Vor ca. 6 Monaten haben wir ein Haus gekauft. Es hat Elektroöfen aber zusätzlich wurde uns versichert, dass im Keller ein Gasanschluss vorhanden ist, um eine moderne Gaszentralheizung einbauen zu können. Weiterhin wurde gesagt, dass alle Nachbarn über Gasanschlüsse verfügen und mit Gas heizen. Als wir das Haus besichtigten, haben wir tatsächlich Gasleitungen im Keller gesehen, die bis zur Außenwand des Hauses führen. Nun wollten wir eine Gasheizung installieren, aber es stellte sich heraus, dass das Haus noch nie einen Gasanschluss besaß und die Rohre im Keller beim Hausbau 1950 preventiv bis zur Hauswand montiert wurden. Von der Hauswand bis zur Straße besteht und bestand noch nie ein Anschluss. Dies wurde uns von der Stadt mitgeteilt. Weiterhin bestätigte uns ein Heizungsbauer, dass die Rohre im Keller völlig überaltet und nicht mehr zugelassen seien. Die Situation ist nun folgende. Wir haben im Keller ein paar Eisenrohre bis zur Hauswand, die keine weitere Funktion haben (es könnten ebenso gut Atrappen sein). Die Kosten um einen Anschluss von der Straße bis zu unserer Hauswand legen zu lassen belaufen sich inklusive Erdanhebung usw. auf ca. 10000 Euro. Ich bin mir darüber im Klaren, dass es heißt „Gekauft wie gesehen“, aber ich kann nicht durch die Erde schauen ob ein Aschluss da ist, was uns garantiert wurde. Kann ich dagegen angehen? Vielen Dank
hallo,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Wenn der Käufer einen Kaufmangel gerichtlich geltend machen will (Beseitigung, Kaufgeldminderung etc.) muß er z.B beweisen, dass der Verkäufer den offensichtlichen Mangel kannte und verschwiegen hat. Ebenfalls die erfolgte Zusicherung des (funktionsfähigen) Gasanschlusses. Auch wenn der Beweis Ihnen fehlen sollte, versuchen Sie es erst einmal mit einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit Androhung der vorbehaltenen Rechte (Klage, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz). Falls auch die Nachbarn keinen Gasbezug ermöglichen können, dann erhöht dieses vielleicht Ihre Chancen.-
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem Anwalt Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
Vielen Dank für Ihre Vorschläge. Diesen Weg werde ich auch erst einmal einschlagen(alle Unterlagen und Gutachten unter Androhung schicken). Da der Gassanschluss zugesichert wurde (schriftlich) bin ich davon ausgegangen, dass der Verkäufer auch bei eventueller Unwissenheit (also keinen Vorsatz) dafür haftet. Ein wichtiger Bestandteil der verkauten Sache ist nicht vorhanden. Es wurde sogar deutlich darauf hingewiesen, dass der Anschluss da ist d.h. offensichtliche Werbung, die unter anderem dazu führte, dass ich das Haus gekauft habe. Macht es einen Unterschied, ob das mit dem Anschluss vorsätzlich verschwiegen wurde, oder er es unwissend so angegeben hat? Selbst bei Unwissenheit müsste er ja haften (nach meiner Logik natürlich). Ich wüsste nur gerne, wie die Chancen bei einem Rechtsstreit stehen.
Wenn die Sachlage so ist, wie Sie schreiben, dann ist es nicht mehr eine Frage des „verschwiegenen Mangels“, sondern eine nach dem „Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft“.
Der Fall sollte einem Anwalt übergeben werden, schon allein deswegen, damit der Verkäufer „Respekt“ bekommt und den Eindruck erhält, dass es ernst wird.
Gruß H.G.
Die Idee hat mir sehr geholfen. Vielen Dank
Es gilt der Vertrag vom Notar.
Den müßte man erst einmal Lesen.
Christian
Der Kaufvertrag beinhaltet keinerlei Information über die Heizart oder irgendwelche Anschlüsse. Der Vertrag vom Notar stellt lediglich klar, wie groß das Grundstück und das Haus ist. Über die Qualität (Ausstattung, Zustand…)wird nichts ausgesagt. Das ist „gekauft wie gesehen“ - im Falle der Anschlüsse „wie schriftlich zugesichert“, denn durch die Erde kann weder ich noch ein Heizungsmonteur sehen und diese zugesicherte Eigenschaft (Anschluss) ist nicht vorhanden (unglaublich aber wahr), wie von den Stadtwerken beglaubigt.
Hallo,
dann nimm alle Unterlagen und geh einmal zu einem Rechtsanwalt, welche alles Prüfen soll.
Christian