Hallo Allerseits,
mit Einverständniss des Vermieters soll alter Teppichboden gegen Laminat ausgetauscht werden. Die Preisdifferenz zwischen dem, was der Vermieter mindestens für einen Bodenbelag investieren müßte- und dem, was letzten Endes reinkommt, wird lt. Absprache vom Mieter getragen. Doch was muß ein Vermieter denn mindestens für den Bodenbelag ausgeben? -hängt das allein vom vorherigen Belag ab (vom jeweiligen Neupreis ausgehend) oder gibt es eine Art Basis (m²Preis)?
Die Wohnung war mit Bodenbelag angemietet worden, somit ist meines Wissens der VM für den Belag verantwortlich (Fahrlässigkeit, etc. ausgeschlossen).
Vielen Dank schon mal für’s durchlesen.
LG
Moin, Netlinus,
der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung aufzuwerten. Er wird also bestenfalls den Preis anrechnen, den ein neuer Teppichboden in der gleichen Qualität kosten würde.
Gruß Ralf
Danke für Deine Antwort Ralf,
das mit der Aufwertung sehe ich auch so, daß der VM nicht verpflichtet ist dafür aufzukommen. Frage ist vielmehr ob es ein Minimum für den Kostenaufwand eines neuen Bodenbelags gibt, z.B. wenn, wie in unserem Fall, der Boden von irgendeinem Vormieter verlegt und liegengelassen wurde und niemand mehr weiß was so ein Teppich mal gekostet haben könnte (es ist ja schon schwer die ursprüngliche Farbe zu ermitteln)
Moin, Netlinus,
ob es ein Minimum für den Kostenaufwand eines neuen
Bodenbelags gibt
nein.
z.B. wenn der Boden von irgendeinem Vormieter verlegt
und liegengelassen wurde und
niemand mehr weiß was so ein Teppich mal gekostet haben könnte
(es ist ja schon schwer die ursprüngliche Farbe zu ermitteln)
Das deutet auf eine SuperdupersonderextrafürgeizhälsegefertigteQualität hin, der lfd. Meter für 4,99. Falls der Vermieter jetzt mehr als das bietet, sollte der Mieter zuschlagen.
Wenn sich eine Wohnung mit einem alten, verschlissenen Boden vermieten lässt, ist es schwer, hinterher auf Qualität zu pochen. Ansprüche sind nur dann durchzusetzen, wenn sie vorher exakt festgehalten wurden 
Gruß Ralf