Hallo Sven,
verstehe die Zusendung einer Preisliste mal streng genommen als ein Angebot, dass Du bei der Fima B Waren kaufen kannst. Dann kommt Dein Angebot der Firma A , Waren kaufen zu wollen. Dieses Angebot lehnt der Verkäufer ( B) ab, weil er Dich ( A) nicht kennt. Er ( B) muss das Angebot nicht annehmen und macht sich im Gegensatz zu Dir auch nicht schadenersatzpflichtig.
Du ( A ) aber ja hast noch nicht einmal gekaufte Waren schon verkauft. Hoffen wir nun, dass A nicht auch schon das Geld als Vorkasse erhalten hast. Sonst müsste A das Geld umgehend zurückgeben und Rücktritt vom Vertrag durch den Kaufer bitten, mit der Folge, dass der Käufer von A Ersatzbeschaffung verlangt. Durch den Verkauf von A kam es hier zu einem Vertrag mit dem Kunden von A.
Gruss Günter
PS: Ich halte diese Anfrage für eine Anfrage eines Studenten, der solche unsinnige Fragestellung im 1. Semester Betriebswirtschaft lösen soll, denn in der Praxis kommen solche Dinge wohl bei jemand, der eine Firma gegründet hat nicht vor.
angenommen jemand hätte eine Firma(1) gegründet und hätte von
einer anderen firma(2) eine preisliste mit ek preisen
erhalten. daraufhin hat firma(1) jetzt bei firma(2) etwas
bestellt. Diese (2) schrieb dann zurück, dass firma (1) nicht
als kunde bekannt sei und dass man deshalb nicht liefern
wolle.
Jetzt ist meine Frage wie sich diese Sache verhält? Firma(1)
hat schon die bestellten Waren verkauft und würde dann ja
Vertragsbruch begehen? Muss Firma(2) unter den Konditionen,
die in der Preisliste stehen (also auch keine besonderen
Neukundenkondition) jetzt liefern oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Sven