Preisunterschied Fertighaus - Massivhaus

Hallo,

ich habe vor ca. 1 Jahr ein Hanse-Fertighaus gekauft.
Das Haus ist Bj.1965 und eines der ersten Fertighäuser überhaupt.
Der Haken ist aber :Ich wusste nichts davon das es ein Fertighaus ist und habe es als Massivhaus gekauft.So stand es zumindest im Expose.

Meine Frage(n):

1 Gibt es einen Preisunterschied bei dem Alter?

2 Kann ich den Makler belangen?(Verkäufer hat sich abgesichert ist nicht dran zukommen)

Über Antwort würde ich mich freuen

Chriss

2 Kann ich den Makler belangen?(Verkäufer hat sich abgesichert
ist nicht dran zukommen)

In der Regel steht im Expose, dass sich der Makler auf Angaben des Verkäufers bezieht und für die Richtigkeit nicht haftet. Wenn das so in Deinem Expose stand, ist wohl nichts zu machen.

Im Falle des Verkäufers würde ich von arglistiger Täuschung ausgehen und die Sache nicht auf sich beruhen lassen.

Danke für die Antwort!

Diese „Für Fehler nicht haftbar-Klausel“ steht im Expose - ich weiß aber nicht ob die auch rechtsgültig ist.
Die Verkäufer (Erbengemeinschaft) hat das Haus nie gesehen und sich im Vertrag gegen jegliche art von Schadensersatz o.ä. geschützt.

Chriss

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Diese „Für Fehler nicht haftbar-Klausel“ steht im Expose - ich
weiß aber nicht ob die auch rechtsgültig ist.

Wenn Du dem Verkäufer zubilligst, nicht von der Bauweise gewußt zu haben, wie soll der Makler das erfahren haben ? Meines Erachtens ist der Makler raus aus der Sache.

Die Verkäufer (Erbengemeinschaft) hat das Haus nie gesehen und
sich im Vertrag gegen jegliche art von Schadensersatz o.ä.
geschützt.

Nach neuer Rechtslage haftet der Verkäufer bei arglistiger Täuschung. Wenn die Erbengemeinschaft das Objekt nicht kannte, wird es schwer sein, die Arglistigkeit zu beweisen.

Hallo,

ich habe vor ca. 1 Jahr ein Hanse-Fertighaus gekauft.
Das Haus ist Bj.1965 und eines der ersten Fertighäuser
überhaupt.
Der Haken ist aber :Ich wusste nichts davon das es ein
Fertighaus ist und habe es als Massivhaus gekauft.So stand es
zumindest im Expose.

und was steht im KV? ist „Massivhaus“ dort als Eigenschaft zugesagt?

1 Gibt es einen Preisunterschied bei dem Alter?

Ja, der ist bei solch alten Fertighäusern erheblich.

2 Kann ich den Makler belangen?(Verkäufer hat sich abgesichert
ist nicht dran zukommen)

Makler haften seit einigen Entscheidungen des BGH so ziemlich für alles, zumindest bei ihrer Courtage. Ob du den Makler wegen des Wertunterschiedes haftbar machewn kannst glaube ich (ohne jede Kenntnis der Inhalte der Verträge) eher nicht.
Woran ich aber mit ziemlicher Sicherheit glaube, ist, dass du die an den Makler gezahlte Courtage zurückerhalten könntest. Der Makler verdient seine Provision (nicht mehr) NUR für die Vermittlung, sondern der Provisionanspruch wird von Gerichten häufig bereits dann abgelehnt, wenn der Makler seiner Info-pflicht nicht nachgekommen ist.
Also: gibt es (schriftlich) den Nachweis, dass der Makler dir zusicherte, es handele sich um ein MH?
und zur „Ahungslosigkeit“ über die Bauweise - da diese für einen Vertrag ursächlich sein kann, kann sich ein Makler nicht mit „hab ich nicht gewusst“ rausreden - insbesondere bei solch alten Häusern sieht ein Nicht-Laie SOFORT, ob es sich um ein Solches oder Solches handelt. Auch hier stellen die Gerichte immermehr auf die Professionalität des Handelnden (also des Maklers) ab - ich empfehle dir dringend, einen FACHanwalt aufzusuchen (irgend n WaldundWiesenAnwalt) aus deiner Umgebung ist nahezu mit Sicherheit überfordert.

im übrigen! bei allem Respekt - wie kann man ein EFH kaufen, ohne beim Bauamt gewesen zu sein und die eingereichten Pläne und Genehmigungen gesehen zu haben???

HIER wäre im übrigen auch ein Ansatz gegen die Verkäufer - es ist nahezu unmöglich, im Zuge eines Erbfalls ohne entsprechende Informationen scheint mir zumindest „fraglich“. Auch hier solltest du den FACHanwalt nochmals befragen!

LG
Ralf

Ich dachte auch erst an arglistige Täuschung. Aber das geht hier ziemlich sicher nicht.
Stellt sich die Frage nach der Preisgestaltung. In aller Regel macht so etwas ein Gutachter. Haben die Verkäufer den Preis selbst geschätzt, geht auch hier nix. Stammt der Preis von einem Gutachter und hat der in seinem Gutachten ein MH angesetzt, besteht vielleicht eine Möglichkeit, über dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an einen Ausgleichsbetrag zu kommen.
Der Makler dürfte hier ebenfalls raus sein, wenn er im Exposee auf die Angaben des Verkäufers verweist.
Letztendlich muss man sich aber selbst einen Großteil der Schuld geben.
Wer die Katze im Sack kauft, ohne einen Blick hinein zu werfen, kann auch mal was anderes drin finden.
Sinnvoll wäre ein Fachmann bei der Objektbesichtigung. Der hätte zwar etwas gekostet, gemessen am Gesamtwert aber wäre es vielleicht deutlich preiswerter.

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