Servus @All,
ich habe ein Problem mit einer Lieferung von Küchenerweiterungsteilen.
Am 28.6.2010 habe ich in einem Küchenstudio für meine vorhandene Küche Erweiterungen, neue Arbeitsplatte und komplett neue Fronten bestellt. Bestellt mit Lieferung ohne Aufbau.
Am 20. August wurden die Teile alle geliefert.
In der kommenden Woche habe ich angefangen die Küche in der neuen Wohnung einzubauen. Nach fast Fertigstellung der Küche, stellte ich fest, dass die neuen Fronten nicht zu den alten Schubladen passen (andere Befestigung). Dieses Reklamierte ich sofort im Küchenstudio.
Nachdem ich im Voraus durch den Küchenhersteller (Nobilia schriftlich) und auch im Küchenstudio gesagt bekommen hatte, das eine Erweiterung völlig Problemlos und alles kompatibel ist, bestand ich auf Nachbesserung. Der Mitarbeiter des Küchenstudios schrieb mir das er sich mit Nobilia in Verbindung setzt und das Problem klärt.
Diese „Klärung“ dauerte bis Mitte November (alle ca. 3Wochen mal nachgefragt), bis ich die erste Erinnerung bekam; ich rief bei der Buchhaltung an, schilderte Ihr den Fall der noch fehlenden Lieferung, und sagte Ihr ich zahle siche nicht bevor ich meine Ware komplett habe. Die Buchhalterin des Küchenstudios war sehr verständnisvoll, gab mir recht und sagte Sie werde mal nachhaken. Nach ca 2 Wochen, rief der Verkäufer des Küchenstudios mich an und wollte gerne Fotos der alten Schubladen und eine Auftragsbestätigungsnummer der organalen Küche von Nobilia haben. Diese habe ich im dann umgehend zugeschickt.
Anfang Dezember schrieb ich dann eine erste schärfere Mail da bis dahin immer noch nichts passierte.
In der Woche vor Weihnachten dann rief das Küchenstudio(ca 45km entfernt) an, die Ware(2 neue Schubkästen) sei nun zur Abholung bereit. Diese holte ich dann auch (ich bestand nicht auf eine Lieferung, da ich endlich fertig werden wollte), und siehe da, ein Schubkasten passte -der 2. nicht.
Der 2.Schubkasten war nicht wie meine Schränke ein 50cm breiter, sondern ein 60cm Breiter. Bei der orginalen Lieferung im August, hatten Sie mir leider auch 2 verschiedene Blenden (50 und 60cm) geschickt, welches ich aber auch erst jetzt im Dezember merkte, da ich im, August zufällig die richtige Größe aufgemacht hatte und die 2. Blende unberührt stehen ließ.
Also reklamierte ich erneut die 60cm Blende und Schublade. Im Januar riefen Sie dann erneut an, meine Ware sei zur Abholung bereit - wieder bin ich hingefahren um es endlich zum Abschluss zu bringen und leider war nur die Schublade, nicht aber die 50cm Front mitgekommen.
Am 11.Februar bekam ich erneut einen Anruf; meine Ware sei jetzt zur Abholung bereit. Wieder bin ich hingefahren und dieses Mal passte Alles. Ich sollte dann sofort bezahlen, was ich auch gemacht hätte, bestand aber auf eine Minderung des Kaufpreises.
Diese wurde mir nur in Höhe von 50€ angeboten.
Also sollte ich statt 1550€, 1500€ zahlen.
Begründung: Sie haben Ihr möglichstes getan um alles passend werden zu lassen, eine Erstattung der 4 Fahrten (á 90km) lehnen Sie ab ich hätte ja auf Lieferung bestehen können. Da ich noch nichts angezahlt habe, sollte ich es als zinsloses Darlehn bis heute sehen.
Meine Frage jetzt, habe ich eine rechtliche Grundlage auf Minderung des Kaufpreises oder muss ich einfach zahlen und vergessen?
Danke für die Antworten
Tobias