preisüberschreibungsformular

hallo, in einem zeitungsartikel las ich dieses wort—preisüberschreibungsformular— nun das wort im text :denn bei der von der arbeitnehmerin begangenen „vermögensdelikt“ (hier kaufte sie als beschäftigte im laden ihres arbeitgebers ein fernsehgerät günstiger ohne das „preisüberschreibungsformular“ zu benutzen)musste sie tatsächlich damit rechnen,fristlos entlassen zu werden.

Guten Morgen,

sorry, keine Ahnung.

Gruß
Trotzkopf

Hallo rudolfjanek,

bei der Frage kann ich leider nicht helfen.

Vielleicht findet sich hier ein Beschäftigter aus dem Handel, der ein solches Formular kennt.

Tut mir leid.

Grüße,

FAHA

Sory, da ken ich mich überhaupt nicht aus.

ich kenne das Wort nicht (kann man sicher googeln) aber ich erkenne auch deine Frage nicht.

hallo,
sorry dazu kann ich leider keine Auskunft geben
Grüße C

Ahoi rudolfjanek,

ja musste sie…nachstehend das Urteil in Gänze…

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp…

Jack

Guten Morgen,
und wo ist nun die Fragestellung?
Wenn Sie wissen möchten, was dieses Formular ist, schauen Sie doch einfach in das Urteil, da ist dieses m. E. umfassend erklärt:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp…

Gruß
MG

Formular „Anforderung einer Preisüberschreibung an der Kasse“
Kauft die als Verkäuferin in einer Elektroabteilung tätige Arbeitnehmerin für sich selbst ein Fernsehgerät mit einem regulären Verkaufspreis von 249 Euro zum Preis von 60 Euro abzüglich des Personalrabatts, wobei sie nicht das Preisüberschreibungsformular benutzt, darf ein verständiger Arbeitgeber jedenfalls vom Vorliegen eines Tatverdachts eines Vermögensdelikts ausgehen und deshalb eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in Erwägung ziehen.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 24.04.2012
Az.: 3 Sa 545/11
Die Klägerin benutzte dabei nicht das sog. Preisüberschreibungsformular, das in Fällen benutzt wird, in denen ein anderer als der im System hinterlegte Preis bezahlt wird. In diesem Formular sind je nach Höhe der Reduzierung verschiedene Unterschriften vorgesehen, und zwar vom Teamleiter oder dessen Vertretung (bei Reduzierungen bis 25,00 EUR) bis hin zur Geschäftsleitung (bei Reduzierungen über 50,00 EUR).

Hallo Kollege, eindeutig Nein, es reicht nicht einmal zu einer ordentlicher Kündigung, hier hätte mindestens eine Abmahnung vorliegen müsse zu einer Fristlosen Kündigung, außerdem muss der Arbeitgeber nach Bekannt werden bei eine Fristlosen Kündigung inner halb von Zwei Wochen Kündigen,sie selber muss inner halb von 3 Wochen Klagen beim zuständigen Arbeitsgericht.Viele Grüsse Betriebsrat

Hallo,

leider kann ich damit auch nicht viel anfangen. Es klingt eher nach einem internen Formular des Arbeitgebers, welches bei Preisreduzierungen für Mitarbeiter verwendet wird.
Gibt es dort eine Anweisung, dass dieses immer zu verwenden ist und es findet ein Kauf eines Mitarbeiters dann ohne die „Genehmigung“ statt, kann dies durchaus eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ich kenne auch den Fall, dass ein anderer Mitarbeiter bei so einem Formular gegengezeichnet hatte (der es aber nicht durfte) und als Folge beide Mitarbeiter gehen mussten…

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Gruß

Hallo,

bedaure, hier kann ich nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ist mir leider unbekannt.
E.

Das Wort - Preisüberschreibungsformular - höre ich hier zum ersten Mal!
Ist es eine Absprache zum Arbeitsvertrag? Und wurde sie schriftlich getroffen? Wenn ja, dann würde ich an ihrer Stelle durch einen Anwalt und durch ein Arbeitsgericht auf ihre Richtigkeit überprüfen zulassen.

Preisüberschreibungen bzw. dazu nötige Formulare werden benötigt wenn ein Artikel zu einem anderen Preis verkauft werden soll, als er im elektronischen System über den EAN Code hinterlegt ist. Zum Beispiel weil nicht originalverpackt… Beschädigungen oder ähnliches. Wenn Personalkäufe stattfinden gibt es bei manchen eben spezielle Kundenkarten mit einem fest hinterlegten Nachlass ( meistens versteuert das Unternehmen den so entstandenen geldwerten Vorteil )oder aber dieses Formular, wo ein berechtigter Vorgesetzter oder Kollege den Preis absegnet.