Preiskalkulation ohne MwSt

Liebe Experten!

Im Rahmen einer Gesellenprüfung für Friseure kam eine Diskussion auf, ob es zulässig ist, bei einer Preiskalkulation die MwSt. in den Kalkulationszuschuss zu integrieren und sie nicht mehr explizit auszuweisen.

Das ursprüngliche Kalkulationsschema sah so aus:
Bezugspreis
+ Kalkulationszuschlag
= Netto-VK
+ MwSt.
= Brutto-VK

Das in der Prüfung benutzte Schema war quasi eine „Abkürzung“:

Bezugspreis
+ Kalkulationszuschlag
= Brutto-VK

Meine Fragen:

  • Ist diese Abkürzung zulässig?
  • Darf man in beiden Fällen von Kalkulationszuschlag sprechen, auch wenn mal die MwSt. darin enthalten ist und mal nicht?
  • Gibt es irgendwo eine festgelegt Definition, was man überhaupt unter Kalkulationszuschlag zu verstehen hat?

BWL gehört neuerdings zum Lehrplan und Prüfungsstoff bei Friseuren, ohne dass die Lehrer dafür ausgebildet sind.

Freue mich sehr über fachliche Hilfe!!!

Danke und Guß
sagt
Noi

Guten Morgen,

Meine Fragen:

  • Ist diese Abkürzung zulässig?

Die Frage ist nicht, ob diese zulässig ist, sondern ob es sinnvoll ist. Die Ust (oder für den Endverbracuher die MwSt) muß ein Betrieb abführen, die gehört ihm ja nicht. Er treibt sie ja nur für den Staat mit ein. Diese dann mit in die Kalkulation aufzunehmen ist, mit Verlaub, Unsinn. Diese Steuer errechnet sich auf Basis des Erlöses,den ein Unternehmen erzielt - also auf den Zuschlag.

Wenn Du Dir eine Kette vorstellst: Dein Vorlieferant verkauft Dir sein Produkt, Du zahlst einen Betrag mit Ust, die Ust führt Dein Vorliefarant an den Staat ab. Du nimmst jetzt den bezahlten Nettobetrag, kalkulierst darauf 100% (oder so) und berechnest dann erst die Ust darauf ist, ist das insgesamt sauber. Du siehst eher, was Dir selbst über bleibt und was Du für Deine Leistung (Produktverkauf im Laden) an den Staat an Ust abführen mußt.
Langfristig gesehen ändert sich auch mal der Umsatzsteuersatz dann wird die Bruttokalkulation, die in der Prüfung abgefragt wurde, verwirrend, da Du nur noch verfälschte Informationen über die Entwicklung von Preisen hast.

  • Darf man in beiden Fällen von Kalkulationszuschlag sprechen,
    auch wenn mal die MwSt. darin enthalten ist und mal nicht?

Ja, man darf. Üblicherweise wird bei der Zuschlagskalkulation von den Netto-Herstellkosten ausgegangen und dann ein Prozentsatz aufgerechnet.

  • Gibt es irgendwo eine festgelegt Definition, was man
    überhaupt unter Kalkulationszuschlag zu verstehen hat?

Wikipedia hat was, Suche mal nach Zuschlagskalkulation.
Ich hoffe, dass Dir das nicht zu tief ins Thema geht.

BWL gehört neuerdings zum Lehrplan und Prüfungsstoff bei
Friseuren, ohne dass die Lehrer dafür ausgebildet sind.

Sinnvoll, dass Grundlagen des BWL zum Lehrplan gehören - kann ich nur befürworten. Das Lehrer nicht ausgebildet sind ist natürlich …

Tipp am Rande: Auch wenn es Dich ärgert und fuchst - rechne in der Prüfung so, wie man es von Dir erwartet.
Wenn Du später selbst einen Betrieb eröffnen möchtest, mache dann wenigstens noch mal einen VHS-Kurs für Kleinbetriebe o.ä., IHK und was weiß ich, was es noch alles für Anbieter gibt, mit.

Gruß Flicka

Nachfrage
HI Flicka!
Danke erstmal für deine ausführliche Erklärung.

Ich bin übrigens kein Lehrling, sondern Lehrerin.

Im Prüfungsausschuss konnte nicht geklärt werden, ob das Weglassen der MwSt. korrekt ist oder nicht.

Meine Fragen:

  • Ist diese Abkürzung zulässig?

Die Frage ist nicht, ob diese zulässig ist, sondern ob es
sinnvoll ist.

Nicht nur. Ich bin Mitglied des Prüfungsausschusses und habe die gekürzte Version des Kalkulationsschemas, die im Lösungsschema ausgewiesen war, als falsch angesehen.

(Die Prüfungsfragen und zugehörigen Lösunsschemata werden von externen Kommissionen erstellt, die aus Friseurmeistern und Berufsschullehrern bestehen).

Im Prüfungsausschuss konnte nicht geklärt werden, ob das Weglassen der MwSt. korrekt ist oder nicht.

Die Ust (oder für den Endverbracuher die MwSt)
muß ein Betrieb abführen, die gehört ihm ja nicht. Er treibt
sie ja nur für den Staat mit ein. Diese dann mit in die
Kalkulation aufzunehmen ist, mit Verlaub, Unsinn. Diese Steuer
errechnet sich auf Basis des Erlöses,den ein Unternehmen
erzielt - also auf den Zuschlag.

Dies alles hatte ich als Argumente angebracht, die Frage bleibt jedoch:
Kann das Schema so gekürzt als richtig hingestellt werden in einer Prüfungsfrage?
Gibt es da irgendwelche Richtlinien, die das erlauben oder verbieten?

  • Gibt es irgendwo eine festgelegt Definition, was man
    überhaupt unter Kalkulationszuschlag zu verstehen hat?

Wikipedia hat was, Suche mal nach Zuschlagskalkulation.
Ich hoffe, dass Dir das nicht zu tief ins Thema geht.

Die Kalkulationsschemata dort sind zu ausführlich und beziehen sich eher auf Herstellung und Vertrieb als auf den reinen Handel, wie es bei Friseuren üblich ist (also Shampoo einkaufen und weiterverkaufen).

BWL gehört neuerdings zum Lehrplan und Prüfungsstoff bei
Friseuren, ohne dass die Lehrer dafür ausgebildet sind.

Sinnvoll, dass Grundlagen des BWL zum Lehrplan gehören - kann
ich nur befürworten. Das Lehrer nicht ausgebildet sind ist
natürlich …

Na, danke. Was das Kerngeschäft angeht halte ich mich für überaus qualifiziert, mit Verlaub!
Nur dass BWl zu meiner Zeit noch nicht dazugehörte…

Würde mich über weitere erhellende Kommentare freuen und danke bis hierhin recht herzlich!!

Noi

Hallo,

  • Ist diese Abkürzung zulässig?

Die Frage ist nicht, ob diese zulässig ist, sondern ob es
sinnvoll ist. Die Ust (oder für den Endverbracuher die MwSt)
muß ein Betrieb abführen, die gehört ihm ja nicht. Er treibt
sie ja nur für den Staat mit ein. Diese dann mit in die
Kalkulation aufzunehmen ist, mit Verlaub, Unsinn.

vom EK-Netto zum VK-Brutto mit einem Faktor zu kalkulieren ist im Einzelhandel durchaus üblich (obwohl man ja in der Ausbildung lernt, von der Basis Bezugskosten auszugehen). Ein Rechenschritt macht weniger Arbeit als zwei Rechenschritte, ein Rechenschritt bietet weniger Fehlermöglichkeiten als zwei Rechenschritte. Deswegen ist das kein Unsinn, sondern sehr sinnvoll, wenn Endpreise noch händisch ausgerechnet werden.

Tipp am Rande: Auch wenn es Dich ärgert und fuchst - rechne in
der Prüfung so, wie man es von Dir erwartet.

Das ist auf jeden fall zu empfehlen! Viele Korrektoren haben nur eine Musterlösung und denken sich nicht weiter in die Aufgaben ein. Da kann man durch kreative Lösungswege schnell Punkte verschenken.

Gruß FAQ1129

Hallo,

Im Rahmen einer Gesellenprüfung für Friseure kam eine Diskussion auf, ob es zulässig ist, bei einer Preiskalkulation die MwSt. in den Kalkulationszuschuss zu integrieren und sie nicht mehr explizit auszuweisen.
Das ursprüngliche Kalkulationsschema sah so aus:
Bezugspreis
+ Kalkulationszuschlag
= Netto-VK
+ MwSt.
= Brutto-VK
Das in der Prüfung benutzte Schema war quasi eine „Abkürzung“:
Bezugspreis
+ Kalkulationszuschlag
= Brutto-VK

Meine Fragen:

  • Ist diese Abkürzung zulässig?

Kam denn das gleiche Ergebnis raus?

  • Darf man in beiden Fällen von Kalkulationszuschlag sprechen, auch wenn mal die MwSt. darin enthalten ist und mal nicht?
  • Gibt es irgendwo eine festgelegt Definition, was man überhaupt unter Kalkulationszuschlag zu verstehen hat?

Nein und genau das wird das Problem sein.

BWL gehört neuerdings zum Lehrplan und Prüfungsstoff bei Friseuren, ohne dass die Lehrer dafür ausgebildet sind.

Is ja ein dolles Ding. Aber Mathematik wird doch vor 20 Jahren auch noch nicht anders als heute gewesen sein??
Also meinetwegen ist es mathematisch vollkommen egal, ob ich erst einen Kalkulationszuschlag von x% draufhaue und dann dadrauf noch mal 19%. Es darf eben bloß nicht der gern gemachte Fehler passieren beides zu addieren. Daher die Frage, ob beim abgekürzten Schema das gleiche rauskommt wie beim vorgegebenen.
Wenn ich also in meinem Betrieb mit 25% Zuschlag kalkulieren will, kann ich im Grunde auch gleich mit 48,75% rechnen. Wer den Taschenrechner bedienen kann, kommt dann bei 100€ x 1,25 x 1,19 auch auf einen Brutto-VK von 148,75€. Wer natürlich auf 144€ kommt, hat falsch gerechnet.

Grüße

Hi!

vom EK-Netto zum VK-Brutto mit einem Faktor zu kalkulieren ist
im Einzelhandel durchaus üblich (obwohl man ja in der
Ausbildung lernt, von der Basis Bezugskosten auszugehen). Ein
Rechenschritt macht weniger Arbeit als zwei Rechenschritte,
ein Rechenschritt bietet weniger Fehlermöglichkeiten als zwei
Rechenschritte. Deswegen ist das kein Unsinn, sondern sehr
sinnvoll, wenn Endpreise noch händisch ausgerechnet werden.

Allerdings wird durch diese Abkürzung verschleiert, wie hoch der tatsächliche Gewinn ist, denn die abzuziehende MwSt. wird ja nicht mehr ersichtlich.

Tipp am Rande: Auch wenn es Dich ärgert und fuchst - rechne in
der Prüfung so, wie man es von Dir erwartet.

Sorry, aber ich bin kein Prüfling, sondern ein Prüfer!! Die Fragen kommen von einer externen Kommission, ebenso wie die Musterlösung, und dort sitzen keine BWLer, sondern Friseure, die selber keine kaufmännische Ausbildung haben.

Mir war klar, dass das möglicherweise so gehandhabt wird, ich wollte aber wissen, ob das ein zulässiger Rechenvorgang ist.

trotzdem danke!

Gruß, noi

Hi!

Im Rahmen einer Gesellenprüfung für Friseure kam eine Diskussion auf, ob es zulässig ist, bei einer Preiskalkulation die MwSt. in den Kalkulationszuschuss zu integrieren und sie nicht mehr explizit auszuweisen.
Das ursprüngliche Kalkulationsschema sah so aus:
Bezugspreis
+ Kalkulationszuschlag
= Netto-VK
+ MwSt.
= Brutto-VK
Das in der Prüfung benutzte Schema war quasi eine „Abkürzung“:
Bezugspreis
+ Kalkulationszuschlag
= Brutto-VK

Meine Fragen:

  • Ist diese Abkürzung zulässig?

Kam denn das gleiche Ergebnis raus?

Natürlich nicht!

  • Darf man in beiden Fällen von Kalkulationszuschlag sprechen, auch wenn mal die MwSt. darin enthalten ist und mal nicht?
  • Gibt es irgendwo eine festgelegt Definition, was man überhaupt unter Kalkulationszuschlag zu verstehen hat?

Nein und genau das wird das Problem sein.

Ja, so sehe ich das auch.

BWL gehört neuerdings zum Lehrplan und Prüfungsstoff bei Friseuren, ohne dass die Lehrer dafür ausgebildet sind.

Is ja ein dolles Ding. Aber Mathematik wird doch vor 20 Jahren
auch noch nicht anders als heute gewesen sein??

Ja, aber Fachrechnen für Friseure wird nicht von Mathelehrern, auch nicht von BWL-Lehrern, sondern von Friseurlehrern unterrichtet. Die BWL-Inhalte gibt es im Übrigen erst seit 2 Jahren im Lehrplan für Friseure.

Also meinetwegen ist es mathematisch vollkommen egal, ob ich
erst einen Kalkulationszuschlag von x% draufhaue und dann
dadrauf noch mal 19%. Es darf eben bloß nicht der gern
gemachte Fehler passieren beides zu addieren. Daher die Frage,
ob beim abgekürzten Schema das gleiche rauskommt wie beim
vorgegebenen.

Na, das ist ja nicht logisch, oder?

Wenn ich also in meinem Betrieb mit 25% Zuschlag kalkulieren
will, kann ich im Grunde auch gleich mit 48,75% rechnen. Wer
den Taschenrechner bedienen kann, kommt dann bei 100€ x 1,25 x
1,19 auch auf einen Brutto-VK von 148,75€. Wer natürlich auf
144€ kommt, hat falsch gerechnet.

Letztlich ging es mir nicht um das Ergebnis, sondern um den Rechenweg.

trotzdem danke

Gruß, Noi

Hallo,

Allerdings wird durch diese Abkürzung verschleiert, wie hoch
der tatsächliche Gewinn ist, denn die abzuziehende MwSt. wird
ja nicht mehr ersichtlich.

den tatsächlichen Gewinn siehst Du doch sowieso nicht, denn der Kalkulationsfaktor (egal ob brutto oder netto) enthält Kosten und Gewinn.

Gedanken über den gewünschten Gewinn macht man sich nicht operativ, sondern im Voraus. Für das tägliche Kalkulieren aber brauche ich eine Arbeitshilfe, das ist der Zuschlag. Diese Arbeitshilfe wird von angestellten Verkäufern benutzt, denen meist garnicht zusteht, sich Gedanken über Gewinn und Kosten zu machen. Die Hilfe ist besser, wenn sie in einem Rechenschritt ausgeführt wird. Deswegen kalkuliert man in der Praxis vom EK netto zum VK brutto.

Nebenbei: Das Kalkulieren mit Kalkulationsfaktoren ist weniger ein Thema für Regalware (die Tube Wella-Föhn-Mich-Schön im Regal des Friseursalons, die ohnehin zum UVP von Wella ausgepreíst wird) als eher für Händler, die aus einer Vielzahl von Listenartikeln ständig kundenindividuelle Angebote bzw. Kommissionen zusammenstellen, beispielsweise (Büro-, Küchen- oder Bad-) Möbeleinzelhandel und Handwerk, denn hier braucht man ein schnelles Verfahren.

Gruß, FAQ1129

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Servus,

war denn eigentlich irgendwo in der Aufgabenstellung ein mehr oder weniger versteckter Hinweis darauf, dass es sich um die Kalkulation eines Kleinunternehmers im Sinn des § 19 Abs 1 UStG handelt? Bei Friseuren wäre das nicht völlig unrealistisch, weil sie sich je nach Raumkosten als Kleinunternehmer auch auf Dauer knapp oberhalb des Verhungerns bewegen können. In diesem Fall fände ich die Aufgabenstellung ganz scharmant, weil Kandidaten, die sich aus welchem Grund auch immer mit dem Thema USt beschäftigt haben, dabei die Möglichkeit bekommen, etwas dazu auszuführen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Die Kostenrechnung dient dazu den Netto Verkaufspreis zu bestimmen.
Umsatzsteuer gehört weder zu den pagatorischen noch zu den wertmäßigen Kosten;
die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, der das Unternehmen kostenmäßig nicht belastet:
insofern gibt es eigentlich keinen zweifel daran, dass die Umsatzsteuer in einer Kostenrechnung nichts verloren hat.

Der Kalkulationszuschlag bezieht sich rein auf die Kostenrechnung,
da kann man eventuell streiten, welche Kosten wohin gehören;
je nachdem auch, wie ausführlich man sein Kalkulationsschema gestaltet;.
aber die Umsatzsteuer gehört definitiv nicht in die Kostenrechnung.

Um vom Nettopreis auf den tatsächlich zu zahlenden Preis zu kommen,
muss zum Schluss die Umsatzsteuer als zahlungswirksame, aber nicht kostenwirksame Größe erfasst werden.

Wenn man die Umsatzsteuer im Kalkulationszuschlag erfassen würde, würde man sie ja als Kosten erfassen;
was wiederum zu einer falschen Kostenrechnung führen würde.

Wobei mir noch nicht ganz klar ist, ob man nicht die Umsatzsteuer in der Aufgabe bzw. Lösung erst mal raus rechnen sollte, um auf die Ebene der Kostenrechnung zu kommen.

Hallo,

Meine Fragen:

  • Ist diese Abkürzung zulässig?

Kam denn das gleiche Ergebnis raus?

Natürlich nicht!

So natürlich sehe ich das nicht. Ich kann dann hier nur vermuten, dass die beiden Zuschläge addiert worden sind.

  • Darf man in beiden Fällen von Kalkulationszuschlag sprechen, auch wenn mal die MwSt. darin enthalten ist und mal nicht?
  • Gibt es irgendwo eine festgelegt Definition, was man überhaupt unter Kalkulationszuschlag zu verstehen hat?

Nein und genau das wird das Problem sein.

Ja, so sehe ich das auch.

Es wird also eventuell auf die konkrete Aufgabenstellung in der Prüfungsfrage ankommen. War die Aufgabe die Ermittlung des Brutto-VK, dann sollte jede Methode richtig sein, die zum korrekten Ergebnis führt.

BWL gehört neuerdings zum Lehrplan und Prüfungsstoff bei Friseuren, ohne dass die Lehrer dafür ausgebildet sind.

Is ja ein dolles Ding. Aber Mathematik wird doch vor 20 Jahren auch noch nicht anders als heute gewesen sein??

Ja, aber Fachrechnen für Friseure wird nicht von Mathelehrern, auch nicht von BWL-Lehrern, sondern von Friseurlehrern unterrichtet. Die BWL-Inhalte gibt es im Übrigen erst seit 2 Jahren im Lehrplan für Friseure.

Ja, das Leben verändert sich. Aber wir reden doch hier nicht von höherer Mathematik oder BWL. Das ist doch einfaches Rechnen auf dem Niveau 5 -6 Klasse Realschule? Jedenfalls war das meinerzeit so. Man hört ja so manches über die Ausbldungsfähigkeit mancher Schulabgänger. Grundsätzlich das aber auch im Lehrplan der Hauptschule dabei sein. Was im Einzelfall hängengeblieben ist, ist freilich eine andere Frage.
Was sind Friseurlehrer? Sind das Praktiker mindestens auf Meisterniveau oder geht es hier gar um studierte Berufsschullehrer? Beide haben doch sicher die für diese Rechenschritte notwendigen mathematischen Grundkenntnisse schon während der normalen Schulbildung erfahren.

Also meinetwegen ist es mathematisch vollkommen egal, ob ich erst einen Kalkulationszuschlag von x% draufhaue und dann dadrauf noch mal 19%. Es darf eben bloß nicht der gern gemachte Fehler passieren beides zu addieren. Daher die Frage, ob beim abgekürzten Schema das gleiche rauskommt wie beim vorgegebenen.

Na, das ist ja nicht logisch, oder?

Was ist bei einem korrekten Ergebnis unlogisch? Was ist unlogisch wenn ich im hier diskutierten Fall einen Zuschlagsatz von 25% und einen darauf folgenden Zuschlag von 19% zu 48,75% zusammenzufassen? Es ist das Gleiche.

Wenn ich also in meinem Betrieb mit 25% Zuschlag kalkulieren will, kann ich im Grunde auch gleich mit 48,75% rechnen. Wer den Taschenrechner bedienen kann, kommt dann bei 100€ x 1,25 x 1,19 auch auf einen Brutto-VK von 148,75€. Wer natürlich auf 144€ kommt, hat falsch gerechnet.

Letztlich ging es mir nicht um das Ergebnis, sondern um den Rechenweg.

Warum um alles in der Welt ist das Ergebnis nicht wichtig, wenn ich den Brutto-VK ermitteln soll? Das ist hier keine BWL-Frage sondern simple Mathematik, wahrscheinlich soagr bloß Rechnen.
Es gibt fast immer mehrere Wege, um zu einem richtigen Ergebnis zu gelangen. Der Weg ist selbstverständlich nur dann richtig, wenn das Ergebnis richtig ist. Es vollkommen egal, ob ich bei der USt den Netto-VK mit 119% multipliziere, 19% ermittle und dies mit dem Netto-VK addiere oder ob ich den Netto-VK mit 1,19 multipliziere.
Im Übrigen sind Prozentzahlen auch schon eine nicht ganz unwesentliche Abkürzung mehrere aufeinanderfolgender Rechenschitte.
Es könnte schließlich auch Netto-VK + Netto-VK x 19/100 gerechnet werden und es wäre genau so richtig. Wer dabei allerdings Probleme mit der Bruchrechnung oder der Bedienung des Taschenrechners hat, hat hier eben auch ein Ergebnisproblem. Es soll sogar Taschenrechner geben, die die Regel Punkt- vor Strichrechnung nicht beherrschen. Das sollte man dann vorher wissen.
Wenn also schon die Abkürzung mit den Prozentzahlen genutzt wird, ist es doch nur logisch/konsequent auch mehrere aufeinanderfolgende Zuschläge zu einem Zuschlag zusammenzufassen, wenn ein Verkaufspreis für Endkunden ermittelt werden soll.

Davon abgesehen, kommen mir solche Diskussion doch sehr bekannt vor. Es scheint sich also zumindest in dieser Beziehung nicht viel verändert zu haben.

Ich war in der Lehre als gerade der USt-Stz von 14 auf 15% erhöht worden war. Die Fachlehrerin hat sich standhaft geweigert nun die Aufgaben mit dem neuen Satz zu rechnen. Und die Begründung war tatsächlich, dass es nicht auf das Ergebnis ankäme sondern auf den Rechenweg. Aus der Sicht eines Theoretikers sicher richtig. Allerdings wurden und werden die Berufsschüler ja eigentlich für die Praxis ausgebildet.
Mit der Zusammenfassung mehrerer Zuschlagssätze zu einem Satz hatte sie allerdings wiederum keine Probleme.
Grüße

Wald mit Bäumen oder Bäume im Wald?
Servus,

mir scheint, hier:

Was ist unlogisch wenn ich im hier diskutierten Fall einen
Zuschlagsatz von 25% und einen darauf folgenden Zuschlag von
19% zu 48,75% zusammenzufassen? Es ist das Gleiche.

liegt das Problem. Auszubildende, die gelernt haben, mit Zuschlagsätzen zu arbeiten, werden hier unvermittelt in einer Prüfungssituation mit einem anders definierten Zuschlagsatz konfrontiert - Du schreibst oben ja selber, dass es sich um die Zusammenfassung von zwei Zuschlagsätzen handelt.

Das ist zumindest unglücklich, wenn jemand - wie es im Handwerk sinnvoll und üblich ist - mit Faustzahlen arbeitet, die dann bei einer anderen Anwendung (wie z.B. oben) unvermittelt unnütz und verkehrt sind.

Um sie beurteilen zu können, wäre es nützlich, die ganze Aufgabe - und im Fall einer Prüfungsaufgabe auch das Bewertungsschema - zu kennen.

Möglicherweise hat sich hier der Autor der Aufgabe gewünscht, dass die Kandidaten eben nicht schematisch, sondern mit Verständnis von Sinn und Inhalt an die Aufgabe rangehen. In diesem Fall muss er sich allerdings fragen lassen, wie weit sein eigenes Verständnis z.B. für Wimpernfärben in der praktischen Anwendung geht: Friseurmeister müssen zwar natürlich auch Kaufleute sein, aber eben nicht nur Kaufleute, sondern auch Friseure.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

liegt das Problem. Auszubildende, die gelernt haben, mit Zuschlagsätzen zu arbeiten, werden hier unvermittelt in einer Prüfungssituation mit einem anders definierten Zuschlagsatz konfrontiert - Du schreibst oben ja selber, dass es sich um die Zusammenfassung von zwei Zuschlagsätzen handelt.

Jein. Ich meine das hier so verstanden zu haben, dass hier der Prüfende vom Prüfling plötzlich mit einem anderen als dem vermittelten Lösungsweg konfrontiert worden ist und nun die Frage ist, ob man das gelten lassen soll.

Das ist zumindest unglücklich, wenn jemand - wie es im Handwerk sinnvoll und üblich ist - mit Faustzahlen arbeitet, die dann bei einer anderen Anwendung (wie z.B. oben) unvermittelt unnütz und verkehrt sind.

??

Um sie beurteilen zu können, wäre es nützlich, die ganze Aufgabe - und im Fall einer Prüfungsaufgabe auch das Bewertungsschema - zu kennen.

Ja, das hatte ich mit meiner Frage nach der konkreten Aufgabenstellung auch schon angedeutet.

Möglicherweise hat sich hier der Autor der Aufgabe gewünscht, dass die Kandidaten eben nicht schematisch, sondern mit Verständnis von Sinn und Inhalt an die Aufgabe rangehen.

Naja sehr spekulativ wenn es hier um eine Prüfung für Friseure geht. Ich meine, dass hier vor allem die Frage aufgestellt wurde, ob überhaupt andere Ansätze/Wege sein dürften.

In diesem Fall muss er sich allerdings fragen lassen, wie weit sein eigenes Verständnis z.B. für Wimpernfärben in der praktischen Anwendung geht: Friseurmeister müssen zwar natürlich auch Kaufleute sein, aber eben nicht nur Kaufleute, sondern auch Friseure.

Na gut, ich habe das jetzt als Frage für Azubis verstanden. Mal sehen, ob das noch aufgeklärt wird.

Mir würde es reichen, wenn da jemand mit einem anderen Weg auf das gleiche resp. richtige Ergebnis kommen kann (selbst wenn er/sie dann zu beschränkt sein sollte, dies schriftlich auszurechnen oder in den Taschenrechner zu klimpern).
So kann ja jemand bei 2² durchaus zum richtigen Ergebnis kommen, obwohl er sich das falsch hergeleitet hat. Das würde dann vielleicht erst bei dem Ergebnis 6 bei 2³ offenkundig. Deswegen wurde meinerzeit immer darauf gepocht den kompletten Lösungsweg anzugeben. Da konnte dann jemand trotz falschem Ergebnis noch Punkte bekommen, wenn wenigstens der Ansatz und Weg richtig war. Andersrum gab es schonmal Mecker oder Punktabzug, wenn man bloß das Ergebnis hingeschrieben hat und das auch richtig war. Damit hat mich meine Mathelehrerin erzogen nicht schon nach der Hälfte der Klausur fertig zu sein ;o)

Na ich hoffe mal, dass diese eine Aufgabe nicht entscheidend war, ob der- oder diejenige nun bestanden hat. Mehr interessiert ohnehin niemanden mehr. Oder hat schon mal jemand seinen Arzt oder Friseur nach dessen Zeugnissnoten gefragt? Lieber nicht ;o)

Grüße

Aktualisierung
Hallo!

Hier nochmal ein paar konkretere Informationen:

Die Aufgabe lautete in etwa so:

Der Bezugspreis für ein Shampoo beträgt 12,50 €, der Verkaufspreis 16,25 €.
Berechnen Sie, wie hoch der Kalkulationszuschlag in Prozent war.

Es handelt sich also um eine Rückwärtsrechnung!

Von allen Prüflingen haben lediglich 2 diese Aufgabe überhaupt versucht.
Eine hat - wie im Lösungsschema vorgegeben - einfach Brutto-VK minus Bezugspreis = Kalkulationszuschlag gerechnet und den dann in Prozent ausgerechnet.
Die andere hat zunächst die Mehrwertsteuer runtergerechnet und dann erst den Kalkulationszuschlage berechnet.

Friseurlehrer durchlaufen ein normales Lehramtsstudium von 10 Semestern und ein 2-jähriges Referendariat. Fachrechnen gehört nicht dazu, weil das eh jeder kann (Bruchrechnen, Dreisatz, Prozentrechnen, Mischungsrechnen).
Fachpraxislehrer gibt es schon seit über 10 Jahren nicht mehr, weil die Schüler die Praxis im Salon lernen sollten.

Die Lehrerin, um die es hier geht, hat Friseur und Visagistin gelernt, hat gut 10 Jahre praktische Berufserfahrung als Friseurin und 12 Jahre als Lehrerin und verfasst auch Schulbücher. Sie ist Mitglied im Prüfungsausschuss, aber nicht im Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahl-Ausschuss. Sie ist der Meinung, dass eine „Abkürzung“ des Kalkulationsschemas nicht zulässig ist.

Die Schulbücher für Fachrechnen für Friseure, die es hierzu auf dem Markt gibt, weisen alle unterschiedliche Kalkulationsschemata auf.

Abgesehen davon geht es hier auch nicht um das Fach „Fachrechnen“, sondern um das neue Lernfeld „Betriebswirtschaftliche Prozesse mitgestalten“; dessen Inhalte waren nicht Bestandteil des Studiums, der Ausbildung zur Friseurin vor 24 Jahren erst recht nicht.

Hi!

Der Kalkulationszuschlag bezieht sich rein auf die
Kostenrechnung,
da kann man eventuell streiten, welche Kosten wohin gehören;
je nachdem auch, wie ausführlich man sein Kalkulationsschema
gestaltet;.

**:aber die Umsatzsteuer gehört definitiv nicht in die

Kostenrechnung.**

Und das sehe ich ganz genauso, offenbar aber als Einzige aus dem Prüfungsausschuss.

Um vom Nettopreis auf den tatsächlich zu zahlenden Preis zu
kommen,
muss zum Schluss die Umsatzsteuer als zahlungswirksame, aber
nicht kostenwirksame Größe erfasst werden.

Wenn man die Umsatzsteuer im Kalkulationszuschlag erfassen
würde, würde man sie ja als Kosten erfassen;
was wiederum zu einer falschen Kostenrechnung führen würde.

Sehr gutes Argument!

Wobei mir noch nicht ganz klar ist, ob man nicht die
Umsatzsteuer in der Aufgabe bzw. Lösung erst mal raus rechnen
sollte, um auf die Ebene der Kostenrechnung zu kommen.

Ganz meine Meinung!!

Danke dir!

Hallo,

Hier nochmal ein paar konkretere Informationen: Die Aufgabe lautete in etwa so: _ Der Bezugspreis für ein Shampoo beträgt 12,50 €, der Verkaufspreis 16,25 €. Berechnen Sie, wie hoch der Kalkulationszuschlag in Prozent war. _
Es handelt sich also um eine Rückwärtsrechnung!

Aha. Danke. Leider haben wir hier solche Rückmeldungen bei Unklarheiten viel zu selten.

Von allen Prüflingen haben lediglich 2 diese Aufgabe überhaupt versucht.

Kann daraus bereits etwas geschlußfolgert werden?

Eine hat - wie im Lösungsschema vorgegeben - einfach Brutto-VK minus Bezugspreis = Kalkulationszuschlag gerechnet und den dann in Prozent ausgerechnet.

Also etwa so wi hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulationszuschlag

Die andere hat zunächst die Mehrwertsteuer runtergerechnet und dann erst den Kalkulationszuschlage berechnet.

Also ich würde beides gelten lassen.
Das ist ungefähr so, wie bei der Frage nach dem Inhalt meiner Geldbörse. Würde da ernsthaft jemand die Antwort zwei 5-Euro-Scheine und die Antwort 10 Euro unterschiedlich bewerten?

Friseurlehrer durchlaufen ein normales Lehramtsstudium von 10
Semestern und ein 2-jähriges Referendariat. Fachrechnen gehört nicht dazu, weil das eh jeder kann (Bruchrechnen, Dreisatz, Prozentrechnen, Mischungsrechnen).
Fachpraxislehrer gibt es schon seit über 10 Jahren nicht mehr, weil die Schüler die Praxis im Salon lernen sollten.
Die Lehrerin, um die es hier geht, hat Friseur und Visagistin gelernt, hat gut 10 Jahre praktische Berufserfahrung als Friseurin und 12 Jahre als Lehrerin und verfasst auch Schulbücher. Sie ist Mitglied im Prüfungsausschuss, aber nicht im Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahl-Ausschuss. Sie ist der Meinung, dass eine „Abkürzung“ des Kalkulationsschemas nicht zulässig ist.

Dafür hat sie sicherlich einen guten Grund.

Die Schulbücher für Fachrechnen für Friseure, die es hierzu auf dem Markt gibt, weisen alle unterschiedliche Kalkulationsschemata auf.

Also kann sich doch dann nicht eine Person auf den Standpunkt stellen, dass nur ihre Version die allein richtige ist. Das erinnert mich irgndwie an eine Deutschlehrerin die jedesmal Tobsuchtsanfälle bekam, wenn die Eltern Verben als Verben bezeichneten und nicht als Tu-Wort. Wahrscheinlich tun die Kinder dort jetzt alle essen tun oder autofahren tun ;o)

Abgesehen davon geht es hier auch nicht um das Fach „Fachrechnen“, sondern um das neue Lernfeld „Betriebswirtschaftliche Prozesse mitgestalten“; dessen Inhalte waren nicht Bestandteil des Studiums, der Ausbildung zur Friseurin vor 24 Jahren erst recht nicht.

Naja. Es ging mir nur darum darauf hinzuweisen, dass es eine simple Rechenaufgabe war. Für einen Friseurlehrling sehe ich in der Rückwärtskalkulation ohnehin keine hohe Praxisrelevanz. In der Praxis muss der sehen können, dass er vom Bezugspreis irgendwie auf den richtigen Brutto-VK kommt. Welcher Friseur stellt sich hinterher nochmal die Frgae, wie hoch sein Kalkulationzuschlag war, wenn er seine Preise sieht? Ebenso wird es egal sein, ob er das in zwei Schritten rechnet oder ob der das in einem macht und wie man im Zweifel den Zuschlag nennt. Nach meiner ganz unmaßgeblichen weil subjektiven Sicht meine ich, dass man froh sein sollte, wenn es der Friseurazubi schafft bei 25% wasauchimmer-Zuschlag und 19% USt insgesamt 48,75% draufzurechen. Dementsprechend sollte er dann auch beim Rückwärtsrechen auf diesen Satz kommen können. Darüber, ob der das wirklich braucht, kann freilich diskutiert werden.

Grüße

In den Rahmenlehrplänen des Handwerkes ist es eigentlich auch immer so geregelt:
Kosten, Gewinn, Aufschlagfaktor und zum Schluss kommt die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

Alles andere gibt auch nicht viel Sinn.

Insofern müßte man mal erklären, auf welcher Basis die Sichtweise der Dinge erfolgt,
wenn man den Aufschlagfaktor inclusive der Umsatzsteuer definiert.

Welche Rahmenlehrpläne???

In den Rahmenlehrplänen des Handwerkes ist es eigentlich auch
immer so geregelt:
Kosten, Gewinn, Aufschlagfaktor und zum Schluss kommt die
Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

Es gibt - zumindest bei den Friseuren - keine Rahmenlehrplan, der die Inhalte dermaßen spezifiziert, wie du das oben beschreibst.
Kannst du mir bitte einen Link geben zu einem Rahmenplan, wo das so eindeutig ausgewiesen wird? Das ist nämlich genau das was fehlt: Die Konkretisierung, mit welchen Kalkulationsschemata gearbeitet wird. Deshalb differieren ja auch die vielen Fachrechnen-Bücher für Friseure so stark.

Alles andere gibt auch nicht viel Sinn.

Na, das erzähl mal unserem Aufgabenerstellungs-Ausschuss!

Insofern müßte man mal erklären, auf welcher Basis die
Sichtweise der Dinge erfolgt,
wenn man den Aufschlagfaktor inclusive der Umsatzsteuer
definiert.

Das ist die Frage, die mich bewegt!!!

Danke und Gruß!
Noi

http://www.lis.bremen.de/sixcms/media.php/13/Friseur…

Zumindestens braucht man natürlich einen Rahmenlehrplan, wodraus man dann einen praktischen Lehrplan entwickelt.

Spätestens dann wird man erkennen, dass das interne Rechnungswesen (u.a. die Kostenrechnung) nicht normiert ist.

Insofern braucht man auch ein Kalkulationsschema wodrauf man sich beruft;
wobei man in der Regel die Preiskalkulation (kostenrechnung) und die Preisauszeichnung (Nettoverkaufspreis plus Umsatzsteuer) unterscheidet.

Kennnziffern wie Rohgewinn, Aufschlagfaktor und ähnliches beziehen sich dann immer auf die reine Kostenrechnung;
das sind ja alles Kennzahlen, die den betrieblichen Leistungserfolg messen und vergleichbar machen sollen.

Dann muss natürlich auch eine vernünftige und unmissverständliche Aufgabenstellung her.

Hier weiss man ja noch nicht einmal , ob man sich in der Kalkulation oder in der Auszeichnung befindet;
oder ob man beides miteinander verzahnt hat.

Bei der Verzahnung muss man natürlich sehr vorsichtig sein, weil das kann zu Missverständnissen führen;
weil dann hätte man u.a. ja auch zwei Aufschlagfakoren, die man sehr sorgfältig definieren und trennen muss;
das wäre dann eher die Ausnahme als die Regel, bzw. ein zusätzlicher Punkt, den man erörtern könnte.