Preisreduktion auf des Getränk gewährt

Würde nun eben dieser Satz im Kleingedruckten auf einem Werbeplakat für ein Sparmenü einer Fastfood-Kette stehen, welchen Zweck würde er erfüllen?

Logisch erscheinen nur gesetzliche Vorgabe oder Absicherung des Anbieters, aber wer weiß nun genaueres?

mfg myclone

HÄ ? ,
was soll uns diese Werbesendung sagen ???

Jörg

Nun so schwer ist es doch nicht zu verstehen.

Fastfoodkette bietet Sparmenü an … im Kleingedruckten des Werbeplakates steht „Preisreduktion wird auf des Getränk gewährt“

Nun meine Frage: WIESO? Ich mein diese Information wird ja sicher nicht aus Jux und Tollerei auf das Plakat gedruckt.

Fastfoodkette bietet Sparmenü an … im Kleingedruckten des
Werbeplakates steht „Preisreduktion wird auf des Getränk
gewährt“

Nun meine Frage: WIESO? Ich mein diese Information wird ja
sicher nicht aus Jux und Tollerei auf das Plakat gedruckt.

Das ist steuerrechtlich relevant. Auf Getränke wird der Regelsteuersatz erhoben, auf zubereitete Speisen hingegen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Wird die Preisreduktion ausschließlich auf das Getränk bezogen, mindert sich die Steuersumme stärker, als wenn die Ermäßigung auf beide Bestandteile oder gar nur auf die Speisen bezogen wird. Bei einer Reduktion von gesamt einem Euro mindert sich die zu zahlende Mehrwertsteuersumme bei Reduktion nur auf das Getränk um 19 Cent, bei einer Reduktion nur auf die Speisen hingegen nur um 7 Cent.

HTH

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Vielen Dank, das mach natürlich Sinn. Und wieder mal eine kleine Frage des Alltags gelöst. Wunderbar!

mfg myclone

Betrifft das aber nicht nur die Fälle, in dem das Menü „zum mitnehmen“ genommen wird?

Bei Essen, das direkt im Restaurant verzehrt wird, gilt doch der 19% Satz auch auf Essen, da es sich in dem Fall um Genussmittel und nicht mehr um Lebensmittel handelt, auf die 7% MwSt anfällt. Nimmt man das Essen mit, ist es wiederum ein Lebensmittel. Lieg ich doch richtig, oder?

Was ich in dem Punkt frech finde, ist, dass man in den Mitnehmfällen aber trotzdem den vollen Preis bezahlen muss, statt die Steuerersparnis als Reduzierung zu betrachten. Das wird aber wohl mit Mehrkosten für Verpackung erklärt.

Bei Essen, das direkt im Restaurant verzehrt wird, gilt doch
der 19% Satz auch auf Essen, da es sich in dem Fall um
Genussmittel und nicht mehr um Lebensmittel handelt, auf die
7% MwSt anfällt. Nimmt man das Essen mit, ist es wiederum ein
Lebensmittel. Lieg ich doch richtig, oder?

Ich weiss es nicht, nehme aber an, dass die Kassen in Fastfood-Restaurants zwei verschiedene Quittier-Tasten haben. Daher die Frage, ob das Menu zum Mitnehmen oder zum Vor-Ort-Verzehr bestimmt sei - je nach Antwort wird anders quittiert und damit auch verbucht.

Gruß

Hallo,

Bei Essen, das direkt im Restaurant verzehrt wird, gilt doch
der 19% Satz auch auf Essen, da es sich in dem Fall um
Genussmittel und nicht mehr um Lebensmittel handelt, auf die
7% MwSt anfällt. Nimmt man das Essen mit, ist es wiederum ein
Lebensmittel. Lieg ich doch richtig, oder?

das ist richtig, gilt aber nur für die Speisen. Getränke werden immer mit 19% besteuert.

Ich weiss es nicht, nehme aber an, dass die Kassen in
Fastfood-Restaurants zwei verschiedene Quittier-Tasten haben.

Richtig.

Daher die Frage, ob das Menu zum Mitnehmen oder zum
Vor-Ort-Verzehr bestimmt sei - je nach Antwort wird anders
quittiert und damit auch verbucht.

Siehe hierzu auch: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,433633,00.html
Zitat: In einer internen Mitteilung an das Finanzministerium spricht der Bundesrechnungshof von einem „jährlichen Steuerschaden in zweistelliger Millionenhöhe“.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Es ist nicht so, dass sich die Steuerlast willkürlich dadurch beeinflussen lässt, dass der Steuerpflichtige den Anteil des hoch- oder niedrig zu versteuernden Anteils eines Menüs selbst definiert. Insofern ist die Rabattierung bei Menüs nur auf das Getränk zumindest grenzwertig und nur in bestimmtem Maße zulässig, damit dies nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft wird.

Siehe auch http://www.systemgastronomie-online.de/?Fachkunde:stuck_out_tongue:r…

Gruß

S.J.

vielleicht liegt es daran, dass bei einem menue, das getränk im einkauf günstiger ist, als das essen?

Hallo,

das ist wegen der Mehrwertsteuer.

Bei McD und Co wird man ja immer gefragt „zum Mitnehmen oder hier essen“. Sagt man „zum Mitnehmen“, so freut sich der Laden: Das Menü kostet Netto das gleiche aber der Laden muss auf alle Nahrungsmittel nur 7 statt 19% Mehrwertsteuer abführen. Auf Getränke müssen immer 19% abgeführt werden.
Bei „hier essen“ zählt das (wie im Restaurant) mehr als Dienstleistung und dann sind 19% auf alles fällig.

Bei Bestellung einzelner Produkte (Burger 2€, Pommes 2€ und Cola 2€) ist das eine ganz einfach Rechnung. Bei einem Menü, das statt 6€ nun nur noch 4,50 € Kostet, wird nun der Rabatt von 1,50 dem Cola zugeordnet und spart hiermit Mehrwertsteuer.
Bei einem Menü sind das also ca. 60ct, die der Betreiber einkassiert wenn man „zum Mitnehmen“ bestellt.

Einfach nachzurechnen, wenn man sich mal was zum Mitnehmen holt und die 19% MwSt zurückrechnet. Dann kostest das Cola nur noch 50ct.

Aus diesem Grund ist es z.B. bei vielen Italenern üblich auf die Abholpizza 10% Rabatt zu bekommen - er zahlt 12% weniger Steuer…

Viele Grüße

Lumpi

Falsche Rechnung (o.t.)
Hallo,

Aus diesem Grund ist es z.B. bei vielen Italenern üblich auf
die Abholpizza 10% Rabatt zu bekommen - er zahlt 12% weniger
Steuer…

falsche Rechnung. Er zahlt nicht 12%, sonder 12 Prozentpunkte weniger.

Beispiel:

Pizzapreis netto 20,–
Außer Haus: 21,40 (7%)
Angeliefert oder vor Ort verspeist: 23,80 (19%)

Das sind keine 12 % weniger. 23,80 minus 12% sind 21,25

Gruß

S.J.