Hallo,
Hier nochmal ein paar konkretere Informationen: Die Aufgabe lautete in etwa so: _ Der Bezugspreis für ein Shampoo beträgt 12,50 €, der Verkaufspreis 16,25 €. Berechnen Sie, wie hoch der Kalkulationszuschlag in Prozent war. _
Es handelt sich also um eine Rückwärtsrechnung!
Aha. Danke. Leider haben wir hier solche Rückmeldungen bei Unklarheiten viel zu selten.
Von allen Prüflingen haben lediglich 2 diese Aufgabe überhaupt versucht.
Kann daraus bereits etwas geschlußfolgert werden?
Eine hat - wie im Lösungsschema vorgegeben - einfach Brutto-VK minus Bezugspreis = Kalkulationszuschlag gerechnet und den dann in Prozent ausgerechnet.
Also etwa so wi hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulationszuschlag
Die andere hat zunächst die Mehrwertsteuer runtergerechnet und dann erst den Kalkulationszuschlage berechnet.
Also ich würde beides gelten lassen.
Das ist ungefähr so, wie bei der Frage nach dem Inhalt meiner Geldbörse. Würde da ernsthaft jemand die Antwort zwei 5-Euro-Scheine und die Antwort 10 Euro unterschiedlich bewerten?
Friseurlehrer durchlaufen ein normales Lehramtsstudium von 10
Semestern und ein 2-jähriges Referendariat. Fachrechnen gehört nicht dazu, weil das eh jeder kann (Bruchrechnen, Dreisatz, Prozentrechnen, Mischungsrechnen).
Fachpraxislehrer gibt es schon seit über 10 Jahren nicht mehr, weil die Schüler die Praxis im Salon lernen sollten.
Die Lehrerin, um die es hier geht, hat Friseur und Visagistin gelernt, hat gut 10 Jahre praktische Berufserfahrung als Friseurin und 12 Jahre als Lehrerin und verfasst auch Schulbücher. Sie ist Mitglied im Prüfungsausschuss, aber nicht im Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahl-Ausschuss. Sie ist der Meinung, dass eine „Abkürzung“ des Kalkulationsschemas nicht zulässig ist.
Dafür hat sie sicherlich einen guten Grund.
Die Schulbücher für Fachrechnen für Friseure, die es hierzu auf dem Markt gibt, weisen alle unterschiedliche Kalkulationsschemata auf.
Also kann sich doch dann nicht eine Person auf den Standpunkt stellen, dass nur ihre Version die allein richtige ist. Das erinnert mich irgndwie an eine Deutschlehrerin die jedesmal Tobsuchtsanfälle bekam, wenn die Eltern Verben als Verben bezeichneten und nicht als Tu-Wort. Wahrscheinlich tun die Kinder dort jetzt alle essen tun oder autofahren tun ;o)
Abgesehen davon geht es hier auch nicht um das Fach „Fachrechnen“, sondern um das neue Lernfeld „Betriebswirtschaftliche Prozesse mitgestalten“; dessen Inhalte waren nicht Bestandteil des Studiums, der Ausbildung zur Friseurin vor 24 Jahren erst recht nicht.
Naja. Es ging mir nur darum darauf hinzuweisen, dass es eine simple Rechenaufgabe war. Für einen Friseurlehrling sehe ich in der Rückwärtskalkulation ohnehin keine hohe Praxisrelevanz. In der Praxis muss der sehen können, dass er vom Bezugspreis irgendwie auf den richtigen Brutto-VK kommt. Welcher Friseur stellt sich hinterher nochmal die Frgae, wie hoch sein Kalkulationzuschlag war, wenn er seine Preise sieht? Ebenso wird es egal sein, ob er das in zwei Schritten rechnet oder ob der das in einem macht und wie man im Zweifel den Zuschlag nennt. Nach meiner ganz unmaßgeblichen weil subjektiven Sicht meine ich, dass man froh sein sollte, wenn es der Friseurazubi schafft bei 25% wasauchimmer-Zuschlag und 19% USt insgesamt 48,75% draufzurechen. Dementsprechend sollte er dann auch beim Rückwärtsrechen auf diesen Satz kommen können. Darüber, ob der das wirklich braucht, kann freilich diskutiert werden.
Grüße