schauen muss man den Preis auch hinnehmen. Denn der Kunde hat ja die Möglichkeit nach dem Preis zu fragen, diese Information wird ihm dann sicherlich auch gegeben bzw. sich in der Speise-/Getränkekarte zu informieren.
Und ich denke nicht, dass ein Kaffee in einem „Normalen“ Restaurant 200 EURO kostet.
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Das ist keine Rechtsauskunft
http://www.hogascout.de
normal
Und ich denke nicht, dass ein Kaffee in einem „Normalen“
Restaurant 200 EURO kostet.
Um ein normales Restaurant geht es ja auch nicht.
Gruß
Paul