Welcher Preisunterschied dürfte bei einem sonst identischen Fahrzeug bestehen, wenn es neun Monate älter ist. Aktuell handelt es sich um einen BMW 520d, angegebene EZ 3/10 für 23400 €, der aber schon im Juni 2009 produziert wurde. Das wurde beim Verkauf nicht erwähnt. Müsste doch eigentlich geringer im Preis sein.
Danke im Voraus
Hi
oftmals weis der Verkäufer das gar nicht , das dieses Auto eigentlich älter ist , wenn nicht gerade Modellwechsel erfolgt war.
Bei einem unserer Firmenwagen EZ 02.2011 , sind so gut wie alle Baugruppen mit 09.09 Codiert , also September 2009.
Wer diese Codierung nicht kennt , bekommt es nie heraus .
Auch mein Audi hat wohl irgendwo herum gestanden , es ist noch die Modellvariante C4 mit einer Erstzulassung von Oktober 1997 .
Modellwechsel war aber im Mai 97 ab da gab es den C5
gruss
Toni
Hallo,
üblicherweise wird im Kaufvertrag lediglich die EZ angegeben, so wie auch in den Zulassungspapieren. Wenn also nicht explizit die Eigenschaft BJ. xx zugesichert wurde, hat der Verkäufer nichts falsch gemacht (und wie erwähnt weiss er das konkrete Herstelldatum wahrschenlich noch nicht mal).
Und bei einem Gebrauchtwagen liegt der Wert bzw. geschätzte wert nach Liste ja eh im Bereich von-bis und ist verhandelbar.
Anders sieht es aus, wenn ein Auto als Neuwagen angeboten wird, aber schon 9 Monate beim Händler rumsteht…
Gruß
M.
Hi!
Am genauesten kann man das Produktionsdatum am Sicherheitsgurt erkennen,
da ist unten ein Aufnäher oder Plastic-Clip dran.
Da steht das relativ genau drauf.
Grüße, E !
Es war dem Verkäufer bekannt, dass das Fahrzeug als Leasingfahrzeug am 26.3.2010 zugelassen wurde und es vorher im Verkaufsraum rumstand. Hätte er nun die Produktionszeit angeben müssen, wie auch Unfalle oder sonstige Schäden oder darf er das verschweigen? Es sind ja immerhin 9 Monate!
Hallo Edelherb,
Am genauesten kann man das Produktionsdatum am Sicherheitsgurt
erkennen,
da ist unten ein Aufnäher oder Plastic-Clip dran.
Da steht das relativ genau drauf.
Das ist dann aber nur das Produktionsdatum des Sicherheitsgurtes, nicht das des Autos, oder?
Grüße,
Tinchen
Hallo!
Es war dem Verkäufer bekannt, dass das Fahrzeug als
Leasingfahrzeug am 26.3.2010 zugelassen wurde und es vorher im
Verkaufsraum rumstand. Hätte er nun die Produktionszeit
angeben müssen, wie auch Unfalle oder sonstige Schäden oder
darf er das verschweigen? Es sind ja immerhin 9 Monate!
Sofern während dieser 9 Monate eine Modellpflege stattfand, kann das durchaus ein Thema sein.
Sons eher nicht, denn je nach Herstellungs- und Verkaufsland können schon einige Wochen für Logistik anfallen. Des Weiteren war ja bekannt, dass der Wagen ein Asstellungsfahrzeug war. Das ist dann auch der Knackpunkt. Ein als „Neufahrzeug“ angepriesenes Auto, das schon länger steht, könnte daeher zum Thema werden.
Einen juristischen Anspruch sehe ich somit nicht. Wenn überhaupt nur dann, wenn eben ein Modellwechsel stattfand und das Fahrzeug somit nicht mehr aktuell war und dann auch nur beim Erstkäufer / Leasingnehmer.
Im Zweifel könnte man jedoch einen Rechtsanwalt mit der Frage betrauen.
Die Frage ist, ob de übliche Nutzung eingeschränkt ist.
Mich persönlich interessiert beim Gebrauchtkauf das Produktionsdatum nur in Bezug auf eine Modellpflege oder einen Modellwechsel. Der Rest juckt mich, schlicht gesagt, nicht und war auch noch nie ein Thema beim Weiterverkauf eines Fahrzeuges.
Da sind dann Zustand und Wartungshistorie sowie die Anzahl der Vorbesitzer eher ein Thema.
Gruß,
M.