Preisminderung bei Flugverspätung

Ich hatte bei einem Linienflug eine Verspätung von 10 Stunden. Kann ich da einen Ansprich geltend machen?
Thx

Chris

Hi Chris,

Das Flugzeug muss innerhalb eines objektiv angemessenen Zeitraumes am Bestimmungsort eintreffen. Bei Kurzstrecken ist dieser Zeitraum kleiner als bei Langstrecken. Liegt eine Verspätung vor, haftet der Lufttransportführer für allfällige Schäden, es sei denn, er könne seine Schuldlosigkeit beweisen. Die Haftung richtet sich nach dem Warschauer Abkommen.

http://www.transportrecht.de/wa.htm

Allerdings haben verschiedene Fluggesellschaften darüber hinaus eigene Regelungen getroffen. Ein Reisebüro wäre hier von Vorteil, die können Dir im Normalfall genauere Auskünfte erteilen. Meines Erachtens kommt es rein rechtlich gesehen nicht auf den Grund der Verspätung an wobei auch ein Kunde Verständnis für die Situation der letzten Woche aufbringen sollte.

Bye
Rolf

Preisminderung bei Flugverspätung - ja lt. EU
Ja, laut EU Recht haben Bürger innerhalb des EU Gebiets bei Verspätungen von mindestens 4 Stunden Anspruch auf Geldersatz. Neben diesem Geldanspruch bleibt auch die Verpflichtung zum Transport des Passagiers aufrecht. Darüber hinaus kann der Passagier nachweislich Kosten für Telefonate (Verlegung von Terminen, Hotelumbuchungen usw.) sowie der Wartezeit angemessene Verpflegung und Getränke verlangen. Die Geldsätze habe ich nicht im Kopf - können gerne bei Bedarf erhoben werden.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Abflug in einem EU Land sein muss.

mfg Peter Krackowizer, Reiserecht sein Hobby

Ich hatte bei einem Linienflug eine Verspätung von 10 Stunden.
Kann ich da einen Ansprich geltend machen?
Thx

Chris

Hallo chris,
schau auch mal hier, auch mit weiterführenden Links:
http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/SES14851834/…

Gruß mic
http://www.mibor.de