Preisreduzierung nach FZ Begutachtung

Hallo,

ich habe über einen Vermittler einen Neuwagen bei einem Markenhändler bestellt. Auf Grund meiner Angaben, hat der Händler mir einen Betrag für meinen Altwagen geboten. Nun, ca. 4 Monate später versucht der Händler den Preis der Inzahlungnahme zu drücken. Inspektion ist fällig, die Bremsen müssen erneuert werden usw. sind seine Gründe.

Ist das zulässig? Hätte der Händler dass nicht wissen müssen und in seiner Kalkulation berücksichtigen müssen. Er hatte alle relevanten Daten (FZ Schein, Km Stand usw.)

Hallo !

Der Händler hatte also nur „deine Angaben“ und die Autopapiere zur Begutachtung ,es konnte keine Besichtigung stattfinden ?
Üblicherweise steht im Kaufvertrag des Neuwagens bereits drin zu welchem Preis der alte Wagen angekauft bzw. mit dem Neupreis verrechnet wird. Der wäre dann aber auch fest und verbindlich.

Wie kann man sich da wundern,das es nun Probleme gibt ?

In 4 Monaten kann viel passieren,von Bremsen steht z.B. nichts in den Papieren(reines Verschleißteil).

Wahrscheinlich fehlt wieder die Hälfte an Info bei der Anfrage hier.
Ich kann mir keinen Händler vorstellen,der einen festen Ankaufpreis für ein ungesehenes Fahrzeug nennt und den dann auch nach 4 Monaten immer noch bieten würde.

MfG
duck313

Hallo,

ja wie Du schreibst. Ohne Begutachtung angeboten. Deine Sichtweis kann ich nachvollziehen, hier liegt allerdings ein Angebot des Händler vor auf dessen Grundlage ich den Neuwagen bei diesem Händler gekauft habe. Hätte er nicht auf eine eventuelle Preisreduzierung hinweisen müssen?

MfG

Jogi18

Hallo !
Sicher wäre das besser gewesen und klarer.
Aber hat er denn wirklich einen festen Preis genannt ?

Steht da z.B. Neuwagen 20.000€ abzüglich Gebrauchtwagenankauf 2000€ ?

Wenn es so wäre und in den Verträgen stünde,dann kann man als Kunde auch darauf Vertrauen und der Händler kann nicht nachverhandeln.
Und da der das auch weiss,er nun aber etwas weniger zahlen will,kann es m.E. nicht als Festpreis im Vertrag stehen.
Das wird wohl eine ganz normale und übliche Aussage gewesen sein,mit dem Tenor etwa " also wenn der Wagen so ist wie Sie ihn mir hier beschreiben und ich es aus den Daten sehen kann,dann kann ich Ihnen schon einen Preis von etwa 2000€ nennen… wenn dann bei der Prüfung alles OK ist ."
Und das wäre nun eher keine feste Zusage,sondern ein „Falls und Wenn“,eine Größenordnung zur ersten Kalkulation.

MfG
duck313