Hallo,
habe folgende Frage: darf man eine „Preisliste“ an den Wettbewerb verkaufen? Hier im speziellen Fall: eine Übersicht über sogenannte „Frachtführer-Übernamesätze“ einer einem großen Verband angeschlossenen Möbelspedition. Die Preise regeln den Betrag, den eine Umzugsfirma bekommt, wenn sie den Auftrag einer anderen übernimmt. (Richtet sich nach Kubikmetern und Entfernung)
Vielen Dank und beste Grüße
Michael
Hallo.
habe folgende Frage: darf man eine „Preisliste“ an den
Wettbewerb verkaufen? Hier im speziellen Fall: eine Übersicht
über sogenannte „Frachtführer-Übernamesätze“ einer einem
großen Verband angeschlossenen Möbelspedition. Die Preise
regeln den Betrag, den eine Umzugsfirma bekommt, wenn sie den
Auftrag einer anderen übernimmt. (Richtet sich nach
Kubikmetern und Entfernung)
Nein. Noch nicht einmal verschenken. Ich gehe mal der Einfachheit halber davon aus, daß Du diese Informationen im Rahmen eines AV dort gesammelt hast. Aufgrund des AV bist Du zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch ohne besondere Vereinbarung bezüglich von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - und zwar auch noch nach Beendigung des AV. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt und nicht offenkundig sind und nach dem ausdrücklich oder konkludent bekundeten Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden.
Es gibt also demnach zwei Möglichkeiten:
entweder => die Informationen sind offenkundig und leicht zugänglich, dann würd sie Dir keiner abkaufen.
oder => es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, dann darfst Du es nicht
Ich gehe mal davon aus, Deine Frage zielt in Richtung „oder“.
Gruß,
LeoLo